Pressemitteilung: 17/2026
Halle (Saale), Magdeburg, Dessau, den 19.01.2026

Haushalt des Landkreises Mansfeld-Südharz 2026

Landkreis Mansfeld Südharz arbeitet an zukunftsfähiger Haushaltslösung – Landesverwaltungsamt weist auf notwendige Anpassungen hin

Das Landesverwaltungsamt Sachsen‑Anhalt hat die vom Kreistag Mansfeld‑Südharz beschlossenen Regelungen zur Haushaltssatzung 2026 sowie zur Festsetzung der Kreisumlage beanstandet. Diese Entscheidung ist ein formaler Schritt innerhalb eines regulären Prüfverfahrens und soll sicherstellen, dass der Landkreis seine finanziellen Handlungsspielräume langfristig sichern kann.

 

Hintergrund der Beanstandung

Im Mittelpunkt der Prüfung standen insbesondere der Haushaltsausgleich und die Festsetzung der Kreisumlage. Das Landesverwaltungsamt sieht hier gesetzlichen Anpassungsbedarf, da der aktuelle Haushaltsentwurf deutliche Defizite aufweist und einzelne Vorgaben der Kommunalverfassung nicht vollständig erfüllt wurden.

Das Landesverwaltungsamt betont, dass es sich nicht um eine Sanktion, sondern um eine notwendige Korrektur im Rahmen der kommunalen Aufsicht handelt. Ziel ist es, gemeinsam mit dem Landkreis einen tragfähigen Weg zur Verbesserung der Haushaltslage zu entwickeln.

 

Konstruktive Zusammenarbeit im Fokus

Der Landkreis Mansfeld‑Südharz hat bereits mehrfach betont, dass die Haushaltskonsolidierung angesichts der strukturellen Herausforderungen in der Region eine besondere Aufgabe darstellt. Das Landesverwaltungsamt erkennt diese Herausforderungen ausdrücklich an und würdigt die bisherigen Bemühungen des Kreises. Die Beanstandung schafft nun die Möglichkeit, in einem erneuten Beratungsprozess zusätzliche Spielräume zu prüfen – sowohl auf der Einnahmen‑ als auch auf der Ausgabenseite. Dazu gehört unter anderem die Überarbeitung des Haushaltskonsolidierungskonzepts sowie die erneute Bewertung der Kreisumlagefestsetzung.

 

Landkreis bleibt handlungsfähig

Trotz der Beanstandung bleibt der Landkreis weiterhin in der Lage, seine wesentlichen Aufgaben zu erfüllen. Die vorläufige Haushaltsführung stellt sicher, dass alle laufenden Verpflichtungen erfüllt und wichtige Investitionen, etwa im Rahmen des Strukturwandels, fortgesetzt werden können.

 

Ausblick

Sowohl der Landkreis Mansfeld‑Südharz als auch das Landesverwaltungsamt sehen die kommenden Wochen als Chance, gemeinsam die finanzielle Stabilität der Region zu stärken. Durch eine konstruktive Überarbeitung der Haushaltsplanung, das Fortschreiben des Konsolidierungskonzepts und die Neuberatung der Kreisumlage im Kreistag, um die Einnahmesituation zu verbessern, können langfristig belastbare Strukturen geschaffen werden, die den Kreis und seine Gemeinden nachhaltig stärken.

Das Landesverwaltungsamt sichert dem Landkreis weiterhin enge Begleitung und Unterstützung zu, um die erforderlichen Anpassungen erfolgreich umzusetzen.

 

 

Hintergrund:

 

Warum wurde die Haushaltssatzung beanstandet?

Nach der Prüfung des Landesverwaltungsamts gab es mehrere Gründe:

 

Warum wurde auch die Kreisumlage beanstandet?

Da der Haushalt des Landkreises ein Defizit von mehr als 52 Mio. Euro aufweist, ist der Landkreis verpflichtet, sämtliche Möglichkeiten zur Ausgabensenkung und Einnahmenerhöhung zu nutzen. Hierzu gehört auch, dass der Landkreis bei der Festsetzung der Kreisumlage, die eine seiner wichtigsten Einnahmequellen darstellt, seine rechtlichen Möglichkeiten nutzt. Die Festsetzung des Umlagesatzes in Höhe von 35 % bleibt deutlich hinter den rechtlichen Möglichkeiten zurück.

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