Pressemitteilung: 18 / 2023
Magdeburg, den 30.03.2023

Härtefallhilfen Energie

Sachsen-Anhalt startet mit Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen

Das Land Sachsen-Anhalt startet am 29.03.2023 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt mit der Umsetzung der Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen, die als Letztverbraucher besonders stark von gestiegenen Mehrkosten für Energie betroffen sind. Der Bund stellt dem Land für dieses Programm grundsätzlich Haushaltsmittel in Höhe von maximal 27 Millionen Euro zur Verfügung. Das Land kann erst einmal mit einer finanziellen Ausstattung von etwa 10,8 Millionen Euro starten.

Unter dem Link www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/energiehilfen/energie-haertefallhilfe-i-kmu können die Anträge digital bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt werden.

Die Härtefallhilfen sind aufgrund der Vorgaben des Bundes an strikte Einzelfälle mit nachgewiesener besonderer wirtschaftlicher Härte gerichtet. Insofern werden die Unternehmen darum gebeten, vor der Antragstellung zu prüfen, ob sie die Voraussetzungen für eine Unterstützung erfüllen. Informationen zur Antragsberechtigung stellt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt auf der Programmseite zur Verfügung. Darüber hinaus werden auch FAQs veröffentlicht.

Voraussetzungen für eine Antragsstellung sind:

Die Härtefallhilfe erfolgt in Form eines einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschusses

 

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