Rede Minister Bullerjahn: Erste Beratung im Landtag des Entwurfs eines Gesetzes über die Zukunftsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 09/07 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 09/07 Magdeburg, den 22. März 2007 Rede Minister Bullerjahn: Erste Beratung im Landtag des Entwurfs eines Gesetzes über die Zukunftsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt Anrede, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Errichtung einer Zukunftsstiftung erfüllt die Landesregierung einen weiteren zentralen Punkt der Koalitionsvereinbarung. Nach nur 11 Monaten gemeinsamer Regierungszeit wird dem Landtag damit ein weiterer Baustein einer auf Nachhaltigkeit angelegten Politikstrategie vorgelegt. Mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2007 habe ich erstmals von der strategischen Ausrichtung ¿Konsolidieren ¿ Investieren ¿ Vorsorgen¿ gesprochen und möchte diesen Weg gemeinsam mit Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, auch weiterhin beschreiten. Nach der Schaffung eines Pensionsfonds, nach der Erarbeitung eines Personalentwicklungskonzepts, nach der stringenten Ausrichtung der Finanzplanung auf das Jahr 2020 liegt Ihnen heute ein Gesetzentwurf vor, der das Vermögen des Landes durch Gründung einer Zukunftsstiftung dauerhaft erhält. Zur Geschichte: Anrede, In der Koalitionsvereinbarung vom 18.04.2006 wurde festgelegt, dass das Vermögen des Landes zu erhalten ist und Verkaufserlöse daher entweder dem Grundstock des Landes oder einer Stiftung zur weiteren Entwicklung des Landes zuzuführen sind. Mit dem nun dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleiteten Gesetzentwurf soll die ¿Zukunftsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt¿, eine Stiftung des öffentlichen Rechts, errichtet werden. Zweck der Stiftung ist die Förderung von zukunftsweisenden und innovativen Projekten ergänzend zu bestehenden Förderungsmöglichkeiten in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung mit strategischer Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt. Damit werden genau die Bereiche gefördert, die Schwerpunkte dieser Legislaturperiode darstellen und die für die Zukunftsfähigkeit dieses Landes stehen. Ein wesentlicher Zweck der Stiftung ist zudem die Erschließung zusätzlicher öffentlicher und privater Finanzmittel für diese Projekte. Die Einwerbung von Finanzmitteln der Europäischen Union oder des Bundes sowie weiterer privater und öffentlicher Drittmittel durch die Projektträger der Innovationsprojekte ist ein wesentliches Kriterium bei allen Förderentscheidungen. Gem. § 3 des Stiftungsgesetzes bilden Erlöse aus Veräußerungen durch das Land Sachsen-Anhalt das Stiftungsvermögen. Gemäß § 2 (2) des Stiftungsgesetzes ist ein wesentlicher Zweck der Stiftung die Erschließung zusätzlicher öffentlicher und privater Finanzmittel. Mit dieser kapitalstockorientierten Finanzierungsform unter Einbindung privater und zusätzlicher öffentlicher Mittel wird die Zukunftsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt zu einem wichtigen Baustein der bereits beschriebenen nachhaltigen Finanzpolitik dieser Landesregierung. Auf die Herausforderungen der Zukunft hinsichtlich der Finanzierung wichtiger Schwerpunktaufgaben wurde mit der Stiftungsgründung eine nachhaltige Antwort gefunden. Anrede, Das Stiftungsvermögen wird aus Erlösen aus der Veräußerung von Liegenschaften oder Beteiligungen durch das Land Sachsen-Anhalt, unter vorherigem Abzug der Veräußerungskosten, gebildet. Die Zuführung von Erlösen aus dem Verkauf von Liegenschaften des Landes in die Zukunftsstiftung ist ohne Änderung der Landeshaushaltsordnung und des Gesetzes über das Sondervermögen ¿Grundstock des Landes Sachsen-Anhalt¿ möglich, da das Gesetz über die Zukunftsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt als eine ¿abweichende Regelung¿ im Einklang mit der Landeshaushaltsordnung steht. Ich gehe davon aus, dass in 2007 und 2008 jährlich etwa 10 Mio. Euro der Stiftung zufließen können, um zügig mit der Kapitalbildung zu beginnen. Denn jetzt heißt es zunächst ansparen, möglichst viel, um später mit den Erträgen die politischen Schwerpunktbereiche auch vernünftig fördern zu können. Noch anmerken möchte ich, dass die der Zukunftsstiftung zugeführten Mittel real erhalten bleiben müssen. Es dürfen also lediglich die Nettoerträge ausgekehrt werden. Anrede, Der Stiftungsrat besteht aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter - der im Landtag Sachsen-Anhalts vertretenen Fraktionen, - der Staatskanzlei, - sowie des MW, des MK, des MLU, des MLV, des MS und des MF Die Einbindung des Landtags ist somit durch die Fraktionsvertreterinnen bzw. ¿vertreter sichergestellt. Der Stiftungszweck berührt insbesondere die Geschäftsbereiche von MK und MW. Über die Schwerpunktsetzung im Stiftungsrat kann Ressortinteressen Rechnung getragen werden. Nicht umsonst führt der Innovationsbeauftragte der Landesregierung den Stiftungsrat an. Einflussnahmen auf die inhaltliche Schwerpunksetzung hinsichtlich der von der Stiftung zu fördernden Projekte sind über die Aufgaben der Stiftungsbehörde und der Stiftungsaufsicht nicht möglich, da es sich um eine Rechtsaufsicht handelt. Es ist daher sachgerecht, die Aufgaben der Stiftungsbehörde und der Stiftungsaufsicht einem anderen Ressort zuzuweisen. Da die Stiftung ihre Aufgaben mit Stiftungskapital aus Vermögensveräußerungen des Landes erfüllt und der Substanzerhaltung große Bedeutung zukommt, wurde die Anbindung an das MF beschlossen. Das ist sinnvoll und richtig! Nicht ohne Grund wurde seinerzeit die Stiftung im Kapitel ¿Finanzen¿ des Koalitionsvertrages verankert. Mit der Vorbereitung der Stiftungserrichtung hat das Finanzministerium ein gutes Stück Vorarbeit geleistet. Nun ist es Ihre vornehme Tätigkeit, die Errichtung zu beraten und zu beschließen. Ich rechne mit Ihrer Unterstützung für diesen nachhaltigen finanzpolitischen Ansatz. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: reichert@mf.sachsen-anhalt.de
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