Finanzausgleich
Besondere Bedarfszuweisungen für kreisangehörige Gemeinden
Ein aktueller Runderlass des Ministeriums der Finanzen regelt, dass kreisangehörige Gemeinden, die durch die Umsetzung des horizontalen Gutachtens mit dem Finanzausgleichsgesetz 2025 (FAG) weniger Zuweisungen vom Land erhalten, für das Haushaltsjahr 2025 eine zusätzliche Bedarfszuweisung beantragen können.
Hierbei handelt es sich um eine weitere Zahlung im Zuge einer Übergangsregelung. Insgesamt stehen dafür zwölf Millionen Euro zur Verfügung Bereits im vergangenen Jahr hatten kreisangehörige Gemeinden entsprechende Bedarfszuweisungen auf Antrag erhalten.
Finanzminister Michael Richter: „Mit den Zahlungen nach dem Runderlass ,FAG-Ausgleichszahlung 2025‘ hilft das Land Sachsen-Anhalt den kreisangehörigen Gemeinden auch in diesem Jahr die Verwerfungen infolge der Umsetzung des Gutachtens zum horizontalen Finanzausgleich teilweise zu kompensieren.“
Die Antragstellung über ein vereinfachtes Verfahren muss bis 30. September 2025 erfolgt sein. Die Zahlungen erfolgen aus dem Ausgleichsstock.
Der Erlass und das Antragsformular sind hier im Bereich Dokumente zu finden:
https://mf.sachsen-anhalt.de/finanzen/kommunaler-finanzausgleich.
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