Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union zur Diskriminierung aufgrund des Lebensalters
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat eine Entscheidung verkündet, in der es um die Altersstufen im Besoldungssystem der Beamten und Richter geht. Solche Altersstufen haben bis März 2011 auch in Sachsen-Anhalt gegolten. Hiernach war es üblich, dass die meisten Beamten mit zunehmendem Alter in höhere Besoldungsstufen gelangten. Inzwischen gilt allerdings ein anderes Besoldungsschema, das nach tatsächlichen Berufserfahrungen differenziert. Von der Entscheidung des Gerichtshofes können nur Beamte in der Besoldungsordnung A sowie Richter in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2 betroffen sein, die noch nicht die höchste Erfahrungsstufe erreicht haben. Das sind etwa die Hälfte aller Beamten im Landesdienst Sachsen-Anhalts . Der Gerichtshof hat nun geurteilt, dass die frühere Einstufung nach Altersstufen eine ungerechtfertigte Diskriminierung dargestellt hat. Von den deutschen Gerichten ? und in letzter Instanz vom Bundesverwaltungsgericht ? ist zu entscheiden, ob und inwieweit den Beamten, die Rechtsbehelfe eingelegt haben, ein Entschädigungsanspruch zustehen kann. Ein ganz entscheidender Inhalt des Urteils für das Land Sachsen-Anhalt ist, dass das seit 2011 geltende Landesbesoldungsgesetz, in dem nicht das Lebensalter, sondern die tatsächlichen Berufserfahrungen ausschlaggebend sind, nicht geändert werden muss, auch wenn es auf den im alten Besoldungssystem entstandenen Grundgehältern fußt. ?Die Einzelheiten zu dieser Entscheidung werden in den nächsten Wochen im Ministerium der Finanzen sorgfältig geprüft?, sagte Finanzminister Bullerjahn zum weiteren Fortgang. Dazu werden auch Abstimmungen zwischen den für die Beamtenbesoldung verantwortlichen Ministerien aller Bundesländer und dem Bund erfolgen. Die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter in Sachsen-Anhalt, die bereits für zurückliegende Jahre ihre Ansprüche geltend gemacht haben, brauchen zur Wahrung ihrer Rechte keine weiteren Schritte unternehmen.
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