Pressemitteilung: 24 / 2022
Magdeburg, den 09.12.2022

Unterstützung für Kommunen

Land bewilligt Energiepreishilfen

Die Energiepreise stellen auch die Kommunen vor hohe finanzielle Belastungen. Das Land Sachsen-Anhalt hatte daher das Verfahren vereinfacht, mit dem Kommunen zinslose Darlehen aus dem Ausgleichsstock beantragen können. Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise konnten rückzahlbare Liquiditätshilfen beantragen, sobald sich eine Liquiditätslücke abzeichnet, die auf die Energiepreisentwicklung zurückzuführen ist. Die Antragsfrist endete am 31. Oktober 2022.

Die Stadt Oberharz am Brocken und der Salzlandkreis hatten ihre Anträge auf Energiepreishilfe beim Ministerium der Finanzen eingereicht. Nach Prüfung sind diese bewilligt worden. Somit erhält der Salzlandkreis zwei Millionen Euro, die Stadt Oberharz 870.000 Euro. Die Liquiditätshilfen sind bis zum 30. November 2025 befristet.

Finanzminister Michael Richter: „Einige Kommunen haben die gestiegenen Energiepreise bereits in diesem Jahr deutlich gespürt. Die Liquiditätshilfen des Landes sind ein gutes Instrument, um die Belastungen abzufedern.“

Voraussetzungen für die Bewilligung waren:

 

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