Impfstofftransporte in Sachsen-Anhalt ab sofort auch an Sonn- und Feiertagen gewährleistet
Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt hat mit sofortiger Wirkung für den Transport von Waren, die für die Durchführung der Corona-Schutzimpfungen benötigt werden, eine befristete Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot angeordnet.
„Damit stellen wir sicher, dass diese Materialen – angefangen vom Impfstoff, über alle erforderlichen medizinischen Instrumente bis hin zu den Kühlsystemen – jederzeit und in ausreichender Menge bei den Arztpraxen und Impfzentren verfügbar sind“, erklärte Infrastrukturministerin Dr. Lydia Hüskens. Die Regelung gelte zunächst befristet bis zum 30. April nächsten Jahres (2022).
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