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Magdeburg, den 14.09.2006

Einbringungsrede von Herrn Minister Bullerjahn für die Regierungsentwürfe des Haushaltsplans 2007 sowie des Nachtragshaushaltsplans 2006

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 28/06 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 28/06 Magdeburg, den 14. September 2006 Einbringungsrede von Herrn Minister Bullerjahn für die Regierungsentwürfe des Haushaltsplans 2007 sowie des Nachtragshaushaltsplans 2006 Landtag von Sachsen-Anhalt, 14. September 2006 Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, heute stehe ich vor Ihnen und werbe das erste Mal als Finanzminister für die Zustimmung zu den Haushaltsentwürfen einer Landesregierung. Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen und etwas ausführlicher die haushaltspolitische Konzeption dieser Landesregierung darlegen. Damit meine ich nicht nur die Ihnen vorliegenden Gesetzentwürfe, sondern auch, dass ich sie in einen weiter gefassten Kontext stellen möchte. Mir geht es darum, die Rahmenbedingungen unserer Finanzpolitik und die sich daraus ergebenden Perspektiven und Handlungsoptionen der Politik in den nächsten Jahren aufzuzeigen. Ich möchte eine Strategiediskussion über die Finanzpolitik dieses Landes und Sie alle zu dieser einladen. Anrede, die Landesregierung hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, noch über den Koalitionsvertrag hinaus bereits im Jahr 2010 die Neuverschuldung auf Null zurückzuführen. 2011 soll mit der Tilgung der aufgelaufenen Gesamtverschuldung des Landes begonnen werden. Jahresmäßig untergliedert ergibt sich folgendes Bild: Für das kommende Jahr ist eine Neuverschuldung von 550 Mio. ¿ geplant. Sie soll in den Jahren 2008 und 2009 auf 350 bzw. 150 Mio. ¿ beschränkt werden. Im Jahr 2010 brauchen wir dann keine weitere Neuverschuldung mehr. Im Jahr 2011 planen wir erstmals eine Nettotilgungsleistung in Höhe von 100 Mio. ¿. Die Landesfinanzen sollen also konsolidiert und die Ausgabenstruktur auf ein langfristig tragbares Niveau, das ungefähr dem Ausgabenniveau der Geberländer entspricht, angepasst werden. Nachhaltige Finanzpolitik ist für uns eine entscheidende Voraussetzung dafür, die Wirtschaftskraft des Landes zu stärken, Bildung und Forschung voranzubringen und Arbeitsplätze zu schaffen. Dies sind keine leeren Worte, sondern handfeste politische Absichten, die den Menschen in Sachsen-Anhalt immer bessere Entwicklungschancen bieten sollen. Es heißt bekanntlich: Wer sein Ziel nicht kennt, wird den Weg nicht finden. Mit den Ihnen vorliegenden Regierungsentwürfen für den Nachtragshaushalt 2006 und den Haushaltplan 2007 wird das Ziel einer verantwortlichen Finanzpolitik definiert. Allerdings legen wir damit nur einen Teil des Weges zurück. Uns ist bewusst, dass mit den für die nächsten vier Jahre geplanten Doppelhaushalten 2008/2009 und 2010/2011 weitere Schritte folgen müssen, um unsere zugegebenermaßen anspruchsvolle Zielsetzung zu erreichen. Auch darüber hinaus werden erhebliche Anstrengungen notwendig sein, um das Land finanziell auf eigene Beine zu stellen und langfristig von Zuweisungen Dritter dauerhaft unabhängig zu machen. Kein gesellschaftlicher Bereich kann sich dieser Diskussion entziehen. Mit der Ihnen ebenfalls vorgelegten Mittelfristigen Finanzplanung 2006 bis 2010 haben wir einen Teil dieses Weges in seinen Grundzügen auszugestalten versucht und dabei erstmals den Blick des Regierungshandelns bis ins Jahr 2020 gerichtet. ¿Die laufende Legislaturperiode ist die letzte, in der wir umsteuern können.¿ So hat der Ministerpräsident in seiner jüngsten Regierungserklärung die Lage des Landes schonungslos umschrieben. Ich stimme in dieser Situationsanalyse mit ihm überein. Der Handlungsdruck für das Land ist enorm. Ich möchte hier nur einige Eckwerte benennen, die die Lage anschaulich machen: Sachsen-Anhalt weist mit 7.740 ¿ die höchste Gesamtverschuldung je Einwohner im Vergleich aller Flächenländer auf. Nahezu jeder zehnte Euro muss für Zinszahlungen aufgewendet werden.  Dieses Geld steht nicht zur Finanzierung anderer Aufgaben zur Verfügung ¿ trotz des bisher historisch niedrigen Zinsniveaus an den Kapitalmärkten. Unsere Ausgaben finanzieren wir noch nicht einmal zur Hälfte aus eigenen Einnahmen. Ein Umsteuern in der Finanzpolitik ist also dringend geboten. Nicht zuletzt muss Sachsen-Anhalt als Teil Deutschlands und Europas seinen Beitrag zur Einhaltung des Vertrags von Maastricht und der Vorgaben des Finanzplanungsrates leisten. Darin wird eine Beschränkung der Neuverschuldung und des Ausgabenwachstums vorgegeben. Zugleich müssen wir aber vor allem das Problem der regional nach wie vor extrem hohen Arbeitslosigkeit bewältigen, die Wirtschaftskraft des Landes stärken und durch Investitionen in die Bildung sowie Forschung und Entwicklung die Zukunftschancen des Landes weiterentwickeln und sichern. Wirtschaft, Arbeit und Bildung als Zukunftsherausforderungen sind nur gestaltbar, wenn die Finanzpolitik die Spielräume hierzu offen hält. Dass in diesem Bereich noch Verbesserungen möglich und notwendig sind, zeigt der aktuelle Fortschrittsbericht des Landes. Dort wird auf Grundlage eines Rechenschemas, das auch die Höhe der Neuverschuldung berücksichtigt, über die Verwendung der Solidarpaktmittel Rechenschaft abgelegt. Die bisher unbefriedigenden Nachweisquoten belegen, dass es bei einem relativ konstanten Investitionsniveau entscheidend auf eine Reduzierung der konsumtiven Ausgaben ankommt, um die Neuverschuldung zurückzuführen. Hierbei müssen wir berücksichtigen, dass sich die Personalausgaben als wichtigster konsumtiver Ausgabeblock nicht von heute auf morgen reduzieren lassen. Wir müssen allerdings auch im Auge behalten, dass insbesondere im Bereich Bildung und Forschung einige Ausgabepositionen, die haushaltstechnisch als Konsum zu deklarieren sind, durchaus als Investition in die Zukunft des Landes gewertet werden können. Eine solide Finanzpolitik, ein konsolidierter Landeshaushalt sind also nicht Selbstzweck, sondern vielmehr Grundbedingung dafür, sich erfolgreich den Herausforderungen der Zukunft stellen zu können. Anrede, mir ist es auch aus diesem Grund wichtig, die Finanzpolitik verstärkt längerfristig auszurichten und sie damit den Belangen der Tagespolitik zu entziehen. Dieser Blickwinkel scheint mir auch in anderer Hinsicht notwendig zu sein: Die künftige Einnahmeentwicklung zwingt uns dazu, schon jetzt den Blick in die Zukunft zu richten. In den kommenden Jahren wird das Land mit einem starken und kontinuierlichen Rückgang der Zuweisungen von dritter Seite konfrontiert werden. In der neuen EU-Förderperiode 2007 bis 2013 wird rund ein Drittel weniger Fördermittel bereitstehen, als dies bisher der Fall war. Die Zuweisungen im Rahmen des Solidarpakts II laufen bis 2019 vollständig aus ¿ schon mittelfristig ist der Rückgang um jährlich über 100 Mio. ¿ deutlich spürbar. Diese Einnahmeentwicklung, die im Prinzip durch das Land nicht beeinflusst werden kann, schafft zusätzlichen Druck auf die Ausgabenseite und erhöht den Konsolidierungsbedarf. Die demographische Entwicklung, die in ihren Folgen auf die Landesfinanzen durch Abwanderung von Arbeitskräften in wirtschaftlich stärkere Regionen Deutschlands noch verschärft wird, steigert den Handlungsbedarf weiter. Darüber hinaus hat das Land ein Zuwanderungsproblem. Wir können die statistisch betrachtet geringeren Wegzüge im Vergleich zu anderen Bundesländern nicht durch Zuzüge kompensieren. Hierin liegt eine Herausforderung für uns als Landespolitiker, die Grundlagen dafür zu schaffen, dass im Land weiterhin Arbeitsplätze entstehen und sich damit einhergehend weiche Standortfaktoren weiterentwickeln. Ziel soll es sein, dass immer mehr Menschen Anlass haben, nach Sachsen-Anhalt zu kommen. Die aktuelle dritte Bevölkerungsprognose wird im März nächsten Jahres durch die vierte ersetzt. Danach zeichnet sich für das Land eine günstigere Entwicklung ab, als bisher angenommen wurde. Natürlich ¿ dies wird nicht zu unrecht gegen Projektionen der Bevölkerungsentwicklung eingewandt - lässt sich die künftige Einwohnerzahl Sachsen-Anhalts nicht exakt vorausberechnen. Fakt ist aber, dass die Geburtenrate sich kurzfristig nicht grundsätzlich verändern wird. Mit einem schlagartigen Rückgang der Abwanderung von Arbeitskräften kann ebenfalls nicht gerechnet werden. Wir streben aber für diese Legislaturperiode einen ausgeglichenen Wanderungssaldo an. Solide Finanzpolitik muss diese Entwicklungen berücksichtigen. All dies wird ¿ weitgehend ohne Einflussmöglichkeiten der Landespolitik ¿ die Einnahmesituation des Landes dauerhaft verändern. Richtig ist, dass die Umsatzsteuererhöhung und das Steuerrechtsänderungsgesetz 2007 zu Einnahmesteigerungen auch im Land führen. Umgekehrt wird die geplante Unternehmenssteuerreform  - sollte sie nicht aufkommensneutral ausgestaltet werden -  Mindereinnahmen verursachen. Zugleich können wir erfreulicherweise feststellen, dass sich die eigene Finanzkraft des Landes positiv entwickelt. Wir müssen aber immer berücksichtigen, dass das Land über den Bundesrat an derartigen Entscheidungen nur mitwirken kann - wir allein können die Einnahmebasis nicht verändern. Auch eine gesteigerte Finanzkraft des Landes wird unsere Einnahmesituation nicht maßgeblich verändern - sinken doch mit zunehmender eigener Leistungsfähigkeit die Zuweisungen aus dem Länderfinanzausgleich entsprechend. Ich möchte hier keineswegs den Eindruck erwecken, als seien die Steuerpolitik und die Entwicklung der eigenen Finanzkraft für uns ohne Bedeutung. Worauf es mir ankommt, ist vielmehr die Erkenntnis, dass für uns als Land beim Thema Haushaltskonsolidierung zunächst und unmittelbar nur die Ausgabenseite in ihrem gestaltbaren Teil die entscheidende Steuerungsgröße der Finanzpolitik sein kann. Deren mittel- bis langfristige Ausrichtung ist Voraussetzung dafür, die skizzierten Entwicklungstendenzen besser in den Griff zu bekommen, als dies bei rein kurzfristigen Betrachtungen möglich wäre. In einer Projektion der wichtigsten Einnahme- und Ausgabeblöcke bis in das Jahr 2020 ¿ das ist das Jahr, in dem das Land erstmals ohne die Zuweisungen aus dem Solidarpakt auskommen muss ¿ haben wir in der Mittelfristigen Finanzplanung versucht, unter Berücksichtigung der Einnahmeentwicklung zunächst die finanziellen Spielräume der nächsten Jahre zu ermitteln. Ausgehend hiervon wurde festgestellt, welche finanziellen Möglichkeiten für die einzelnen gestaltbaren Aufgaben und Politikbereiche bestehen. Auf diese Weise wird der Landeshaushalt auf ein Grundgerüst nicht veränderbarer Grundausgaben zurückgeführt, das um gestaltbare Ausgaben ergänzt werden kann. Dieses Verfahren muss unzweifelhaft noch verfeinert werden ¿ Finanzplanung ist ein immer laufender Prozess. Diese Projektion möchte ich aber künftig immer mehr zu einer Richtschnur für die Aufstellung der nächsten Haushalte, der Mittelfristigen Finanzplanung und nicht zuletzt zur Definition des finanziellen Rahmens der Sachpolitik ausbauen. Denn diese Betrachtung erlaubt, künftigen Handlungs- und Umgestaltungsbedarf für die Politik zu ermitteln und frühzeitig die notwendigen Maßnahmen zur Umsteuerung einzuleiten. Die nun eingebrachten Entwürfe sind von den Ergebnissen der Projektion noch mäßig geprägt. Aber ¿ ich sagte es ja bereits ¿ wir stehen am Anfang des Weges, den wir in den kommenden Jahren konsequent fortsetzen müssen und wollen. Anrede, die Rahmenbedingungen für eine auf Konsolidierung ausgerichtete Finanzpolitik sind gut. Die Steuereinnahmen haben sich stabilisiert und werden in diesem und im kommenden Jahr stärker zulegen als noch vor einigen Monaten zu erwarten war. Die konjunkturelle Entwicklung verläuft ebenfalls besser, als noch am Anfang des Jahres angenommen wurde. Lassen Sie uns diese günstigen Voraussetzungen nutzen und ¿ wie wir es mit dem Entwurf für den Nachtragshaushalt 2006 und den Haushalt 2007 geplant haben - einen deutlichen Schritt in Richtung eines Verzichts auf eine weitere Nettoneuverschuldung machen. Lassen Sie mich nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf die wesentlichen Aspekte der Gesetzentwürfe des Nachtragshaushaltsplans 2006 und des Haushaltsplans 2007 eingehen. Zum Entwurf des Nachtragshaushalts 2006 Mit dem Nachtragshaushaltsplan erhöht sich das Volumen der Einnahmen und Ausgaben von 9,93 Mrd. ¿ auf 10,02 Mrd. ¿. Im Wesentlichen werden am bisherigen Haushaltsplan 2006 vier Veränderungen vorgenommen: Der Haushaltsplan wird, soweit ihm Prognosen zugrunde lagen, aktualisiert. Dies gilt insbesondere für die Steuereinnahmen. Inzwischen ist davon auszugehen, dass nach derzeitigen Berechnungen 146 Mio. ¿ mehr Einnahmen eingehen werden, als bei Planaufstellung erwartet werden konnte. Diese Erwartung bildet die Grundlage für den Nachtragsentwurf. Auch wird das Land aufgrund der günstigen Entwicklung an den Kapitalmärkten weniger Zinsen zahlen müssen, als bei Planaufstellung vorhergesagt wurde. Nicht zuletzt kommt es bei den Personalausgaben zu Minderausgaben. Diese Entlastungsfaktoren ermöglichen es, die erwarteten Mehrbelastungen ¿ vor allem im Bereich der überörtlichen Sozialhilfe und der Auslagen in Rechtssachen - zu kompensieren. Zugleich konnte die Neuverschuldung auf nunmehr 750 Mio. ¿ abgesenkt werden -  die Restkreditermächtigung aus dem Vorjahr mit einem Volumen von 125 Mio. ¿ stellen wir damit in Abgang. Der Nachtrag folgt also dem Prinzip strikter Ausgabenbegrenzung. Auch die globalen Minderausgaben werden aufgelöst; sie wurden keineswegs ¿einfach gestrichen¿. Die globalen Einsparverpflichtungen wurden in konkrete Ausgabenabsenkungen umgesetzt ¿ und erscheinen aus diesem Grund nicht mehr im Nachtragshaushalt. Die Beleihung des Sondervermögens Altlastensanierung des Landes Sachsen-Anhalt in Höhe von 150 Mio. ¿ wird zurückgeführt. Haushaltstechnisch ist dies eine Umschuldung, die die Höhe der Neuverschuldung ebenso wenig beeinflusst wie die Summe der Gesamtverschuldung. Wir leisten damit einen Beitrag zur Haushaltsklarheit und zur Transparenz der Finanzpolitik ¿ nicht mehr, aber auch nicht weniger. Erstmals mit dem Nachtragshaushalt 2006 wird dem Pensionsfonds, den wir noch 2006 schaffen wollen, ein Betrag von 20 Mio. ¿ zugeführt. Dieser stellt gleichsam einen Grundstock für den in den kommenden Jahren geplanten Aufbau eines Kapitalvermögens zur Absicherung der Pensionsverpflichtungen des Landes dar. In den nächsten Jahren ist von einem starken Anstieg der Beamtenversorgungsausgaben auszugehen ¿ im Jahr 2020 rechnen wir mit einer jährlichen Belastung von rund 290 Mio. ¿. Gemessen an den Ausgaben des Jahres 2005 entspricht das einer Versechsfachung. Vorausschauende Finanzpolitik bedeutet, bereits heute für diese kommenden Belastungen Vorsorge zu treffen. Im übrigen sehe ich auch hierin einen Beitrag zu größerer Transparenz der Finanzpolitik, die damit die ¿stillen Lasten¿ der Zukunft offen legt. Bei dieser Gelegenheit möchte ich einen immer wieder vorgetragenen Einwand gegen die Bildung derartiger Vorsorgevermögen ausräumen: Die Geldanlage bei gleichzeitiger Neuverschuldung ist nicht unwirtschaftlich. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass auf längere Sicht die Habenzinsen die Sollzinsen immer übertroffen haben. Das beruht auf der im Verhältnis zu privaten Kreditnehmern weitaus besseren Bonität der Öffentlichen Hand, Sie profitiert aufgrund eben dieser Bonität von besonders niedrigen Sollzinssätzen. Mit dem Nachtragshaushalt werden zudem die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass eventuelle Minderausgaben im Bereich der Erstattungen nach AAÜG (Sonder- und Zusatzversorgung) ebenfalls dem Pensionsfonds zufließen. Um es deutlich zu sagen: Jeder zusätzlich Euro in diesem Bereich wird für die Vorsorge genutzt. Wir wollen noch in diesem Jahr den rechtlichen Rahmen für den Aufbau des Vorsorgevermögens schaffen. Teil der gesetzlichen Regelungen soll auch sein, die Zuführungen an den Fonds der Höhe nach festzuschreiben, um die Vorsorgeleistungen auch in Zukunft sicherzustellen. Wir werden daher ¿ das möchte ich schon heute ankündigen ¿ dem Landtag die entsprechenden Gesetzesentwürfe noch für die Sitzung im Oktober zuleiten. Dies möchte ich mit der Bitte verknüpfen, selbstverständlich nach ausführlicher Beratung, zügig bereits im November darüber zu entscheiden, damit noch im Jahr 2006 mit der ersten Einzahlung begonnen werden kann. Mit dem Nachtrag wird außerdem ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 10 Mio. ¿ zur Tilgung des sogenannten Midewa-Kredits geleistet, der derzeit mit rund 98 Mio. ¿ valutiert ist. Es handelt sich dabei um die letzte ¿verdeckte¿ Verschuldung des Landes. Die Tilgung dieses Kredits muss das Land übernehmen - über die weiteren Schritte werden wir in nächster Zeit entscheiden und hierbei natürlich auch die Kommunalen Spitzenverbände einbinden. Uns muss klar sein: Gelingt es uns in den nächsten Jahren nicht, die Verbindlichkeit schrittweise zurückzuführen, so muss das Land spätestens 2009 die gesamte Restschuld auf einmal tilgen - und bis dahin für die Zinsen aufkommen. Auch dies sehe ich als einen Beitrag zur Transparenz der Finanzpolitik. Zum Haushaltsplanentwurf 2007 Anrede, der Entwurf für den Haushalt 2007 verfolgt das Ziel, einerseits die konsumtiven Ausgaben zu senken und zugleich die Voraussetzungen für ein weiterhin hohes Maß an öffentlichen Investitionen zu schaffen. Die Gesamtausgaben und -einnahmen belaufen sich auf 9,91 Mrd. ¿. Die Neuverschuldung konnte auf 550 Mio. ¿ beschränkt werden ¿ dem niedrigsten Wert seit Bestehen des Landes. Die Investitionsquote dagegen steigt von 17,4 v. H. 2006 (Stand Nachtragshaushalt) auf 18,5 v. H. im Jahr 2007. Für 2007 gilt also: Investieren und konsolidieren. Ganz im Vordergrund stehen hierbei die Personalausgaben. Sachsen-Anhalt beschäftigt noch immer überproportional viel Personal im öffentlichen Dienst. Die Personalausgaben sind auch in Zukunft die finanziell bedeutsamste, durch das Land gestaltbare Ausgabengröße. Wie in den letzten Jahren wollen wir auch in den nächsten Jahren 2000 Stellen im öffentlichen Dienst durchschnittlich jährlich abbauen: Wir haben uns darauf verständigt, die Zahl der Neueinstellungen zugleich auf 250 pro Jahr zu beschränken. Dies sind die aktuellen Grundannahmen für das Personalentwicklungskonzept, das wir im Moment erarbeiten. Wir werden dort zunächst eine Ist-Analyse und eine Überhangbetrachtung vornehmen und dabei die Bevölkerungsentwicklung berücksichtigen. Darauf aufbauend werden Zielgrößen und Kennziffern für die Personalausstattung der Landesverwaltung formuliert und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung dieser Zielgrößen ausgesprochen. Noch in diesem Monat liegt ein erster Entwurf vor, der Grundlage der weiteren Beratungen der Landesregierung sein wird. Wir werden auch dem Landtag diesen Entwurf vorlegen. Wir planen, die Beratungen hierüber im Frühjahr nächsten Jahres abzuschließen ¿ so rechtzeitig, damit das Konzept in die dann anstehenden Planungen für den Doppelhaushalt 2008/2009 und die nächste Mittelfristige Finanzplanung einfließen kann. Ein reduzierter Stellenbestand eröffnet ¿ wird er mit weiteren Verwaltungs- und Funktionalreformen verbunden ¿ die Möglichkeit, die sächlichen Verwaltungsausgaben zu reduzieren. Im Haushalt 2007 beschränken wir uns bei den Sachausgaben auf das notwendige Minimum. Lassen Sie mich zum Thema Verwaltungsreform einige Anmerkungen machen. Zur Zeit wird die geplante Polizeistrukturreform in der Öffentlichkeit diskutiert. Da gibt es verständlicherweise Kritik von Seiten derer, die vom Wegfall eines Behördenstandortes betroffen sind. Sicherlich müssen deren Argumente ernst genommen werden, und auf jeden Fall ist es notwendig, Strukturentscheidungen dieser Art in ein Gesamtkonzept einzubinden und umfassend abzuwägen. In nächster Zeit steht die Gerichtsreform sowie die Umstrukturierung der Finanzverwaltung an. Mit der Umgestaltung der Liegenschaftsverwaltung im Land wird sich die Landesregierung im Oktober befassen. Schon bald wird sich der Lenkungsausschuss mit den von meinem Kollegen Dr. Daehre angedachten Grundzügen einer neuen Landesentwicklung beschäftigen, welche im Sommer nächsten Jahres im Entwurf vorliegen soll. All diese Schritte und Einzelmaßnahmen müssen kombiniert und aufeinander abgestimmt werden. Ich sage aber auch ganz klar: An einer weiteren Verwaltungsstraffung auch in Bezug auf die Zahl der Behörden führt kein Weg vorbei. Ich bitte Sie, immer zu berücksichtigen, dass mehr Geld für die Aufgaben der Zukunft bereitsteht, wenn an den Kosten der Verwaltung und der Bürokratie gespart wird. Anrede, im Haushalt 2007 findet erstmals die neue Förderperiode der EU ihren Niederschlag. Der Entwurf des neuen Operationellen Programms 2007 bis 2013 verfolgt in haushalterischer Hinsicht zwei Zielsetzungen. Die EU-Mittel sollen so eingesetzt werden, dass der Kofinanzierungsaufwand für das Land so gering wie möglich ausfällt. Zugleich ist es Ziel, alle bereitstehenden EU-Mittel zu binden und im Land zu nutzen. In der neuen Förderperiode steht bei weitem weniger Geld zur Verfügung, als dies bisher der Fall war. Mit dem neuen Operationellen Programm soll versucht werden, durch flexibler gestaltete Fördermöglichkeiten und den verstärkten Einsatz von Darlehen statt verlorener Zuschüsse das quantitativ geringere Fördervolumen zu kompensieren. Der Haushaltsplan 2007 bildet diese Konzeption des Operationellen Programms ab und schafft die Voraussetzungen für seine Umsetzung. Sobald das Operationelle Programm von der EU genehmigt wurde, kann mit seinem Vollzug begonnen werden. Anrede, der Haushaltsplan 2007 sieht als ersten Schritt einer Konsolidierungspartnerschaft zwischen Land und Kommunen auch eine Änderung der Finanzbeziehungen vor. Ich spreche hier bewusst von Änderung und nicht nur von Kürzung der Kommunalzuweisungen, weil diese Bewertung nach meiner Einschätzung zu kurz greift. Sie erfasst nur einen Teilaspekt der vorgeschlagenen Änderungen. Richtig ist zwar, dass die Verbundquote auf nun 22,7 v. H. abgesenkt wird und auch die finanzielle Beteiligung der Kommunen an den Kosten der überörtlichen Sozialhilfe zu Mehrbelastungen der Kommunen führen wird. Nach meiner Überzeugung muss von kommunaler Seite, mit der das Land eine Solidargemeinschaft bildet, auch weiterhin ein erheblicher Konsolidierungsbeitrag erbracht werden. Das Land hat ebenfalls seinen deutlich erkennbaren Beitrag zu leisten. Eine Ausgabenrückführung in der auf Landesebene erforderlichen Größenordnung ist ohne Eingriffe in die kommunalen Finanzbeziehungen weder sachgerecht noch leistbar. Bis zum Jahr 2020 wird die Sonderförderung der neuen Bundesländer schrittweise zurückgefahren. Sie  wird gleichsam - was die Einnahmeentwicklung angeht - auf westdeutsches Normalniveau zurückgeführt. Damit entfällt die Begründung und die finanzielle Möglichkeit überproportionaler Finanzzuweisungen der neuen Länder an ihre Kommunen. Mit der Veränderung der Verbundquote übertragen wir diesen Prozess der Angleichung auch auf die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen ¿ die Verbundquote nähert sich so westdeutschem Niveau. Dieser Prozess muss und wird sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Denken Sie daran, bis zum Jahr 2020 beraten wir gerade noch 6 Doppelhaushalte. Die Einschnitte stellen aber nur den einen Teil der nun geplanten Maßnahmen dar. Auf der anderen Seite arbeiten wir im Moment daran, Aufgaben und Ausgaben der Kommunen zu reduzieren. Wir sehen darin eine wichtige Aufgabe der Landesregierung. Zudem wird die kommunale Gebietsreform, die wir nun zügig vorantreiben müssen, neue und kostengünstigere Strukturen schaffen, die die Rückführung der Landeszuweisungen weiter kompensieren können. Teilweise wird mit der nun vorgesehenen Absenkung auch eine Überkompensation kommunaler Aufwendungen korrigiert. Vor drei Jahren wurden die Kosten des Aufnahmegesetzes in die Verbundmasse einbezogen und die Verbundquote erhöht. 2005 entsprach diese Verbundquotenerhöhung einem Betrag von rund 54 Mio. ¿ - die tatsächlichen Ausgaben der Kommunen für diese Aufgabe beliefen sich aber nur auf rund 33 Mio. ¿. In Höhe der Differenz von 21 Mio. ¿ sind die nun geplanten Eingriffe ins FAG also nur als Korrektur einer ungerechtfertigten Besserstellung ¿ aber nicht als echte Kürzung zu bewerten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Entwicklung der Steuereinnahmen des Landes, die die Bemessungsgrundlage für die Kommunalzuweisungen bilden. Diese steigen im Vergleich zu den Jahren 2005 und 2006, so dass den Kommunen 2007 trotz Änderung des FAG effektiv nicht weniger Geld zur Verfügung gestellt wird, als ihnen im Jahr 2005 zugewiesen wurde. Ich hatte es vorhin bereits angedeutet ¿ die Steuereinnahmeentwicklung wird sich auch weiterhin positiv gestalten. Wir werden in den nächsten Wochen sehen ¿ spätestens zur Steuerschätzung im November-, dass die Kommunalzuweisungen betragsmäßig nur unwesentlich von den bisher gezahlten Summen abweichen werden. Dies nimmt den Gesetzesänderungen nach meiner Einschätzung einen guten Teil ihres befürchteten Ausmaßes.  Im übrigen steigen die eigenen Einnahmen der Kommunen in den letzten Jahren deutlich ¿ hier wurden Wachstumsraten verzeichnet, die deutlich über denen der Landessteuereinnahmen lagen. Nicht zuletzt wird auch die Kostenbeteiligung der Kommunen an der überörtlichen Sozialhilfe mittel- bis längerfristig zu Ausgabensenkungen führen. Die Kommunen müssen ein größeres eigenes Interesse an einer wirtschaftlicheren und kostengünstigeren Organisation der überörtlichen Sozialhilfe haben . Hiervon wird in erster Linie natürlich das Land profitieren, Einsparungen werden aber auch den  Kommunen zugute kommen. Anrede, ich möchte abschließend noch einmal mein Bild vom begonnenen Weg aufgreifen und kurz skizzieren, welche Schritte in der Finanzpolitik in der nächsten Zukunft erfolgen, welche Aufgaben bewältigt werden müssen. Wir haben ganz bewusst nach der Wahl und der Regierungsbildung uns dazu entschlossen, zunächst einmal zügig mit der Aufstellung des Nachtrags und des Haushaltsplanentwurfes für 2007 zu beginnen. Basis hierfür war allein ein Eckwertebeschluss der Landesregierung. Die grundlegenden, strategischen Überlegungen können wir nun in der notwendigen Ruhe und der erforderlichen Ausführlichkeit in der zweiten Jahreshälfte angehen ¿ dies wäre vor Erarbeitung der Planentwürfe so nicht möglich gewesen. Was ist weiter zu tun? Ein wichtiger Punkt im Sinne einer effizienteren Verwaltungsorganisation wird die Neuordnung der Beteiligungsverwaltung im Land sein. Unser Ziel ist es, noch im Haushalt 2007 die hierzu notwendigen haushalterischen Veränderungen einzuleiten. Das Personalentwicklungskonzept als weitere die Konsolidierung begleitende Maßnahme sowie die Umstrukturierung der Immobilienverwaltung hatte ich eingangs bereits angesprochen. Für den Herbst ist außerdem ¿ gleichsam als Einstieg in die Strategiediskussion - eine Klausur der Landesregierung geplant. Diese wollen wir mit einer weiteren Klausur im März nächsten Jahres zuende führen und sie als Basis für die dann anstehende Vorbereitung des Doppelhaushaltes 2008/2009 und der nächsten Mittelfristigen Finanzplanung, die künftig verbindlicheren Charakter haben soll, nutzen. Das Benchmark-Gutachten, das die Einnahmen- und Ausgabenstruktur des Landes und seiner Kommunen mit der anderer Länder und Kommunen vergleichen soll, wird zur Zeit von fachkundigen Wissenschaftlern erarbeitet und liegt Ende des Jahres vor. Es wird für den Prozess der Haushaltskonsolidierung wertvolle Informationen liefern. Diese können bereits im Aufstellungsverfahren für den Doppelhaushalt 2008/2009 genutzt werden. Ein weiteres Projekt wird die Gründung des Zukunftsfonds sein, in dem die Erlöse aus der Veräußerung von Landesvermögen vereinnahmt werden, um damit Zukunftsinvestitionen zu finanzieren. Damit wollen wir sicherstellen, dass das Landesvermögen nicht zur Haushaltssanierung genutzt wird, sondern durch Investitionen in Zukunftsprojekte dem Aufbau neuen Vermögens dient. Auch für die kommenden Jahre wird also gelten: Konsolidieren, um Spielräume für Wirtschaft und Arbeit, Forschung, Entwicklung und Bildung zu erhalten und neu zu schaffen. Anrede, Sie sehen, vor uns ¿ vor der Landesregierung und dem Parlament gleichermaßen - liegen große Aufgaben. Eine sich momentan stetig verbessernde Einnahmesituation und die geplanten Strukturveränderungen werden Anpassungen an den nun vorliegenden Entwürfen möglich machen. Für uns ist derzeit klar, wir werden zum Haushaltsplan 2007 und dem Nachtragsentwurf 2006 spätestens nach der Steuerschätzung im November eine Ergänzungsvorlage vorlegen. Wir werden mit der Ergänzungsvorlage die entstehenden Spielräume nutzen und Voraussetzungen dafür schaffen, unseren Pensionsfonds, die Investitionen in Arbeit und Bildung sowie die Beendigung der Neuverschuldung voranbringen. Ebenso werden wir den Zinsausgabeansatz angesichts des in jüngster Zeit steigenden Zinsniveaus aktualisieren. Wir werden außerdem prüfen, ob Möglichkeiten zur verstärkten Bindung angebotener Drittmittel  bestehen. Schon hier zeigt sich im übrigen, wie wichtig und vorteilhaft langfristige Zielsetzungen sind und wie sie zur Steuerung der konkreten Haushaltsplanung nutzbringend eingesetzt werden können. Anrede, im Sinne einer zusammenfassenden Bewertung möchte ich feststellen: Die finanzpolitische Gesamtausrichtung stimmt. Natürlich kann ich mir vorstellen, die Neuverschuldung noch stärker zu reduzieren ¿ wie von einigen in den letzten Tagen gefordert wurde. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass eine Rückführung der Neuverschuldung nur möglich ist, wenn zugleich die Ausgaben gesenkt werden. Ausgabensenkungen werden üblicherweise als Einsparungen bezeichnet ¿ Einsparvorschläge aber hat bei seiner Forderung nach weniger Verschuldung keiner vorgelegt. Insofern liegen schlüssige Alternativvorschläge zu unserer Planung nicht vor. Meine Damen und Herren, ich bin ¿ wie gesagt - überzeugt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Sein Ziel es ist, ab dem Jahr 2020 finanziell vollständig auf eigenen Beinen zu stehen, Chancen für die Menschen zu eröffnen und damit als Land  auch in der Lage zu sein, öffentliche Daseinsvorsorge zu betreiben. Meine Damen und Herren, wie ich bereits eingangs sagte, möchte ich Sie einladen ¿ und ich habe dabei ausdrücklich alle Fraktionen dieses Hauses im Blick ¿, konstruktiv an der Ausgestaltung dieses Weges mitzuwirken und sich an der Gestaltung der Zukunft unseres Landes zu beteiligen. Aus meiner langjährigen Erfahrung als Parlamentarier weiß ich um die Bedeutung und den Wert einer aktiven Teilhabe aller politischen Kräfte. Wir jedenfalls sind offen und dankbar für allen guten Argumente in dieser Strategiediskussion. Ich möchte Sie nochmals auffordern, diesen Kurs zu unterstützen, diesen Weg gemeinsam zu gehen und sowohl dem Nachtragshaushalt 2006 als auch dem Haushaltsplan 2007 nach ausgiebigen Beratungen und Gesprächen im Dezember die größtmögliche Zustimmung zu erteilen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: reichert@mf.sachsen-anhalt.de

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