Ergebnisse der Steuerschätzung vom Mai 2021
Kein Spielraum für Wahlgeschenke
Die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands ist noch immer durch die Auswirkungen der Corona-Krise geprägt. Nach dem stärksten Einbruch der Wirtschaftsleistung in der Geschichte der Bundesrepublik im ersten Halbjahr 2020 erholte sich die Konjunktur zunächst überraschend schnell. Dieser Aufholprozess der deutschen Wirtschaft kam zum Ende des Jahres 2020 durch den neuerlichen Lockdown ins Stocken. Nach einer im zweiten Quartal einsetzenden schrittweisen Reduktion der kontaktbeschränkenden Maßnahmen dürfte es allerdings zu einer kräftigen Erholung der Binnenwirtschaft und der privaten Konsumausgaben kommen. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wird nach Einschätzung der Bundesregierung im Durchschnitt des Jahres 2021 um real 3,5 % und im Jahr 2022 um weitere 3,6 % zunehmen. Damit wird das Vorkrisenniveau des Bruttoinlandsprodukts (BIP) voraussichtlich Ende des Jahres 2021 wieder erreicht werden. Der wirtschaftliche Wachstumspfad verschiebt sich somit um rund 2 Jahre.
Sachsen-Anhalt erwartet für das Jahr 2021 im Vergleich zum Haushaltsplan 2021 Mindereinnahmen in Höhe von 712 Mio. EUR. Die Steuermindereinnahmen resultieren dabei neben den konjunkturbedingten Einnahmeverlusten zu einem erheblichen Teil aus Rechtsänderungen (z. B. Corona-Steuerhilfegesetze, Zweites Familienentlastungsgesetz). Insgesamt werden die Steuereinnahmen des Landes für das Jahr 2021 auf rd. 8.297 Mio. EUR und für das Jahr 2022 auf 8.665 Mio. EUR geschätzt. Die der Finanzplanung für die Jahre 2022 und 2023 zugrundeliegenden Einnahmeerwartungen werden mit der aktuellen Schätzung um 60 Mio. EUR bzw. 8 Mio. EUR unterschritten.
Finanzminister Michael Richter: „Durch die Corona-Krise brechen auch im Jahr 2021 Steuereinahmen weg, mit denen noch im Haushaltsaufstellungsverfahren im Jahr 2019 gerechnet wurde. Die landesrechtlichen Regelungen der Schuldenbremse ermöglichen hierfür allerdings eine Kreditaufnahme, die auch 2021 wieder in Anspruch genommen werden muss. Die Verschiebung des Wachstumspfades der deutschen Wirtschaft um etwa 2 Jahre hat erheblichen Einfluss auf die erwarteten Steuereinnahmen des Landes und damit auch auf zukünftige Landeshaushalte. Es wird also keinen Spielraum für die Verteilung von Wahlgeschenken geben. In der nächsten Legislaturperiode wird Ausgabendisziplin unumgänglich sein, um die Ausgaben an den verschobenen Wachstumspfad der Steuereinnahmen anzupassen. Diese muss mit der Aufstellung des Landeshaushaltes für das Jahr 2022 beginnen, für den weniger Einnahmen zur Verfügung stehen, als bislang angenommen.“