Weniger Belege für die elektronische Steuerklärung (ELSTER) / Finanzminister Paqué: Finanzverwaltung startet Pilotversuch
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 10/03 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 10/03 Magdeburg, den 21. Februar 2003 Weniger Belege für die elektronische Steuerklärung (ELSTER) / Finanzminister Paqué: Finanzverwaltung startet Pilotversuch Mit der alljährlichen Steuererklärung ist das Sammeln von Belegen verbunden. Wer alle Abzüge in der Erklärung belegt, erleichtert dem Finanzamt die Arbeit, vermeidet Streit und kann früher mit einer Erstattung rechnen. Bei einer elektronischen Steuererklärung wird das zum Widerspruch oder gar zum Hindernis. Was nützt die elektronische Übermittlung, wenn gleichzeitig ein Brief/Päckchen abzusenden ist? Die Finanzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalts startet deshalb einen Pilotversuch. Dazu erläutert Finanzminister Karl-Heinz Paqué: ¿Wer seine Steuererklärung elektronisch abgibt, kann sich auf die gesetzlich vorgeschriebenen Belege beschränken. Arbeitnehmer müssen in der Regel nur noch die Lohnsteuerkarte und gegebenenfalls Zinsabzugsbescheinigungen und Spendenbescheinigungen vorlegen. Allerdings sollten sie wesentliche Änderungen zum Vorjahr unaufgefordert nachweisen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung und Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden. Die übrigen Belege sind bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids aufzubewahren. Sie sind dem Finanzamt auf Verlangen zur Überprüfung vorzulegen. Auf die gesetzlich geforderten Unterlagen kann selbstverständlich nicht verzichtet werden. Neben den oben erwähnten Bescheinigungen können dies die besondere Lohnsteuerbescheinigung, der Nachweis der Behinderung, übrige Steuerabzugsbescheinigungen, die Gewinnermittlungsunterlagen sowie die Einzelaufstellungen bei Überschusseinkünften sein. Diese Erleichterungen stellen einen weiteren Schritt auf dem Weg zur papierlosen Steuererklärung dar. Sie werden zunächst versuchsweise auf den Veranlagungszeitraum 2002 beschränkt. Hinweise zur elektronischen Steuererklärung (ELSTER) finden Sie auch im Internet unter www.elster.de. Das ¿ELSTER-Formular 2002¿ wird kostenlos im Internet (www.elsterformular.de) und auf CD-Rom bereitgestellt. Die CD-Rom liegt in allen Finanzämtern kostenlos zur Abholung aus.¿ Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de
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