Aktuelle Bodenrichtwerte für Bauland verfügbar
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt hat Bodenrichtwerte für Bauland und werdendes Bauland mit Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt und beschlossen.
„Damit stellen wir allen, die am Kauf und Verkauf von Grundstücken interessiert sind, hochaktuelle Informationen zum Marktgeschehen des Vorjahres zur Verfügung“, erklärte die Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens heute in Magdeburg. Zugleich sei die kostenfreie Bereitstellung der Daten ein besonderer Service des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) im Zusammenhang mit der anstehenden Grundsteuerreform. Steuerpflichtige könnten so die im Erklärungsbogen geforderten Angaben zum Wert ihres Grundstücks problemlos ausfüllen, erläuterte die Ministerin.
Das LVermGeo stellt die aktuellen Bodenrichtwerte ab sofort über das Geodatenportal des Landes kostenfrei bereit.
Insgesamt ist das Land in mehr als 10.200 unterschiedliche Bodenrichtwertzonen aufgeteilt. Für jede einzelne dieser Zonen ist ein spezifischer Bodenrichtwert ermittelt worden. Die Verkaufspreise, zum Beispiel für Eigenheimbauplätze in den Großstädten und Mittelzentren sowie deren Randlagen, sind gegenüber dem Vorjahr teilweise um gut 10 Prozent gestiegen. Damit liegt in dem oberen Preissegment der Großstädte der Quadratmeterpreis für einen Eigenheimbauplatz derzeit im Mittel bei 140 Euro. In den dörflichen Eigenheimgebieten, in denen die Preise im Vergleich viel geringer sind, liegt der mittlere Preis auf nach wie vor konstantem Niveau bei durchschnittlich 34 Euro je Quadratmeter.
Zu Ihrer Information:
Anlass für die aktuelle Ermittlung der Bodenrichtwerte im Land ist die Grundsteuerreform. So wird in Sachsen-Anhalt ab dem Jahr 2025 die Grundsteuer nach den im Grundsteuer-Reformgesetz festgelegten neuen Parametern, wozu auch die Bodenrichtwerte gehören, erhoben.
Das LVermGeo unterstützt die Finanzverwaltung bei der Umsetzung der Grundsteuerreform. Über eine spezielle Internetplattform sollen den Steuerpflichtigen alle wesentlichen für die Grundsteuererhebung erforderlichen Daten für ihre Flurstücke, wie auch die Bodenrichtwerte, ab dem Frühsommer auf einfache Weise bereitgestellt werden.
Im Zuge der Grundsteuerreform wurden auch erhöhte Anforderungen an die Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen formuliert. Dadurch hat sich die Anzahl der Bodenrichtwerte für unbebaute Baugrundstücke im Land gegenüber dem vorangegangenen Stichtag um fast 15 Prozent erhöht.
Weitergehende Informationen zu den aktuellen Bodenrichtwerten oder auch zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte können jederzeit im Geodatenportal des Landes auf der Internetseite des LVermGeo
(Gastzugang) abgerufen werden.
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