Pressemitteilung: 21 / 2020
Magdeburg, den 09.09.2020

Ergebnisse der Interims-Steuerschätzung vom September 2020

Anzeichen für eine wirtschaftliche Erholung festigen sich, die Herausforderungen für die öffentlichen Haushalte bleiben hoch

Die deutsche Volkswirtschaft hat aufgrund der Corona-Pandemie ihren stärksten Einbruch seit Bestehen der Bundesrepublik erlebt. Für dieses Jahr rechnet die Bundesregierung mit einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 5,8 %. Allerdings dürfte der Tiefpunkt der Rezession bereits im Mai durchschritten worden sein. Die Monatsindikatoren zeigen seitdem deutliche Erholungstendenzen. Für das kommende Jahr wird angesichts des sich abzeichnenden Aufholprozesses ein Plus von 4,4 % erwartet. Das Vorkrisenniveau des Bruttoinlandsprodukts dürfte allerdings erst zu Beginn des Jahres 2022 wieder erreicht werden.

Verglichen mit der Projektion im Mai ist die Rezession damit in diesem Jahr weniger tief. Allerdings werden die Auswirkungen der Pandemie auf die wirtschaftliche Entwicklung in kommenden Jahr noch stärker sein, als im Frühjahr prognostiziert.

Vor diesem Hintergrund fallen die für Sachsen-Anhalt für 2020 aktuell erwarteten Steuermindereinnahmen mit 963 Mio. Euro zwar etwas weniger stark aus. Allerdings ergeben sich für 2021 verglichen mit der Mai-Schätzung zusätzliche Mindereinnahmen von gut 200 Mio. Euro (712 Mio. Euro weniger als im Haushaltsplan verankert).

Finanzstaatssekretär Dr. Klaus Klang: „Die von Bund und Ländern ergriffen Maßnahmen zur Überwindung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie zeigen Wirkung. Für das zweite Halbjahr kann insgesamt von einem deutlichen Wirtschaftswachstum ausgegangen werden. Diese guten Nachrichten dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Aufholprozess angesichts des weltweiten Pandemiegeschehens noch längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Insofern bleiben auch die Herausforderungen für die öffentlichen Haushalte hoch.

Nach der Landesschuldenbremse bedarf es keines Nachtragshaushalts, um die Steuermindereinnahmen in den Jahren 2020 und 2021 auszugleichen. Die Regelungen zur Landesschuldenbremse erlauben die hierzu notwendige Kreditaufnahme unmittelbar*. Da laut Prognosen die Talsohle der wirtschaftlichen Entwicklung bereits durchschritten und die von der Politik ergriffenen Maßnahmen greifen, besteht gegenwärtig auch kein Bedarf an zusätzlichen landeseigenen Ausgabenprogrammen über die hinaus, die bereits mit dem am 08. April verabschiedeten Nachtragshaushalt finanziert werden können.“

*Hinweis: Gemäß § 18 Abs. 4 Landeshaushaltsordnung (Landesschuldenbremse) dürfen konjunkturbedingte Steuermindereinnahmen durch Kredite ausgeglichen werden, soweit keine Rücklagen dafür zur Verfügung stehen. Für den Doppelhaushalt 2020/2021 bedeutet das, dass auch im Jahre 2021 die mit dieser Steuerschätzung prognostizierten zusätzlichen Einnahmeverluste im Rahmen der Landesschuldenbremse durch eine Neuverschuldung kompensiert werden dürfen.

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