Länderübergreifende Zusammenarbeit in der Steuerverwaltung Finanzminister André Schröder unterzeichnet Staatsvertrag
Finanzminister André Schröder hat auf der Finanzministerkonferenz (FMK) in Berlin am 7. September 2017 den Staatsvertrag zwischen den Ländern Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über die Begründung einer länderübergreifenden gebündelten Verfahrensbetreuung durch die jeweiligen Steuerverwaltungen unterzeichnet. Darauf verständigte sich die Landesregierung in ihrer Sitzung am 11. Juli 2017. In der Steuerverwaltung steht die Einführung zahlreicher neuer IT-Verfahren bevor. Die Verfahrensbetreuung soll unter den vertragschließenden Ländern künftig arbeitsteilig betrieben werden. Finanzminister André Schröder: ?Schon jetzt arbeiten die Steuerverwaltungen der 16 deutschen Länder zusammen. Nun soll daraus eine länderübergreifende Kooperation auch beim Einsatz und Betrieb der einheitlichen Verfahren entstehen. Für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bedeutet dies, dass ohne zusätzliches Personal die IT-Dienste der Steuerverwaltung in besserer Qualität bereitgestellt werden. Durch die engere Zusammenarbeit werden Finanzen eingespart, die anderweitig eingesetzt werden können.? Hintergrund Es sollen zum Beispiel durch arbeitsteiliges Vorgehen bestehende (Personal-)Ressourcen optimal eingesetzt und genutzt werden. Die norddeutschen Länder betreiben die IT-Verfahren gemeinsam bei Data Center Steuern als Teil des IT-Dienstleisters Dataport. Bei der länderübergreifenden gebündelten Verfahrensbetreuung soll das Know-how jeweils eines Landes für alle beteiligten Länder genutzt werden, um eine effektive, bessere und sichere Betreuung der Verfahren auf Dauer zu gewährleisten. Im Rahmen der bereits bestehenden norddeutschen Kooperation für den Betrieb soll die Verfahrensbetreuung künftig unter den vertragsschließenden Ländern arbeitsteilig nach dem Prinzip ?Einer für Alle" erfolgen. Das Spezialwissen des dafür erforderlichen Personals wird konzentriert und die Aufgaben länderübergreifend gebündelt. So soll die Arbeitsfähigkeit der Steuerverwaltung auch bei Einführung neuer Verfahren sichergestellt werden.
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