Finanzminister Karl-Heinz Paqué erinnert Steuerzahler an wichtige Fristen: "Rechtzeitig Freibeträge eintragen lassen!"
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 055/02 Magdeburg, den 23. Oktober 2002 Finanzminister Karl-Heinz Paqué erinnert Steuerzahler an wichtige Fristen: "Rechtzeitig Freibeträge eintragen lassen!" Finanzminister Karl-Heinz Paqué hat heute alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die noch keine Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2000 beantragt haben, daran erinnert, dass die Frist zur Abgabe des Antrags am 31. Dezember 2002 unwiderruflich endet. Danach könne kein Antrag mehr gestellt werden, da es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist handele, so Paqué. Der Finanzminister empfiehlt allen, die mit einer eventuellen Rückerstattung von Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag rechnen, ihre Anträge umgehend vollständig ausgefüllt und unterschrieben beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Minister Paqué erinnerte außerdem daran, dass Arbeitnehmer noch bis 30. November 2002 Zeit hätten, durch die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte für 2002 Steuern zu sparen. "Durch den vom Finanzamt eingetragenen Freibetrag ermäßigt sich die vom Arbeitgeber monatlich einbehaltene Lohnsteuer. So lassen sich beispielsweise die Abzüge beim Dezembergehalt verringern, wenn noch im November ein Freibetrag eingetragen wird. Wer auch im kommenden Jahr geringere Steuerabzüge erreichen möchte, sollte sich bereits jetzt mögliche Freibeträge auf seiner Lohnsteuerkarte für 2003 eintragen lassen. Dem Infoheft "Lohnsteuer 2003", das Sie zusammen mit Ihrer Lohnsteuerkarte erhalten, können Sie entnehmen, für welche Fälle ein Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag beim Finanzamt gestellt werden kann." Dies kann beispielsweise der Fall sein bei erhöhten Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen. Auch für Kinder über 18 Jahren gibt es in der Regel Kinderfreibeträge sowie Ausbildungsfreibeträge bei auswärtiger Unterbringung. Auch die Wahl der günstigsten Steuerklassenkombination bei Ehegatten sollte geprüft werden. Tipps und Informationen dazu stehen ebenfalls im Infoheft. Wenn sich der Freibetrag gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht hat, kann grundsätzlich der vereinfachte Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gestellt werden. Auch wenn nur die Zahl der Kinderfreibeträge bzw. die Steuerklasse I in II geändert werden soll, genügt der vereinfachte Antrag. Ansonsten ist der 6-seitige Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung zu verwenden, der in den Finanzämtern erhältlich ist. Unabhängig von der Eintragung eines Freibetrages sollten alle Arbeitnehmer die Daten auf der Lohnsteuerkarte 2003 sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen und eventuell fehlerhafte Eintragungen bei ihrer Gemeinde korrigieren lassen. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter gern weiter. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de
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