Pressemitteilung: 81/2023
Magdeburg, den 01.08.2023

Entgelte werden alle zwei Jahre überprüft

Ministerium hebt Wasserentnahmeentgelte in Sachsen-Anhalt vorerst nicht an

Angesichts anhaltender Inflation und schwacher Konjunktur wird das Umweltministerium von einer Erhöhung der Wasserentnahmeentgelte in Sachsen-Anhalt absehen. „Die aktuell steigenden Preise sind für viele Bürgerinnen und Bürger finanziell nur schwer zu verkraften. Auch die Unternehmen im Land stehen aufgrund der Energiekrise und schwacher Konjunktur vor Herausforderungen. Vor diesem besonderen Hintergrund ist es geboten, Bürgern und Unternehmen jetzt keine zusätzlichen Belastungen durch die Erhöhung der Wasserentnahmeentgelte zuzumuten“, erklärte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann am heutigen Dienstag in Magdeburg.

Das Ministerium hatte eine Erhöhung der Entgelte geprüft, nachdem der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht 2022 die niedrigen Wasserentnahmeentgelte im Bundesland bemängelt hatte. „Nach gründlicher Prüfung und mit Blick auf die aktuelle wirtschaftliche Lage sind wir zu dem Schluss gekommen, dass in Sachsen-Anhalt aktuell angemessene Entgelte erhoben werden und kein akuter Handlungsbedarf besteht“, erläuterte Willingmann. Er verwies auch auf die Entgeltgestaltung in anderen Bundesländern.

Die Länder Bayern, Hessen und Thüringen erheben gar keine Entgelte. Berlin und das Saarland verzichten auf Entgelte für Entnahmen aus oberirdischen Gewässern. Lediglich die Hälfte der Bundesländer generiert höhere Pro-Kopf-Einnahmen aus der Erhebung der Wasserentnahmeentgelte als Sachsen-Anhalt. Eine Übersicht hierzu hat unter anderem der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) veröffentlicht.

Auf längere Sicht will der Umweltminister eine Erhöhung der Wasserentnahmeentgelte nicht ausschließen. „Wasser ist auch bei uns in Sachsen-Anhalt in Zeiten des fortschreitenden Klimawandels ein wertvolles Gut, mit dem wir sparsam umgehen müssen. Sachsen-Anhalt ist bereits heute deutschlandweit das trockenste Bundesland. Deshalb wird das Umweltministerium künftig die Erhöhung der Entgelte alle zwei Jahre prüfen“, so Willingmann.

Aktuell zahlen private Haushalte für die Entnahme von Grundwasser oder oberirdischem Wasser ein Entgelt von 5 Cent pro Kubikmeter. Für die Berieselung von Ackerflächen oder die Kühlung von Industrieanlagen fallen zwei Cent pro Kubikmeter Grundwasser an. Pro Jahr fließen dadurch rund 10 Millionen Euro in den Etat des Umweltministeriums. Seit dem Erlass der Wasserentnahmeentgelt-Verordnung (WasEE-VO) im Jahr 2011 hat das Ministerium insgesamt 105,9 Millionen Euro eingenommen. Die durch die Entgelte erzielten Einnahmen werden zweckgebunden zur Finanzierung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen genutzt.


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