Pressemitteilung: 26/2026
Halle (Saale), Magdeburg, Dessau, den 29.01.2026

Erörterungstermin zum 380 kV Ersatzneubau Perleberg – Stendal/West abgeschlossen

Planfeststellungsverfahren geht in nächste Phase – LVwA betont Bedeutung des gesetzlich verankerten Beteiligungsverfahrens

Der Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren zum 380‑kV‑Ersatzneubau der Höchstspannungsleitung zwischen Perleberg und Stendal/West ist abgeschlossen. Damit endet das Anhörungsverfahren für dieses große Infrastrukturvorhaben.

Im Rahmen der zweitägigen Veranstaltung wurden sämtliche rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen ausführlich erörtert und mit dem Vorhabenträger, der 50Hertz Transmission GmbH, diskutiert. Insgesamt waren 138 Einwendungen und Stellungnahmen Gegenstand der Erörterung.

Nächste Schritte des Verfahrens

Nach Abschluss der Anhörung ist nun die 50Hertz Transmission GmbH am Zug:

Das Unternehmen hat die Planunterlagen entsprechend dem bisherigen Verfahrensverlauf sowie der im Erörterungstermin gewonnenen Erkenntnisse und Hinweise zu überarbeiten und zu vervollständigen. Ziel bleibt es, bei fristgerechter Vorlage aller erforderlichen Unterlagen, den Planfeststellungsbeschluss bis Mitte 2026 zu erlassen.

Reaktion auf öffentliche Kritik – LVwA stellt klar: Erörterungen sind kein „Scheindialog“, alle Einwender waren eingeladen

In Teilen der öffentlichen Berichterstattung wurde der Eindruck erweckt, Erörterungen seien lediglich „Termine zum Schein“ oder Ausdruck „von Scheindemokratie“. Einige Formulierungen suggerierten, der Erörterungstermin sei verzichtbar oder stelle Betroffene gar „auf die Anklagebank“.

Das Landesverwaltungsamt weist diese Darstellungen entschieden zurück.

Planfeststellungsverfahren, insbesondere Erörterungstermine, sind gesetzlich vorgeschriebene, verbindliche Beteiligungsformate. Sie dienen dazu, Bedenken, Hinweise und Kritik zu sammeln, abzuwägen und gegebenenfalls in die Planung einzuarbeiten.

Gerade dieses Verfahren zeigt:

Demokratische Beteiligung bedeutet nicht, dass jede Einwendung zum Erfolg führt. Aber sie gewährleistet, dass jede Einwendung geprüft und in die Entscheidung einbezogen wird. Das unterscheidet rechtsstaatliche Verfahren von autoritären Entscheidungsprozessen.

Zudem wurde kolportiert, dass Einwender am zweiten Tag des EÖT keinen Zugang bekommen haben sollen. Das ist schlichtweg falsch. In der Bekanntmachung waren die privaten Einwender dazu ebenfalls eingeladen und hatten uneingeschränkt Zugang.

 

Hintergrund

Warum Erörterungstermine unverzichtbar sind

Um die Bedeutung des Erörterungstermins und des gesamten Beteiligungsverfahrens verständlich zu machen, hilft ein konkretes Beispiel aus der Praxis:

Angenommen, ein Vorhabenträger plant eine neue Hochspannungsleitung, die ein landwirtschaftlich genutztes Gebiet quert. Dieses Gebiet wird jedoch auch von anderen Akteuren (Anwohner, TÖB, Landwirte) für unterschiedliche Zwecke genutzt:

Ohne die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Auslegung und die Beteiligung der sogenannten Träger öffentlicher Belange (TÖB) würden diese Konfliktpunkte möglicherweise zu spät oder sogar erst beim Baubeginn sichtbar werden.

Was geschieht im Erörterungstermin?

Im Erörterungstermin kommen all diese Akteure mit der Behörde und dem Vorhabenträger an einem Tisch zusammen. Das Ziel ist:

Beispielhafte Lösungsfindung:

Was bedeutet das?

All diese Punkte wären nie so klar geworden, wenn die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht vorgesehen wäre. Der Erörterungstermin ist also nicht „eine Farce“, sondern der Moment, in dem die relevanten Informationen zusammengeführt, „sichtbar gemacht“ und bewertet werden.

Diese Phase ist deshalb für ein rechtsstaatliches Planfeststellungsverfahren unverzichtbar.

Warum trotz Erörterung nicht immer alles berücksichtigt werden kann:

Nicht jeder Wunsch kann berücksichtigt werden - das ist richtig.
Das liegt daran, dass:

Aber:
Alle Einwendungen werden geprüft - keine wird ignoriert.
Die Entscheidung der Behörde muss diese Abwägung später schriftlich begründen. Damit wird nachvollziehbar, warum etwas berücksichtigt wurde oder eben warum nicht.

Fazit

Mit Abschluss des Erörterungstermins ist ein zentraler Verfahrensschritt erreicht.
Das Landesverwaltungsamt wird die weiteren Unterlagen nach Eingang sorgfältig prüfen und das Verfahren transparent, gesetzeskonform und mit der gebotenen Neutralität fortführen.

Planfeststellungsverfahren sind komplex, aber sie sichern die demokratische Beteiligung, gewährleisten Abwägung unterschiedlicher Interessen und schaffen die Grundlage für rechtssichere Entscheidungen in großen Infrastrukturprojekten.

Impressum:


Landesverwaltungsamt
Pressestelle
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel: +49 345 514 1244
Fax: +49 345 514 1477
Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung