Umweltminister eröffnet Thementag „Wölfe in Sachsen-Anhalt“
Willingmann zu möglicher Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht: „Konsequentes Handeln ist sinnvoller als Symbolpolitik“
Seit mehr als einem Jahrzehnt ist der Wolf in Sachsen-Anhalt wieder heimisch. Der aktuelle Bericht zum Wolfsmonitoring erfasst im Land 22 Rudel und drei Paare mit insgesamt 150 Tieren. Hinzu kommen sechs länderübergreifende Rudel in Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen.
„Der Wolf ist gleichsam gekommen, um zu bleiben. Die Population der streng geschützten, heimischen Tierart hat in Sachsen-Anhalt ein vergleichsweise stabiles Niveau erreicht und ist inzwischen fester Bestandteil unserer Tierwelt. Seit 2009 gibt es regelmäßig Nachwuchs, wobei die Zahl der Welpen in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen ist. Wurden bis 2014 noch durchschnittlich sieben Welpen je Rudel großgezogen, waren es 2020 noch drei – ein deutlicher Hinweis auf eine Stabilisierung der Population in günstigen Lebensräumen.“ Das sagte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann heute zur Eröffnung des Thementags „Wölfe in Sachsen-Anhalt“ des Landesamtes für Umweltschutz (LAU).
Bestrebungen, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, sieht Willingmann skeptisch: „Natürlich gibt es Vorbehalte und Konflikte, wenn eine einstmals ausgerottete Raubtierart wieder in unserer Kulturlandschaft heimisch wird. Aktionismus und Symbolpolitik helfen aber niemandem weiter. Wir sollten stattdessen weiterhin in erster Linie auf Aufklärung und Prävention setzen, um den strengen Naturschutzstatus des Wolfes mit Interessen von Weidetierhaltern in Ausgleich zu bringen. Die sinkende Zahl der Übergriffe an Nutztieren zeigt, dass dieser Weg richtig ist und dass das Zusammenwirken von Arten- und Herdenschutz zunehmend besser funktioniert.“ Demgegenüber erscheine die Forderung nach Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht eher symbolischer Natur und hätte praktisch keinerlei Wirkung, weil sich der Schutzstatus dadurch nicht ändert, erläuterte der für Naturschutz zuständige Minister: „Auch für den Wolf im Jagdrecht würde eine ganzjährige Schonzeit gelten; eine Bejagung wäre also ebenso wenig möglich wie zusätzliche Entnahmen – also Tötungen –, die über das bisher selbst im Rahmen des Naturschutzrechts bereits Mögliche hinausgehen.“
Bereits jetzt ist es zulässig, besonders auffällige Wölfe zu entnehmen, wenn dafür eine entsprechende Genehmigung erteilt wurde. In Sachsen-Anhalt wurden bislang keine Wölfe aufgrund auffälligen Verhaltens entnommen. Der Umgang mit derartigen Wölfen ist für das Land in der Leitlinie Wolf definiert. Auffällig verhalten sich Wölfe u.a., wenn sie Menschen gefährden oder sich durch Schutzmaßnahmen nicht abhalten lassen, Nutztiere zu töten. Tritt bei einem Wolf ein derartiges Verhalten wiederholt und mit steigender Intensität auf, kann er schon heute u.a. vergrämt, also vertrieben, oder getötet werden. „Sollte dieser Fall in Sachsen-Anhalt eintreten, werden wir von den Möglichkeiten, die das Naturschutzrecht bereits jetzt vorsieht, auch konsequent Gebrauch machen“, betont Willingmann. Ein entsprechender Eingriff muss durch das Landesverwaltungsamt in Abstimmung mit dem Wolfskompetenzzentrum Iden und im Einvernehmen mit dem Umweltministerium festgelegt werden.
Beim Thementag „Wölfe in Sachsen-Anhalt“ werden u.a. das Monitoring, die Situation bei Nutztierrissen sowie geeignete Herdenschutzmaßnahmen vorgestellt. Zudem geben Expertinnen und Experten von Wissenschaftseinrichtungen Einblick in aktuelle Forschungsthemen zu Telemetrie, Genetik, Nahrungsökologie und Totfundanalytik. Weitere Informationen zu Wolf und Monitoring gibt es unter https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/wolfsmanagement/monitoring/.
Trotz leicht gestiegener Wolfspopulation in Sachsen-Anhalt ist die Zahl der Übergriffe auf Nutztiere deutlich zurückgegangen. Das geht aus dem aktuellen Bericht zum Wolfsmonitoring hervor, der Ende 2021 veröffentlicht worden ist. Danach wurden vom 1. Mai 2020 bis 30. April 2021 insgesamt 233 Nutztiere durch Wölfe getötet. Das waren 152 Tiere weniger (minus 39,5 Prozent) als im vorherigen Berichtszeitraum (1. Mai 2019 bis 30. April 2020). Die Zahl gemeldeter Übergriffe sank von 95 auf 62. Die Beratung und Förderung des Herdenschutzes durch das Land zahlt sich also aus.
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