Pressemitteilung: 19 / 2023
Magdeburg, den 06.04.2023

Interessenbekundungsverfahren zur Ermittlung der potentiellen Antragssteller für kooperative AUKM in Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt ermöglicht die erste Antragsstellung für die im Koalitionsvertrag verankerten kooperative Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) im Herbst 2023. Ziel des Modells ist, dem Rückgang der Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen, durch die gemeinsame Beantragung der AUKM, entgegenzuwirken.

Mithilfe des Interessenbekundungsverfahren sollen bis Juni 2023 geeignete antragsstellende Kooperativen aus den fünf ausgewählten Regionen gefunden werden. Dies betrifft die Gebiete: Südliches Harzvorland/Mansfelder Land, Köthener Ackerland, Querfurther Platte, Nördliches Harzvorland und Magdeburger Börde. Der Beginn der Kooperativen AUKM ist für 2024 vorgesehen.

Voraussetzungen des Interessenbekundungsverfahrens

Hier finden Sie die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen: https://mwl.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/landwirtschaft-in-sachsen-anhalt/kooperativer-naturschutz.

 

Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Twitter, Facebook und Linkedin

Anhänge zur Pressemitteilung