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Magdeburg, den 25.01.2012

Landesregierung und Gewerkschaften einigen sich auf Tarifverträge

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat sich gestern Abend mit den Gewerkschaften ver.di, GEW, dbb-tarifunion und der Gewerkschaft der Polizei auf Tarifverträge zur Teilzeitarbeit geeinigt.   Im Einzelnen sind das die Tarifverträge zur -        Altersteilzeit -        Teilzeitarbeit für die allgemeine Verwaltung -        Teilzeitarbeit für Lehrkräfte an Schulen.   Mit diesen Tarifverträgen reagieren die Landesregierung und die Gewerkschaften auf die demografische Entwicklung in der Landesverwaltung.   Der Tarifvertrag zur Altersteilzeit entspricht weitestgehend dem im Jahr 2009 ausgelaufenen Tarifvertrag. Damit ist Sachsen-Anhalt das einzige deutsche Bundesland mit einem Tarifvertrag zur Altersteilzeit.   Die Tarifverträge zur Teilzeitarbeit für die allgemeine Verwaltung und für die Lehrkräfte an Schulen knüpfen an die bereits laufenden Tarifverträge an bzw. ersetzen diese. Danach kann die Arbeitszeit in der allgemeinen Verwaltung wöchentlich bis zu 3 Stunden, bei Lehrkräften die Lehrverpflichtung  bis zu 5 Stunden werden. Von den durch die Teilzeitarbeit eingesparten Personalkosten wird ein Teil zur Finanzierung der Übernahme vom Land Ausgebildeter verwendet.   Finanzstaatssekretär Dr. Heiko Geue, der die Verhandlungen für die Landesregierung leitete, sagte dazu: ?Wir sind sehr zufrieden. Die nun vereinbarten Tarifverträge tragen der demografischen Entwicklung innerhalb der Landesverwaltung Rechnung. Sie ermöglichen den Beschäftigten durch die Flexibilisierung der Arbeitszeitgestaltung eine bessere Vereinbarkeit privater Lebensplanung, Familie und Beruf. Andererseits öffnen sich damit auch berufliche Perspektiven für junge Menschen im öffentlichen Dienst des Landes.?   Kultusstaatssekretär Dr. Jan Hofmann erklärte: ?Auch für die Lehrer wird mit den neuen Tarifverträgen mehr Planungssicherheit an den Schulen möglich. Das ist eine Grundlage für eine hohe Unterrichtsqualität.?   Die Tarifverträge sollen ? vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien ? am 1. April 2012 in Kraft treten.

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