Interessenbekundungsverfahren zur Ermittlung der potentiellen Antragssteller für kooperative AUKM in Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt ermöglicht die erste Antragsstellung für die im Koalitionsvertrag verankerten kooperative Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) im Herbst 2023. Ziel des Modells ist, dem Rückgang der Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen, durch die gemeinsame Beantragung der AUKM, entgegenzuwirken.
Mithilfe des Interessenbekundungsverfahren sollen bis Juni 2023 geeignete antragsstellende Kooperativen aus den fünf ausgewählten Regionen gefunden werden. Dies betrifft die Gebiete: Südliches Harzvorland/Mansfelder Land, Köthener Ackerland, Querfurther Platte, Nördliches Harzvorland und Magdeburger Börde. Der Beginn der Kooperativen AUKM ist für 2024 vorgesehen.
Voraussetzungen des Interessenbekundungsverfahrens
- Antragsberechtigt für die Kooperativen AUKM sind berufsständische Vertretungen wie Vereine und Stiftungen, bei der LLG anerkannte Berater in Sachsen-Anhalt und rechtsfähige Zusammenschlüsse von Landwirten.
- Grundlage der Antragsstellung ist der von der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde bestätigte Naturschutzplan, der mit dem Förderantrag einzureichen ist.
- Die Kooperative fungiert als alleiniger Antragssteller und übernimmt alle Rechten sowie Pflichten der Antragssteller im Rahmen der Abwicklung EU-kofinanzierter AUKM.
Hier finden Sie die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen: https://mwl.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/landwirtschaft-in-sachsen-anhalt/kooperativer-naturschutz.
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