Pressemitteilung: 06/2026
Magdeburg, den 12.02.2026

Sachsen-Anhalt startet Förderaufruf für Innovationspartnerschaften in Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL) des Landes Sachsen-Anhalt startet im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-AGRI) einen Förderaufruf für praxisorientierte Innovationsprojekte. Dafür stehen insgesamt 2,25 Millionen Euro zur Verfügung.

Mit dem Förderaufruf richtet sich das Land gezielt an Akteure aus der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft, die gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft, Beratung oder Wirtschaft innovative Lösungen entwickeln und in die Praxis überführen möchten. Ziel ist es, den Wissensaustausch zwischen Praxis und Forschung zu stärken sowie Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Klimaschutz in der Agrar- und Forstwirtschaft voranzubringen.

Zusammenarbeit von Praxis, Forschung und Wirtschaft im Fokus
Gefördert werden sogenannte Operationelle Gruppen (OG). Dabei handelt es sich um Zusammenschlüsse von mindestens drei voneinander unabhängigen Partnern, die gemeinsam an einem Innovationsprojekt arbeiten. Zwingend beteiligt sein muss mindestens ein land-, forstwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Betrieb. Weitere Partner können beispielsweise Forschungseinrichtungen, Beratungsorganisationen oder Unternehmen sein.

Die Operationellen Gruppen entwickeln neue oder verbesserte Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse oder Technologien und erproben diese unter Praxisbedingungen. Der Fokus liegt auf anwendungsnahen Lösungen, etwa zur klimaangepassten Bewirtschaftung, zur effizienteren Ressourcennutzung oder zur Weiterentwicklung nachhaltiger Produktionsverfahren.

Zweistufiges Antragsverfahren und Förderkonditionen
Das Förderverfahren ist zweistufig. Interessierte Gruppen können bis zum 21. März 2026 eine Projektskizze beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd) einreichen. Nach positiver Begutachtung durch einen Fachbeirat bleibt dann Zeit bis zum 25. Juli 2026 die vollständigen Antragsunterlagen einzureichen. Die Auswahl und Bewilligung der Projekte erfolgt bis zum 18.12.2026.

Der Förderstart erfolgt ab dem 1. Januar 2027. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Vollfinanzierung der förderfähigen Personal- und Sachkosten gewährt und umfasst mindestens 50.000 bis höchstens 500.000 Euro je Projekt. Die Förderrichtlinie, Antragsunterlagen, weiterführende Informationen und Beispiele für bislang in Sachsen-Anhalt geförderte Projekte sind auf der Website des MWL sowie über die Förderplattform ELAISA abrufbar.

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