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Magdeburg, den 17.07.2002

Landtag verabschiedet Nachtragshaushalt 2002 / Paqué: Dieser Haushalt bildet Grundlage für eine Zeit des soliden und seriösen Wirtschaftens

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 027/02 Magdeburg, den 18. Juli 2002 l Landtag verabschiedet Nachtragshaushalt 2002 / Paqué: Dieser Haushalt bildet Grundlage für eine Zeit des soliden und seriösen Wirtschaftens Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute den Nachtragshaushalt 2002 verabschiedet. Das Gesamtvolumen beträgt 10,573 Milliarden Euro. Um den Haushalt ausgeglichen gestalten zu können, musste das Land die Nettoneuverschuldung auf 1,526 Milliarden Euro erhöhen (Eckdaten und Quoten finden sich im Anhang). Folgend der Text der Rede von Finanzminister Karl-Heinz Paqué in der Landtagssitzung. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, In der Etatdebatte, die hinter uns liegt, sind viele Einzelheiten des Nachtragshaushalts nochmals zur Sprache gekommen. Ich möchte Sie nicht mit weiteren Einzelheiten langweilen ¿ alles wesentliche ist von der Vorsitzenden des Finanzausschusses, Frau Dr. Weiher, und von den Vertretern der Regierungsparteien CDU und FDP gesagt worden. Wir sollten nun so bald wie möglich in diesem hohen Hause zur Abstimmung kommen. Lassen Sie mich aber noch einmal auf das finanzpolitische Leitmotiv dieses Nachtragshaushalts zurückkommen. Mit diesem Nachtragshaushalt kehren wir, die Regierung Sachsen-Anhalts, zu den Prinzipien von Bilanzwahrheit und Haushaltsklarheit zurück: Es ist Schluss mit systematischen überschätzungen von Einnah- men und systematischen Unterschätzungen von Ausgaben. Es ist Schluss mit dem Verdecken und Verstecken von Risiken. Es ist Schluss mit dem Hoffen, dass alles schon nicht so schlimm kommen werde, wie die Zahlen und Fakten belegen. Der Nachtragshaushalt deckt die Risiken auf und stellt sie wahrheitsgemäß in den Haushaltsplan ein - auf der Ausgabenseite und auf der Einnahmenseite. Er trägt dabei auch dem massiven Einbruch bei den bundesweiten Steuereinnahmen und Finanzzuweisungen Rechnung ¿ einen Einbruch übrigens, den zu wesentlichen Teilen die rot-grüne Bundesregierung in Berlin zu verantworten hat, dank ihrer Reform der Körperschaftsbesteuerung. Für diese Philosophie der Bilanzklarheit und Haushaltswahrheit hat der Rechnungshof des Landes unserer Regierung im Finanzausschuss des Landtages ein gutes Zeugnis ausgestellt. Tatsächlich ist das, was wir mit diesem Haushalt vorlegen, in der Grundphilosophie nichts anderes, als das, was der Rechnungshof über Jahre auch bei der Vorgängerregierung angemahnt hat. Diese Mahnungen stießen damals auf taube Ohren, sie wurden von der SPD-Regierung unter Dr. Höppner einfach nicht ernst genommen. Hier liegt einer der großen Unterschiede zwischen der alten SPD-Regierung und der neuen CDU/FDP-Regierung: Bei uns wird das, was der Rechnungshof sagt, ernst genommen. Und wir handeln danach. Der Nachtragshaushalt stellt natürlich auch die gut 200 Mio. Euro ein, die als kassenmäßiges Defizit im Haushaltsjahr 2001 anfielen und nicht von uns, sondern von der abgewählten SPD-Regierung zu verantworten sind. Auch dies ist Teil der Bilanzwahrheit und Haushaltsklarheit: Mit der Einstellung dieses Kassendefizits nehmen wir keinen neuen 200-Mio-Euro-Kredit auf, es gibt keine zusätzliche Belastung des Kapitalmarkts, denn der wurde ja schon durch das Kassendefizit im Jahre 2001 belastet, und zwar durch die SPD-Regierung. Sehr geehrter Herr Dr. Püchel, Sie wissen doch genau so wie wir alle, dass diese 200 Mio. Euro zu dem Zeitpunkt am Kapitalmarkt finanziert werden, zu dem sie als Defizit entstehen, und nicht in dem Augenblick, wenn sie gebucht werden. Und entstanden ist das Defizit in ihrem Regierungsjahr 2001, und nicht in unserer Regierungszeit seit Mai 2002. Ich kann mich wirklich nur sehr wundern, mit welchem Nachdruck Sie, sehr geehrte Herren Doege und Gallert, als Vertreter der SPD bzw. der PDS im Finanzausschuss dafür plädierten, das 200 Mio-Euro-Defizit auf das Jahr 2003 zu schieben. Und Sie haben sich ja auch in der Presse entsprechend geäußert. Lieber Herr Doege, lieber Herr Gallert, ich habe Sie beide im Ausschuss als äußerst fachkundige Finanzexperten kennen gelernt, die nicht nur die Einzelheiten, sondern auch den Sinn der Haushaltsordnung dieses Landes genau kennen. Aber gerade als solche sollte Ihnen doch klar sein, dass die volkswirtschaftliche Belastung des Kapitalmarkts mit dem Zeitpunkt der Buchung nichts, aber auch gar nichts zu tun hat. Und dass in dem Augenblick, in dem das Defizit bekannt ist, das Gebot fiskalischer Redlichkeit im Geist unserer Haushaltsordnung verlangt, dass das Defizit auch zeitnah eingestellt wird. Wenn der Haushaltsgesetzgeber die Möglichkeit geschaffen hat, ein Kassendefizit auch im zweiten Jahr nach dessen Entstehen einzustellen, so hat er dies doch nur getan, um der Regierung jene Flexibilität zu geben, die nötig ist, um auch noch dann das Haushaltsrecht einzuhalten, wenn zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushalts das Kassendefizit noch nicht bekannt ist. Mit dem Nachtragshaushalt sind wir, die CDU/FDP-Regierung, in einer gänzlich anderen Situation. Wir kennen das Defizit, das Sie, die abgewählte SPD-Regierung, hinterlassen haben, und wir sehen uns im Geiste der Haushaltsordnung verpflichtet, es einzustellen ¿ als Gebot der finanzpolitischen Redlichkeit. Ich kann all dies auch drastischer ausdrücken: Es gibt keinen sozialdemokratischen Verschiebebahnhof mehr. Und es gibt schon gar kein Stellwerk mehr, das von der PDS bedient wird. Von diesem Verschiebebahnhof fahren seit dem 21. April keine Züge mehr ab. Die CDU/FDP-Regierung hat den finanzpolitischen Fahrplan gewechselt, und zwar grundlegend. In diesem Zusammenhang will ich auch noch einmal ganz klar feststellen ¿ auch um manche äußerungen der Opposition in der Presse richtig zu stellen: durch den Nachtragshaushalt nehmen wir keinen Schluck aus der Pulle. Wir haben keine neuen Programme aufgelegt, und wir haben keine neuen Stellen eingerichtet, die auf Dauer eine fiskalische Belastung darstellen. Im Gegenteil, obwohl der Haushalt 2002 im Vollzug schon weit vorangeschritten ist, konnten wir noch Einsparungen von gut 150 Mio. Euro realisieren. Verehrte Opposition, gestatten Sie mir, auf den feinen Unterschied aufmerksam zu machen: Diese 150 Mio. Euro sind nicht nur als frohe Botschaft gemeint, nein, sie sind im Haushalt untersetzt, und sie werden von uns umgesetzt. Dass Sie uns dabei in den Haushaltsverhandlungen dazu drängen wollten, im laufenden Haushaltsvollzug den letzten Rest an finanzpolitischer Flexibilität durch vollständige Vertitelung zu beseitigen, das lässt bei mir Zweifel aufkommen, ob Sie wirklich das Interesse des Landes im Auge haben oder nur Polemik um ihrer selbst willen betreiben. Warum wollen Sie meinen Ressortkollegen und mir im laufenden Haushaltsvollzug ein extrem enges Korsett verpassen, nur weil wir endlich ernsthaft mit dem schmerzhaften Sparen beginnen, vor dem Sie sich immer herumgedrückt haben? Um es deutlich zu sagen: Die globalen Minderausgaben, die wir im Nachtragshaushalt ausweisen, sind nicht die akklamatorischen Luftnummern, die wir aus der SPD-Regierungszeit gewöhnt waren. A propos Luftnummern: Sie, sehr geehrter Herr Dr. Püchel, müssten der öffentlichkeit auch mal erklären, wo und wie Sie die 30 Mio. Euro Einsparungen an Personalkosten, die Sie vorschlagen, denn in diesem Haushaltsjahr realisieren wollen. In einem laufenden Haushaltsjahr 30 Mio. Euro, das ist einfach nicht möglich, und das wissen Sie ganz genau. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir gehen mit diesem Nachtragshaushalt in der Verschuldung über die von der Verfassung vorgegebene Grenze der eigenfinanzierten Investitionen hinweg. Wir tun dies natürlich nur mit dem größten Bedauern. über die Begründung im einzelnen ist im Finanzausschuss intensiv gesprochen worden. Und der Rechungshof hat unsere Argumentation bestätigt. An dieser Stelle gebe ich noch einmal drei Anmerkungen zu Protokoll, ausführlich finden Sie beide Punkte in meinen Ausführungen im Ausschuss dargelegt: Wir sehen das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht in Sachsen-Anhalt als gestört an, und eben dies hindert uns aus volkswirtschaftlicher Verantwortung heraus, auf kurze Sicht jene Einschnitte bei Investitionen und Konsum vorzunehmen, die notwendig wären, um die Verfassungsgrenze der Verschuldung einzuhalten. Aber wir stellen auch fest: Die verfassungsmäßige Grenze wäre im Vollzug des Haushalts 2002 ohnedies überschritten worden. Und um es noch einmal in aller Klarheit und Deutlichkeit zu sagen: Diesen Zustand, der nicht verfassungsgemäß ist, haben nicht wir zu verantworten. Er wäre auch dann eingetreten, wenn die Regierung nicht gewechselt hätte. Verantwortlich dafür ist die abgewählte sozialdemokratische Regierung unter Dr. Höppner. Wir stellen schließlich fest: Das überschreiten der verfassungsmäßigen Grenze der Nettokreditaufnahme wird für diese Regierung selbstverständlich ein einmaliger Vorgang bleiben. Es ist ein Phänomen des übergangs zu einer neuen, zu einer soliden und seriösen Haushaltsführung. Und eines stelle ich nochmals klar, ich habe es in den letzten Wochen wieder und wieder betont: Der Nachtragshaushalt bringt noch nicht die strukturellen Veränderungen, um die sich unsere Vorgängerregierung acht Jahre lang herumgedrückt hat. Erst im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2003 werden wir genau prüfen, welche Einschnitte wir wo ansetzen, damit wir auf längere Sicht ¿ bis Ende 2006 ¿ die Nettokreditaufnahme auf null absenken können. Es ist völlig klar: Um tiefgreifende strukturelle Veränderungen der Ausgaben in unserem Land und seiner Gemeinden kommen wir nicht umhin. Dies wird schmerzhaft werden, und jeder wird seinen Beitrag dazu leisten müssen. Wir werden uns von liebgewordenen Besitzständen trennen müssen. Für die Zukunft unseres Landes Sachsen-Anhalt werden wir alle gemeinsam sparen. Der Nachtragshaushalt legt die Grundlage für eine Zeit des soliden und seriösen Wirtschaftens. Wir sind es den Bürgern unseres Landes Sachsen-Anhalt schuldig, endlich eine vernünftige Haushalts- und Finanzpolitik zu betreiben. Dafür wurden wir gewählt, dafür stehen wir ein, dafür haben wir mit dem Nachtragshaushalt die erste Grundlage gelegt. Aus diesem Grund bitte ich Sie, dem vorliegenden Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form zuzustimmen. Vielen Dank. Anlagen: - Eckdaten zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002 Einzelplanübersicht der Ausgaben Berechnung finanzwirtschaftlicher Quoten Nachtrag zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002 des Landes Sachsen-Anhalt nach Bereinigungssitzung Einzelplanübersicht der Ausgaben Epl. Bezeichnung Mio EUR Mio EUR Veränderung Haushaltsplan Nachtrag Nachtrag 2002 zu Plan 2002 2002 2002 absolut auf Prozent 01 Landtag 29,071 29,276 0,205 100,71 02 Staatskanzlei 14,915 14,821 - 0,094 99,37 03 Ministerium des Innern 657,266 657,598 0,332 100,05 04 Ministerium der Finanzen 205,027 206,074 1,047 100,51 05 Ministerium für Gesundheit und Soziales 1.109,497 1.160,242 50,745 104,57 06 Kultusministerium - Wissenschaft und Forschung 596,239 608,970 12,731 102,14 07 Kultusministerium - Bildung und Kultur 1.478,522 1.483,615 5,093 100,34 08 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit 718,837 738,884 20,047 102,79 09 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Bereich Landwirtschaft 327,299 350,893 23,594 107,21 11 Ministerium der Justiz 294,652 298,212 3,560 101,21 13 Allgemeine Finanzverwaltung 3.131,848 3.610,027 478,179 115,27 14 Ministerium für Bau und Verkehr 1.034,179 996,198 - 37,981 96,33 15 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Bereich Umwelt 227,498 216,842 - 10,656 95,32 16 Landesrechnungshof 8,831 8,831 - 100,00 20 Hochbauten 199,781 192,511 - 7,270 96,36 Summe 10.033,462 10.572,994 539,532 105,38 Nachtrag zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002 des Landes Sachsen-Anhalt nach Bereinigungssitzung Einzelplanübersicht der Ausgaben Epl. Bezeichnung Mio EUR Mio EUR Veränderung Haushaltsplan Nachtrag Nachtrag 2002 zu Plan 2002 2002 2002 absolut auf Prozent 01 Landtag 29,071 29,276 0,205 100,71 02 Staatskanzlei 14,915 14,821 - 0,094 99,37 03 Ministerium des Innern 657,266 657,598 0,332 100,05 04 Ministerium der Finanzen 205,027 206,074 1,047 100,51 05 Ministerium für Gesundheit und Soziales 1.109,497 1.160,242 50,745 104,57 06 Kultusministerium - Wissenschaft und Forschung 596,239 608,970 12,731 102,14 07 Kultusministerium - Bildung und Kultur 1.478,522 1.483,615 5,093 100,34 08 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit 718,837 738,884 20,047 102,79 09 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Bereich Landwirtschaft 327,299 350,893 23,594 107,21 11 Ministerium der Justiz 294,652 298,212 3,560 101,21 13 Allgemeine Finanzverwaltung 3.131,848 3.610,027 478,179 115,27 14 Ministerium für Bau und Verkehr 1.034,179 996,198 - 37,981 96,33 15 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Bereich Umwelt 227,498 216,842 - 10,656 95,32 16 Landesrechnungshof 8,831 8,831 - 100,00 20 Hochbauten 199,781 192,511 - 7,270 96,36 Summe 10.033,462 10.572,994 539,532 105,38 Berechnung finanzwirtschaftl. Quoten Nachtrag 2002 nach Bereinigungssitzung - Mio. EUR - Personalausgaben 2.756,0 Investitionsausgaben 2.185,7 Zinsausgaben 813,2 Steuereinnahmen 4.408,0 Steuern/ LFA/ Fehlbetrags-BEZ 5.164,0 Nettokreditaufnahme 1.526,0 eigenfin. Investitionen 1.282,9 berein. Ausgaben 10.284,1 Personalausgabenquote 26,8% Investitionsquote 21,3% Steuerdeckungsquote 42,9% Zinsausgabenquote 7,9% Zinssteuerquote 1 18,4% Zinssteuerquote 2 15,7% Kreditfinanzierungsquote 14,8% 1 = auf Basis Steuereinnahmen 2 = auf Basis Steuern/ LFA/ Fehlbetrags-BEZ Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de

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