Freie Wahl der Taxifarbe in Sachsen-Anhalt möglich
In Sachsen-Anhalt können Taxiunternehmen ab sofort Fahrzeuge auch mit einer anderen Farbe als Hellelfenbein einsetzen.
„Die neue Regelung bringt eine Reihe von Erleichterungen und vor allem wirtschaftliche Vorteile für die Unternehmen mit sich“, sagte Verkehrsministerin Dr. Lydia Hüskens heute in Magdeburg. Die Entscheidung sei in enger Abstimmung mit dem Taxigewerbe und den Industrie- und Handelskammern im Land getroffen worden. Es passe ganz einfach nicht mehr in die heutige Zeit, per Gesetzgeber vorzuschreiben, welche Farbe Taxis haben dürfen, betonte die Ministerin. „Zugleich schaffen wir damit auch ein Stück weit Gerechtigkeit und Flexibilität im Wettbewerb, da zunehmend andere Anbieter auf den Markt drängen, die nicht an starre Vorgaben gebunden sind“, fügte sie hinzu.
Nach den Worten der Ministerin ist Sachsen-Anhalt damit nun eines von insgesamt fünf Bundesländern, in denen Taxiunternehmen frei über die Farbe ihrer Autos entscheiden dürfen.
Die Unternehmen müssen ihren Betriebssitz oder eine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Sachsen-Anhalt haben, heißt es im Erlass des Ministeriums. Eine abweichende Farbgebung muss darüber hinaus in die gekürzte amtliche Ausfertigung der Genehmigungsurkunde eingetragen sein. Außerdem ist eine Erkennbarkeit der Fahrzeuge als Taxi jederzeit zu gewährleisten. Das heißt, die entsprechende Beschriftung und das Taxi-Licht auf dem Dach der Autos müssen weiterhin vorhanden sein.
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