Familienleistungsausgleich / Finanzminister Gerhards: Steuerbescheide aus den zurückliegenden Jahren werden jetzt geändert
Ministerium der Finanzen - - Pressemitteilung Nr.: 12/00 Magdeburg, den 6. Juli 2000 Familienleistungsausgleich / Finanzminister Gerhards: Steuerbescheide aus den zurückliegenden Jahren werden jetzt geändert Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Kinderfreibeträge in der Vergangenheit in bestimmten Fällen zu niedrig waren. Durch das Gesetz zur Familienförderung wurde darauf hin die Besteuerung von Familien mit Kindern für die Jahre 1983 bis 1995 weiter verbessert. Dazu teilte Finanzminister Wolfgang Gerhards den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen-Anhalt mit: "Die Finanzämter des Landes haben alle in Frage kommenden Einkommensteuerfestsetzungen der Jahre 1991 bis 1995 überprüft. In den Fällen, in denen die Neuregelung zu einer weiteren Entlastung führt, werden die Einkommensteuerfestsetzungen von Amts wegen geändert. Mit der Versendung der ersten neuen Steuerbescheide wird am 12. Juli 2000 begonnen. Bis Ende September soll das Verfahren abgeschlossen sein. Wirkt sich die Neuregelung bei Ihnen nicht aus, erhalten Sie keinen Steuerbescheid. Bitte unterstützen Sie Ihr Finanzamt, indem Sie von Rückfragen zum Erledigungsstand absehen. Ob Sie einen geänderten Steuerbescheid erhalten müssten, können Sie anhand der nachfolgend abgedruckten Tabellen überprüfen. Eine änderung gegenüber der bisherigen Steuerfestsetzung ergibt sich nur, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen dem in der Tabelle aufgeführten Betrag entspricht oder ihn übersteigt. Die Höhe ihres zu versteuernden Einkommens können Sie Ihrem Einkommensteuerbescheid für das jeweilige Jahr entnehmen. Einkommensteuerfestsetzungen für die Jahre 1983 bis 1990 können von den Finanzämtern des Landes nicht überprüft werden. Haben Sie Ihren Wohnsitz aus den alten Bundesländern nach Sachsen-Anhalt verlegt, hat das letztmals auf dem Gebiet der alten Bundesländer für Sie zuständige Finanzamt die änderungen für diese Jahre durchzuführen." Rückzahlung von Steuern Ausgleich in offenen Fällen 1991 - 1995 nach individuellem Grenzsteuersatz Zu versteuerndes Einkommen bei Grenzsteuersatz Jahr Ledige Verheiratete DM DM a) Steuerpflichtige mit 0,5 Kinderfreibeträgen 1991 29.376 58.320 1992 116.910 211.896 1993 96.768 176.472 1994 80.838 148.392 1995 74.196 148.392 b) Steuerpflichtige mit 1 Kinderfreibetrag 1991 29.916 58.752 1992 117.180 233.820 1993 97.146 193.536 1994 85.050 161.676 1995 77.976 148.392 c) Steuerpflichtige mit 1,5 Kinderfreibeträgen 1991 41.580 81.648 1992 - - 1993 97.632 188.136 1994 84.240 167.184 1995 79.650 157.572 d) Steuerpflichtige mit 2 Kinderfreibeträgen 1991 47.682 93.096 1992 120.906 234.360 1993 98.010 194.292 1994 86.022 170.100 1995 80.676 155.952 Zu versteuerndes Einkommen bei Grenzsteuersatz Jahr Ledige Verheiratete DM DM e) Steuerpflichtige mit 2,5 Kinderfreibeträgen 1991 74.898 146.880 1992 - - 1993 - - 1994 85.752 165.996 1995 81.486 160.488 f) Steuerpflichtige mit 3 Kinderfreibeträgen 1991 93.204 182.952 1992 - - 1993 - - 1994 86.994 168.480 1995 82.242 159.300 g) Steuerpflichtige mit 3,5 Kinderfreibeträgen 1991 106.488 208.872 1992 - - 1993 - - 1994 86.994 170.424 1995 82.944 162.216 h) Steuerpflichtige mit 4 Kinderfreibeträgen 1991 116.586 228.420 1992 - - 1993 - - 1994 87.966 172.044 1995 83.592 161.352 Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Olvenstedter Straße 1-2 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: MFPresseMaro@t-online.de
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