Neues Landesplanungsgesetz verringert Bürokratie und stärkt Regionalplanung
Die Landesregierung hat heute das dritte Gesetz zur Änderung des Landesentwicklungsgesetzes in den Landtag von Sachsen-Anhalt eingebracht. Damit verbunden soll eine Umbenennung in „Landesplanungsgesetz“ erfolgen.
„Mit der Gesetzesnovelle schaffen wir eine wichtige Grundlage dafür, um die großen Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft durch die passenden Rahmenbedingungen und Instrumente bewältigen zu können“. sagte die Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, heute in ihrer Einbringungsrede. „Planung und Genehmigung wichtiger Vorhaben im Land müssen einfacher und schneller werden“, hob sie hervor. „Das sind die zentralen Stellschrauben, an denen sich entscheidet, ob Projekte rechtzeitig starten, ob Investitionen gesichert werden und ob wir als Land im Wettbewerb der Regionen bestehen können“, betonte Lydia Hüskens. Die bisherigen Verfahren seien oftmals zu komplex, zu langwierig und zu wenig digital, sagte sie. Genehmigungsrecht dürfe kein Bremsklotz sein, sondern müsse Lösungen ermöglichen. „Darum gehen wir mit diesem Gesetzentwurf über bloße Verwaltungsvereinfachung hinaus. Wir schaffen ein modernes, digitales Landesplanungsgesetz. Wir geben Verfahren eine klare und effiziente Struktur und den Planungsebenen klare Zuständigkeiten und Rechtssicherheit. Zugleich stärken wir Transparenz und Bürgerbeteiligung“, führte die Ministerin bei der Einbringung vor dem Landtag aus. Beispielsweise soll die Gesetzesänderung auch die räumliche Steuerung des Ausbaus der Windenergienutzung sichern, erklärte Hüskens vor dem Landtag. „Hier geht es keinesfalls um neue bürokratische Hürden, sondern um mehr Planungssicherheit. Unternehmen, Investoren und auch Kommunen brauchen Klarheit darüber, wo Windenergieanlagen entstehen können – und wo nicht. Deshalb wird die Regionalplanung gestärkt: Sie legt die Vorranggebiete für die Windenergienutzung fest, währenddessen soll außerhalb dieser vorgesehenen Flächen der Bau von Windenergieanlagen befristet nicht mehr möglich sein. Das schafft Ordnung statt Wildwuchs – und damit Verlässlichkeit für alle Beteiligten“, sagte die Ministerin. „Diese Regelung ist auch ein wichtiges Signal an unsere Bürgerinnen und Bürger. Wir zeigen, dass die räumliche Steuerung der Windenergienutzung in geordneten Bahnen erfolgt und dass wir die Interessen von Mensch, Natur und Wirtschaft gleichermaßen im Blick haben. Nur so erreichen wir die bundesgesetzlich festgelegten Flächenziele – und zugleich mehr Akzeptanz in der Bevölkerung“, betonte Lydia Hüskens. Zu Ihrer Information: Die erneute Novellierung des Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist durch die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans sowie aufgrund zahlreicher bundesweiter Gesetzesänderungen, z.B. im Raumordnungsgesetz und Baugesetzbuch sowie durch das Inkrafttreten des Windflächenbedarfsgesetzes erforderlich geworden. Durch die Namensänderung in „Landesplanungsgesetz“ kommt klar zum Ausdruck, dass sich das künftig auf die Regelungen beschränkt, welche die Planung erfassen. Künftig sollen alle landesplanerischen Vorgaben, als sogenannte Grundlage der „Landesentwicklung“, nur noch Gegenstand des Landesentwicklungsplans sein. Durch die klare Abgrenzung zwischen den formal-rechtlichen Vorgaben der Planverfahren und -anwendung und den landesplanerischen Vorgaben sollen potenzielle Vollzugsdefizite künftig vermieden werden. Verfahrensbeschleunigung soll u.a. durch eine Verschränkung, beispielsweise bei zeitlich parallellaufenden Verfahren der Raumordnung, erreicht werden. So können Erkenntnisse aus einem Zielabweichungsverfahren bereits Grundlage für eine Raumverträglichkeitsprüfung darstellen. Damit geht eine Reduzierung der Verfahrensdauer durch vermeidbare Doppelbefassungen, z.B. von Umweltbelangen, einher. Weiterhin sollen auch diese Verfahrensabläufe grundsätzlich digitalisiert und ohne Einschränkung der Beteiligungsrechte gestrafft werden Die Möglichkeit einer flexibleren Gestaltung der Planung soll zudem die Einführung einer Experimentierklausel erzielen. Sie soll zur Erprobung innovativer und raumbedeutsamer Vorhaben geschaffen werden und damit eine flexible Reaktion auf die hohe Dynamik der Raumordnung ermöglichen. Auch sollen zukünftig in Aufstellung befindliche Plansätze stärker in der Vollzugspraxis angewendet werden können. Ferner wird eine Regelung zur Sicherung eines weiterhin gesteuerten Ausbaus der Windenergienutzung aufgenommen. Hintergrund ist der derzeitige Übergangszeitraum bis zum Erreichen der Windflächenziele von 1,8 bis Ende 2027 bzw. 2,2 Prozent bis Ende 2032 auf Grundlage planungsrechtlich gesicherter Flächen in den fünf Planungsregionen. Die Landesregierung verfolgt weiterhin das Ziel, die bundesrechtlichen Vorgaben zum Ausbau der Windenergie fristgerecht umzusetzen. Gegenläufige Entwicklungen während der Aufstellung der Regionalen Raumordnungspläne sollen vermieden und eine geordnete Gesamtplanung sichergestellt werden.
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