Novelle des Hochschulmedizingesetzes und Zukunftskonzept im Kabinett
Willingmann: Universitätsklinika in Magdeburg und Halle erhalten langfristige Entwicklungsperspektiven
Die Landesregierung hat am Dienstag wichtige Weichen für eine erfolgreiche Entwicklung der Universitätsklinika in Sachsen-Anhalt gestellt. Das Kabinett gab den Gesetzentwurf zur Änderung des Hochschulmedizingesetzes sowie zur Anpassung des Hochschulgesetzes zur Anhörung frei und nahm darüber hinaus das Konzept „Universitätsmedizin Sachsen-Anhalt 2030“ zur Kenntnis. „Von der heutigen Kabinettsitzung geht eine klare Botschaft aus: Trotz aller Herausforderungen bekennt sich das Land Sachsen-Anhalt glasklar zu seinen zwei leistungsstarken Standorten der Universitätsmedizin in Halle und Magdeburg. Wir werden strukturell und finanziell die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um beide Klinika zukunftsfest aufzustellen“, erklärte Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann.
Das Konzept „Universitätsmedizin Sachsen-Anhalt 2030“, das unter Beteiligung der beiden Uniklinika, der Medizinischen Fakultäten sowie des Gesundheits- und Finanzressorts federführend vom Wissenschaftsministerium erarbeitet wurde, bekräftigt das Bekenntnis der Landesregierung zu den zwei universitätsmedizinischen Standorten in Magdeburg und Halle. Es skizziert zugleich, wie sich die Klinika in Zukunft aufstellen sollen. So wird ihr bisheriges Aufgabenspektrum aus Forschung, Lehre und Krankenversorgung um den Bereich der systemrelevanten Koordinations- und Innovationsaufgaben zwischen Wissenschaft und Versorgung auf regionaler und überregionaler Ebene ergänzt. „Die beiden Universitätsklinika werden – ohne die Bedeutung anderer Krankenhäuser zu schmälern – das Rückgrat der Gesundheitsvorsorge und -versorgung in Sachsen-Anhalt bilden“, erklärte Willingmann.
In der Forschung bilden die Themenbereiche Zelltherapie, Medizin-Robotik und Gesundheitsforschung die Basis. Sie verbinden die bereits etablierten Forschungsschwerpunkte der beiden Einrichtungen und schärfen ihr Profil. Herausforderungen wie demographischer Wandel und Fachkräftegewinnung prägen künftig auch die Lehre. In den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin, aber auch in den Studiengängen der Berufsfelder Pflege und Hebamme sowie perspektivisch in Studiengängen wie Physician Assistance sollen die Studierenden und Auszubildenden auf diese Herausforderungen besser vorbereitet werden. So werden hier elektronische Patientenakte, Robotik, Genomik, Bioinformatik sowie KI-basierte Entscheidungen verstärkt Gegenstand der Ausbildung.
Telemedizinische Plattform für flächendeckende Versorgung
Die Krankenversorgung der beiden Universitätsmedizinstandorte soll bestmögliche Versorgung und differenzierte Spezialisierung in allen Bereichen der Medizin anbieten. Beide Standorte haben sich bereits in einigen Bereichen auf Haupt- und Nebenstandorte geeinigt, dazu gehören die Rechtsmedizin (Halle), die Nuklearmedizin (Magdeburg), die Geschichte in der Medizin (Magdeburg) und die Ethik in der Medizin (Halle). Im Bereich der Immunologie wird die gesamte Breite des Fachs in Magdeburg vertreten, schwerpunktmäßig die Tumor-Immunologie in Halle. Um langfristig eine flächendeckende Versorgung gewährleisten zu können, ist beabsichtigt, auf Landesebene eine telemedizinische Plattform (TeleSAN) zu entwickeln. Ziel dieser Plattform ist es, dass künftig ärztliche Leistungen jederzeit und überall angeboten werden können.
Regionale Kooperationen
Neben der Zusammenarbeit untereinander arbeiten die beiden Universitätsmedizinstandorte in Zukunft verstärkt auch mit regionalen Partnern zusammen. So wurden Kooperationen in Halle mit dem Krankenhaus Bergmannstrost und dem Diakoniekrankenhaus und in Magdeburg mit der Lungenklinik Lostau und dem Klinikum Magdeburg abgeschlossen oder gesellschaftsrechtliche Beteiligungen weiterverfolgt.
Baumaßnahmen sollen wirtschaftliche Situation langfristig stabilisieren
Um die wirtschaftlich angespannte Lage der Universitätsklinika in Deutschland zu stabilisieren, hat die Bundesregierung das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) auf den Weg gebracht, das aktuell Gegenstand der Beratungen im Bundesrat ist. Für die Universitätsklinika in Sachsen-Anhalt ist neben der vom Bund avisierten Reform der Vergütungsstrukturen aber auch die bauliche Fortentwicklung der Standorte von zentraler Bedeutung. „Mit dem Konzept ‚Universitätsmedizin Sachsen-Anhalt 2030‘ bekennt sich die Landesregierung auch zu erheblichen Investitionen an beiden Standorten“, erklärte Willingmann. „Ein Teil der Bauprojekte ist sich auch bereits in der Umsetzung.“
In Magdeburg befindet sich momentan das Herzzentrum im Bau und soll 2026 in Betrieb genommen werden. Ziel des Projektes ist eine enge Vernetzung zwischen Kardiologie und Herzchirurgie. Darüber hinaus wurden per Kabinetts- und Aufsichtsratsbeschluss die Weichen für die Umsetzung des Masterplans Bau gestellt. Der Finanzausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt muss nun über die Finanzierung der im Masterplan enthaltenen Maßnahmen entscheiden, deren Kosten auf rund 1,06 Milliarden Euro geschätzt werden. Ein zentrales Element der Konzeption ist der Neubau des Zentralklinikums, der durch eine effiziente Erweiterung der Häuser 60a und 60b realisiert werden soll.
Am Standort Halle ist der Neubau der Medizinischen Fakultät (Theoretikum) in Planung. Zudem soll mit der Errichtung eines Pandemieresilienzzentrums eine Erhöhung der Resilienz für künftige Krisensituationen im Gesundheitsbereich etabliert werden. Die Unterstützung des Ausbaus der ambulanten Medizin und deren Versorgungsstruktur ist ein weiterer strategischer Baustein. Die Landesregierung rechnet für den Standort der Universitätsmedizin Halle mit einem Investitionsbedarf von mindestens 950 Millionen Euro.
Hochschulmedizingesetz: Mehr wirtschaftliche Eigenverantwortung für Uniklinika
Eine wichtige gesetzliche Basis für die Fortentwicklung der Universitätsmedizin Sachsen-Anhalts in den kommenden Jahren bildet die Änderung des Hochschulmedizingesetzes (HMG), das vom Kabinett heute beschlossen und zur Anhörung freigegeben wurde. Ziel ist es, den Universitätsklinika mehr wirtschaftliche Eigenverantwortung einzuräumen und ihre Investitionstätigkeiten zu fördern. Erstmals werden die Universitätsklinika zur Deckung ihres Investitionsbedarfs auch in limitiertem Umfang Kredite aufnehmen sowie Rücklagen bilden können. Auch erhalten sie die Möglichkeit, überjährige Verpflichtungen einzugehen, um langfristige Investitionsprojekte zu sichern. Um den Aufbau sektorenübergreifender Versorgungsnetzwerke zu schaffen, sollen im HMG Rechtsgrundlagen für Kooperationen der Uniklinika mit anderen Krankenhäusern des Landes verankert werden.
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