Finanzminister Karl-Heinz Paqué erinnert an die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen: 31. Mai ist Stichtag!
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 026/03 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 026/03 Magdeburg, den 28. Mai 2003 Finanzminister Karl-Heinz Paqué erinnert an die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen: 31. Mai ist Stichtag! ¿Der 31. Mai 2003 ist Stichtag für die Abgabe der Steuererklärungen für das Jahr 2002¿, erinnerte Finanzminister Paqué heute die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt. Von diesem Abgabetermin sind insbesondere die Einkommensteuererklärung, die Körperschaftsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung und die Umsatzsteuererklärung betroffen. Sofern diese Steuererklärungen durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe angefertigt werden, ist die Frist allgemein bis zum 30. September 2003 verlängert. Bei den übrigen Steuerpflichtigen, können die Finanzämter die Frist zur Abgabe der Steuererklärung ebenfalls auf Antrag verlängern. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist bei der Einkommensteuererklärung eine Besonderheit zu beachten: Der Stichtag 31. Mai 2003 gilt nämlich nur für diejenigen, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Dies ist beispielsweise der Fall, · wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen ist, · wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer von ihnen nach Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist, · wenn man Nebeneinkünfte oder Lohnersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, von mehr als 410 Euro bezogen hat, · wenn jemand nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen hat. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gesetzlich nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, können die Einkommensteuerveranlagung für 2002 bis zum 31.12.2004 beantragen. Schneller bearbeitet werden Einkommensteuererklärungen, wenn sie elektronisch abgegeben werden. Die Finanzverwaltung stellt für die elektronische Steuererklärung kostenlose Software zur Verfügung. Sie ist per Download im Internet unter www.elsterformular.de erhältlich. Zusammen mit der so genannten ¿komprimierten Steuererklärung¿ müssen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler grundsätzlich nur ein Minimum an Belegen an das Finanzamt senden: Das sind die Lohnsteuerkarte und eventuelle Bescheinigungen über gezahlte Spenden oder einbehaltene Zinsabschlagsteuern. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de
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