Stärkung der Agrarstruktur
Sachsen-Anhalt fordert einen ausgeglichenen Maßstab bei neuen BVVG-Verpachtungs-grundsätzen
Der Bund hat sich darauf verständigt, die Privatisierung der bundeseigenen Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) bis auf wenige Ausnahmen zu beenden. Möglich sollen nur noch Restverkäufe von insgesamt 6.000 Hektar bis Ende 2024 sein. Dabei fordert Landwirtschaftsminister Sven Schulze, der auch Vorsitzender der Agrarministerkonferenz ist, die bestehenden Rechtsansprüche – insbesondere nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz – zu bedienen. Er geht davon aus, dass die noch verbliebenen Direktverkäufe für Pächter dazugehören werden.
Die neuen Verpachtungsgrundsätze werden derzeit zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium und dem Bundesfinanzministerium sowie der BVVG beraten. Ergebnisse werden nach Pfingsten erwartet. Danach folgen weitere Abstimmungen mit den Agrarressorts der ostdeutschen Bundesländer. Einen konkreten Zeitplan gibt es nicht. „Ich setze mich weiterhin dafür ein, dass auch nachhaltig wirtschaftende konventionelle Landwirtschaftsbetriebe einbezogen werden müssen. Eine Bevorzugung von Ökobetrieben ist für mich nicht tolerierbar. Darüber hinaus müssen Übergangsvorschriften festgelegt werden, um die Existenz landwirtschaftlicher Unternehmen nicht zu gefährden. Hier geht es um Chancengleichheit. Eine Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Unternehmen und damit der Entwicklung der Agrarstruktur darf es nicht geben. Jeder Landwirtschaftsbetrieb, der ausscheidet, ist ein herber Verlust für jeden Ort und den gesamten ländlichen Raum, egal ob Familienbetrieb oder Agrargenossenschaft“, so Schulze.