Pressemitteilung: 101 / 2021
Magdeburg, den 17.12.2021

Angehobene Wertgrenzen erleichtern Beauftragung von Unternehmen

Wirtschaftsminister Schulze verlängert vereinfachte Vergabeverfahren bis Ende 2022

Angesichts der aktuell wieder verschärften Corona-Lage, die sich auch negativ auf Sachsen-Anhalts Wirtschaft auswirkt, verlängert Minister Sven Schulze die Regelungen für vereinfachte Vergabeverfahren von Land, Kommunen und kommunalen Unternehmen bis Ende 2022. Die entsprechende Verordnung, die zum Jahresbeginn in Kraft treten soll, schreibt die coronabedingt erstmals Mitte Mai 2020 angehobenen Wertgrenzen bis zum 31. Dezember 2022 fort. Dadurch können auch im gesamten nächsten Jahr beispielsweise Computer, Möbel und Fahrzeuge schneller bestellt sowie Bauleistungen leichter beauftragt werden.

Wirtschaftsminister Sven Schulze: „In enger Abstimmung mit gewerblichen Kammern sowie Bau- und Wirtschaftsverbänden haben wir uns entschieden, die Erleichterungen für öffentliche Vergabeverfahren ein weiteres Jahr zu verlängern. Gerade mit Blick auf die wieder verschärften Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie braucht die heimische Wirtschaft kräftige Unterstützung. Ein Baustein dafür sind die coronabedingten Lockerungen des Landes-Vergabegesetzes, die weiterhin vereinfachte Verfahren ermöglichen aber zugleich Transparenz und Wettbewerb erhalten.“

Bei Leistungen wie etwa der Beschaffung von Computern, Möbeln oder Fahrzeugen (VOL/A) sind bis zum höchstmöglichen durch EU-Recht zulässigen Auftragswert von 215.000 Euro beschränkte Ausschreibungen (vor Mitte Mai 2020: bis 50.000 Euro) und freihändige Vergaben (25.000 Euro) möglich. Bei Bauleistungen (VOB/A) sind bis zum höchstmöglichen durch EU-Recht zulässigen Auftragswert von 5,382 Millionen Euro beschränkte Ausschreibungen (je nach Gewerk zwischen 50.000 und 150.000 Euro) sowie bis zu einem Auftragswert von 2,5 Millionen Euro freihändige Vergaben möglich.

Bei der beschränkten Ausschreibung werden mehrere Unternehmen, deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bekannt ist, durch den Auftraggeber zur Einreichung von Angeboten aufgefordert. Bei der freihändigen Vergabe werden Vertragsverhandlungen mit einem (VOB/A) oder wenigen (VOL/A) frei ausgewählten Unternehmen aufgenommen, von denen bekannt ist, dass sie die Aufträge erfüllen können.

Zur Deckung kurzfristiger Bedarfe sieht die neue Verordnung eine Anhebung der Wertgrenzen für Direktkäufe von Liefer- und Dienstleistungen auf 5.000 Euro sowie von Bauleistungen auf 10.000 Euro vor. Diese lagen vor der Pandemie für Liefer- und Dienstleitungen bei 500 Euro und für Bauleistungen bei 3.000 Euro (seit Mai 2020 bei 5.000 Euro).

 

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