?Kurs halten gilt auch für diese Koalition!? Sachsen-Anhalt erfüllt Vorgaben des Stabilitätsrates
?Kurs halten gilt auch für diese Koalition!? Das erklärte Finanzminister Andre Schröder am Rande der Beratung des Stabilitätsrates in Berlin. Bereits das dritte Mal in Folge konnte das Land 2015 nicht nur einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorlegen, es erfüllt jetzt schon die Vorgaben der Schuldenbremse, die der Bund beschlossen hat. Auf Grund großer Herausforderungen bei den Flüchtlingskosten bleibt jedoch die Erhöhung des Anteils des Bundes an deren Finanzierung eine zentrale Forderung Sachsen-Anhalts. Finanzminister Andre Schröder: ?Sparen ist nicht populär. Aber: Ich stehe für eine nachhaltige Finanzpolitik, die Investitionen auch in Zukunft möglich machen muss. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, mehr Lehrer und mehr Polizisten bereitzustellen und den Kommunen mehr Geld zukommen zu lassen. Genauso wichtig aber, der im Koalitionsvertrag verankerte Beschluss, die jährlichen Finanzhilfen von 80 Mio. ? aus Berlin nicht zu gefährden. Deshalb wird es auch in Zukunft darauf ankommen, einen soliden Finanzkurs beizubehalten.? Hintergrund: Sachsen-Anhalt hat sich 2010 gegenüber dem Stabilitätsrat verpflichtet, sein strukturelles Defizit im Landeshaushalt bis 2020 auf null zurückzuführen. Im Gegenzug erhält das Land jährlich Konsolidierungshilfen in Höhe von 80 Millionen Euro. Das strukturelle Defizit beschreibt den Teil der Ausgaben eines Landes, der dauerhaft nicht durch eigene Einnahmen gedeckt ist. Das Land hat heute am 8. Juni gegenüber dem Stabilitätsrat in Berlin über den Abbau des strukturellen Defizits berichten. Im Rahmen der regelmäßigen Haushaltsüberwachung hat der Stabilitätsrat die haushaltswirtschaftliche Lage von Bund und Ländern anhand einer kennzifferngestützten Analyse auf der Grundlage ihrer Stabilitätsberichte geprüft. Beim Bund und den Ländern, die sich nicht im Sanierungsverfahren befinden (dazu zählt Sachsen-Anhalt als sogenanntes Konsolidierungsland), ergeben sich keine Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage. Dies gilt auch für die Sanierungsländer Berlin und Schleswig-Holstein. Lediglich dem Saarland und Bremen wurde eine Haushalts-Notlage bescheinigt.
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