Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Verselbständigung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalts Landesregierung hat in ihrer gestrigen Kabinettssitzung den Gesetzentwurf zur Verselbständigung der Investitionsbank (IB) beschlossen. Dieser Gesetzentwurf wird bereits heute dem Landtag von Sachsen-Anhalt zugeleitet.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus der NORD/LB herauszulösen und eine rechtlich eigenständige Förderbank für das Land Sachsen-Anhalt zu errichten.
Finanzminister Michael Richter: „Die Förderpolitik des Landes soll zukünftig noch effizienter und konzentrierter strukturiert werden. Dafür brauchen wir eine starke und eigenständige Förderbank im Land.“
Der Verselbständigungsprozess soll bis Mitte des Jahres 2023 abgeschlossen sein. Neben der parlamentarischen Beschlussfassung ist hierfür die Erteilung einer Banklizenz durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) notwendig.
„Wir werden den Antrag zur Erteilung der Banklizenz noch im dritten Quartal 2021 erstellen und der BaFin zuleiten, um eine rechtzeitige Lizenzerteilung zu gewährleisten“, ergänzt Finanzminister Michael Richter.
Seit ihrer Gründung im Jahr 2004 unterstützt die IB die Landesregierung bei der Umsetzung von vielfältigen Fördermaßnahmen. Über die Produkte der Investitionsbank bietet die Landesregierung umfangreiche Programme zur Wirtschaftsförderung und zur Bewältigung von Krisensituationen (z.B. Corona-Krise, Extremwetter-Ereignisse) an.
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