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Magdeburg, den 09.04.2003

Landtagssitzung / Finanzminister Paqué zum PDS-Antrag ?Unterbindung von Cross-Border-Leasing-Geschäften in Sachsen-Anhalt?

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 018/03 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 018/03 Magdeburg, den 10. April 2003 Landtagssitzung / Finanzminister Paqué zum PDS-Antrag ¿Unterbindung von Cross-Border-Leasing-Geschäften in Sachsen-Anhalt¿ Finanzminister Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué hat auf der heutigen Landtagssitzung zum Antrag der PDS-Fraktion zur Unterbindung von Cross-Border-Leasing-Geschäften Stellung genommen. Dabei betonte er, dass es bei diesem modernen Instrument der Finanztransaktionen im Kern um die Nutzung eines Steuervorteils zu Lasten des amerikanischen Fiskus gehe. Paqué wörtlich: ¿Die Nutzung eines Steuervorteils ist - auch international - für sich genommen nicht unseriös oder anrüchig. Zudem ist der amerikanische Gesetzgeber kein Samariter, er handelt sicherlich im wohl erwogenen amerikanischen Interesse.¿ Dabei weist Paqué auch auf die Schwierigkeiten hin: ¿So einfach das Grundprinzip des CBL, so kompliziert und rechtlich aufwendig ist die konkrete Vertragsgestaltung. Hier bedarf es ohne jeden Zweifel professioneller Hilfe, an der im Einzelfall nicht gespart werden sollte.¿ Wer dies dennoch tue, handele im Einzelfall fahrlässig. Paqué wies in seiner Rede darauf hin, dass Cross-Border-Geschäfte in den Kommunen nicht der kommunalaufsichtlichen Genehmigung unterliegen. Ein kommunalaufsichtliches Handeln wäre angebracht, wenn mit diesen Transaktionen Risiken für das Vermögen der Kommunen drohen würden. Dieses sei jedoch nicht der Fall. Beide Vertragspartner hätten die gleichen Interessen. Beide wollten die korrekte Vertragsabwicklung. Die Kommunen verlören nicht die für die Aufgabenerledigung notwendige Sachherrschaft über das Vermögen und seien somit in ihrer Aufgabenerledigung nicht beeinträchtigt. Außerdem teilte der Minister mit, dass sich der Landesrechnungshof in Kürze ebenfalls mit dem Thema Cross-Border-Lease beschäftigen werde und das Thema mit den Rechnungshöfen der anderen Länder erörtern werde. Zur Information: Bei CBL handelt es sich um ein seit Jahrzehnten im In- und Ausland praktiziertes Finanzierungsmodell, um das Ertragspotential von langlebigen Wirtschaftsgütern effizient zu nutzen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die unterschiedliche Behandlung von langfristigen Leasingverträgen im amerikanischen und im deutschen Steuerrecht: Im amerikanischen Steuerrecht werden langfristig geleaste Vermögensgegenstände und Kapitalgüter wie Eigentum behandelt. Für sie können deshalb auch Abschreibungen steuerlich geltend gemacht werden. Im deutschen Steuerrecht ist dies nicht so. Dieser Unterschied erlaubt es, durch entsprechende Vertragskonditionen den monetären Gegenwert des Abschreibungsvorteils zum heutigen Zeitpunkt als eine Art beidseitigem Gewinn unter den Vertragspartnern aufzuteilen. Man spricht in diesem Zusammenhang vom sogenannten Barwertvorteil. Dieser kann beträchtlich sein ¿ vorausgesetzt natürlich, der Verkehrswert der entsprechenden Vermögensobjekte ist entsprechend hoch. Von der Bundesregierung wurde CBL als zulässig anerkannt und bestätigt. CBL-Transaktionen wurden in Deutschland bereits von namhaften Unternehmen vorrangig aus der Versicherungsbranche sowie von großen Kommunen umgesetzt. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de

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