Kraftfahrzeugsteuer wird nicht mehr im Finanzamt bearbeitet/ ab Mai sind die Hauptzollämter Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger
Die Kraftfahrzeugsteuer wird ab 2. Mai 2014 nicht mehr in den Finanzämtern Sachsen-Anhalts bearbeitet. ?Künftig sind die Hauptzollämter für die Abwicklung sämtlicher die Kraftfahrzeugsteuer betreffenden Angelegenheiten zuständig. Das bisher jeweils zuständige Finanzamt bleibt somit nur noch bis 30. April 2014 für die Bürgerinnen und Bürger Ansprechpartner für alle Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer?, teilte Finanzminister Jens Bullerjahn mit. Die Kraftfahrzeugsteuer ist bereits seit dem 1. Juli 2009 als Bundessteuer ausgestaltet, wurde aber weiterhin von den Finanzämtern der jeweiligen Länder verwaltet. Mit dem Bund wurde eine schrittweise Übernahme der Daten von den Ländern bis Ende Juni dieses Jahres vereinbart. Sachsen-Anhalt übergibt seine Daten im Mai 2014 der Zollverwaltung. Finanzminister Bullerjahn bittet daher die Bürgerinnen und Bürger, sich ab dem 2. Mai 2014 an das zuständige Hauptzollamt und nicht mehr an das Finanzamt zu wenden. ?Das Finanzamt hat von diesem Zeitpunkt an keine Möglichkeit mehr, Anträge zu bearbeiten und Fragen zu beantworten, weil dann sämtliche Unterlagen bei der Zollverwaltung liegen.? Kraftfahrzeugsteuerbescheide, die den Bürgerinnen und Bürgern bislang von ihrem Finanzamt erteilt wurden oder noch erteilt werden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Auch gewährte Vergünstigungen müssen nicht neu beantragt werden. Weitere Informationen sind unter www.zoll.de erhältlich. Dort finden sich auch Informationen zu dem jeweils neu zuständigen Hauptzollamt. Fragen beantwortet ab Mai 2014 auch die zentrale Auskunftsstelle der Zollverwaltung (Tel.: 0351/44834-550 oder E-Mail: info.kraftst@zoll.de).
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