Landtag berät erstmals Landesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung
Willingmann will der Wärmewende in Sachsen-Anhalt weiteren Schwung verleihen
Wer heute in Sachsen-Anhalt ein Haus baut, setzt bei der Wärmeversorgung im Regelfall auf die klimafreundliche Wärmepumpe oder alternative, umweltgerechte Lösungen. Die meisten Bestandsgebäude hingegen werden nach wie vor mit Gas beheizt. Damit sich das perspektivisch ändert, hat Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann am heutigen Freitag das Landesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung im Landtag eingebracht. Mit dem Landesgesetz werden Sachsen-Anhalts Kommunen verpflichtet, bis spätestens 2028 Wärmepläne zu erstellen. Sie sollen künftig aufzeigen, in welchen Gebieten welche klimafreundliche Heiztechnik in Gebäuden zum Einsatz kommen kann.
„Die Wärmewende nimmt Fahrt auf – aber sie braucht Klarheit und Planbarkeit. Bevor Bürgerinnen und Bürger – aber auch Unternehmen – alte Öl- und Gasheizungen austauschen, müssen sie wissen, welche klimafreundlichen Heiztechniken vor Ort künftig verfügbar sein werden“, betonte Willingmann in seiner Rede. „Deshalb gilt: Zuerst die Planung, dann die Umsetzung.“
Das Gesetz überträgt die Verantwortung für die Wärmeplanung auf die Gemeinden. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern – in Sachsen-Anhalt Magdeburg und Halle – müssen ihre Pläne bis zum 30. Juni 2026 vorlegen. Kleinere Kommunen haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Der Bund unterstützt die Erstellung mit insgesamt 500 Millionen Euro, davon fließen rund 12,66 Millionen Euro nach Sachsen-Anhalt. „Unser Gesetzentwurf setzt das Bundesgesetz möglichst eins zu eins um – ohne zusätzliche Anforderungen an die Kommunen“, erklärte Willingmann. Vorgesehen sind auch vereinfachte Verfahren, um Bürokratie zu vermeiden.
Viele Städte und Gemeinden haben bereits freiwillig mit Hilfe von Bundesförderung begonnen, Wärmepläne zu erarbeiten – einige sind sogar weit fortgeschritten. „Bei meiner diesjährigen Sommertour konnte ich mir jeweils ein Bild in Haldensleben, Gardelegen und Wernigerode machen, gemeinsam mit den Akteuren vor Ort über die Herausforderungen sprechen“, berichtete Willingmann. „Überall begegnete mir konsequente Bereitschaft, den eingeschlagenen Weg der Wärmewende beherzt weiterzuverfolgen. Und das ist ein weiterer Effekt unseres Gesetzes: Es legt Entwicklung und Kontrolle der Wärmeversorgung wieder dorthin, wo sie hingehört: In die Kommunen.“
Er warb zudem für ein zügiges parlamentarisches Verfahren: „Einen Wunsch, den ich gerne aus den Kommunen sowie aus den kommunalen Spitzenverbänden weitertrage, ist der nach einem zügigen Gesetzgebungsverfahren! Die Kommunen sind an Planungssicherheit interessiert und die, die ihre nicht zukunftsfähige Heizung bald auswechseln müssen, weil sie das 30. Lebensjahr überschritten hat, sicher auch!“
Eine Herausforderung bleibe der hohe Investitionsbedarf, betonte Willingmann weiter. Prognosen gehen von zweistelligen Milliardenbeträgen bis 2030 und mehr als 100 Milliarden Euro bis 2045 aus. „Diese Dimensionen machen deutlich: Ohne substanzielle Unterstützung des Bundes wird es nicht gehen. Sachsen-Anhalt hat deshalb einen Energiewendefonds in Höhe von 100 Milliarden Euro für alle Energiewendeaktivitäten vorgeschlagen – und wir werden weiter Druck machen, um gemeinsam mit Bund und Ländern tragfähige Lösungen zu entwickeln“, so der Minister.
Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de, Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Bluesky, Mastodon und X