Elektronisches Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren (ELeV) - Jetzt neu bei Mein ELSTER
Die elektronische Antragstellung im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren ist eingeführt und ab sofort für Mein ELSTER (www.elster.de) und die Verwendung in anderen Steuersoftwareprodukten freigeschaltet.
Finanzminister Michael Richter: „Mit dieser technischen Neuerung ist es jetzt für alle Steuerpflichtigen von jedem Ort aus möglich,
- den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung,
- den Antrag auf Steuerklassenwechsel,
- die Erklärung zum dauernden Getrenntleben,
- die Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft
- oder Anträge zu elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)
zu stellen. Die jeweiligen Formulare findet man ganz einfach bei Mein ELSTER unter Formulare & Leistungen / Alle Formulare / Lohnsteuer Arbeitnehmer."
Neben der Möglichkeit der elektronischen Antragstellung können die genannten Anträge selbstverständlich weiterhin auf Papier beim Finanzamt eingereicht werden. Die Finanzämter empfehlen jedoch, bevorzugt die elektronische Antragstellung zu nutzen, weil dadurch eine schnelle und medienbruchfreie Bearbeitung der Anliegen möglich ist.
Mit Hilfe von Mein ELSTER können auch Steuererklärungen, Einsprüche, Fristverlängerungsanträge und weitere Anträge elektronisch eingereicht sowie Belege nachgereicht werden. Zudem haben Steuerpflichtige die Möglichkeit, mittels Kontaktformular auf sicherem Weg mit ihrem örtlichen Finanzamt in Verbindung zu treten. Mit der Verwendung des Kontaktformulars werden Nachrichten umgehend automatisiert an die zuständige Stelle geleitet.
Um Mein ELSTER nutzen zu können, bedarf es lediglich einer kostenfreien Registrierung unter www.elster.de.
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