Pressemitteilung: 03 / 2022
Magdeburg, den 25.02.2022

Finanzämter starten am 15. März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für 2021

Die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für 2021 beginnt in den Finanzämtern in Sachsen-Anhalt ab dem 15. März 2022.

Finanzminister Michael Richter: „Es geht los. Um die Bearbeitung in unseren Finanzämtern zu beschleunigen, lohnt es sich schon jetzt für alle Bürgerinnen und Bürger, die Vorbereitungen für die Steuererklärung 2021 anzugehen, denn die ersten Einkommensteuerbescheide für das Steuerjahr 2021 können schon Ende März/Anfang April versendet werden.“

Einkommensteuererklärungen werden mit „Mein ELSTER" unter www.elster.de schnell erstellt und übermittelt. Des Weiteren ist es über Mein ELSTER möglich, Einsprüche, Anträge und Mitteilungen sowie angeforderte Belege an das Finanzamt zu übermitteln.

 

Hintergrund:

Für die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2021 müssen zunächst die elektronisch zu übertragenden Daten von Arbeitgebern und Versicherern für das Steuerjahr den Finanzämtern vollständig vorliegen (die Frist hierfür ist der 28. Februar 2022). Nach Eingang der Steuerzahler-Daten kann in den Finanzämtern die Bearbeitung beginnen.

Möglichst viele Bürgerinnen und Bürger sollen die sichere und komfortable Möglichkeit zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung über Mein ELSTER nutzen. Dies hat Vorteile für beide Seiten: Das Finanzamt profitiert von einer guten Datengrundlage, die ohne weiteren Aufwand verarbeitet werden kann. Die Bürgerinnen und Bürger werden mit verständlichen Erläuterungen und Hinweisen durch die elektronischen Formularteile begleitet. Sie haben die Möglichkeit der Datenübernahme aus dem Vorjahr und können die dem Finanzamt bereits vorliegenden Daten (z. B. vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnersatzleistungen, Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen oder Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen) einfach über den Abruf dieser Bescheinigungen in die eigene Steuererklärung übernehmen.
Anschließend können sie die voraussichtliche Steuer automatisch berechnen lassen und die Erklärung komplett papierlos und sicher online an das Finanzamt übermitteln. Belege sind nur noch im Einzelfall auf Anforderung des Finanzamts vorzulegen.

Tipp zur Grundsteuerreform in Sachsen-Anhalt
Über Mein ELSTER kann ab dem 01.07.2022 auch die Grundsteuerwerterklärung kostenlos abgegeben werden. Wer bereits über ein Benutzerkonto bei Mein ELSTER verfügt, weil er etwa seine Einkommensteuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermittelt, kann dieses Konto auch für die Grundsteuer verwenden. Eine erneute Registrierung ist nicht notwendig.

Finanzämter starten am 15. März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für 2021

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39108 Magdeburg

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Fax: (0391) 567-1390

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