Ministerin Kuppe: Verbraucherschutz nicht zum Nulltarif
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 042/07 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 042/07 Magdeburg, den 26. April 2007 Ministerin Kuppe: Verbraucherschutz nicht zum Nulltarif Sachsen-Anhalts Fleischhygienegesetz wird geändert. Das hat Gesundheits- und Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe am Donnerstag im Landtag angekündigt. Zugleich betonte sie die Notwendigkeit einer lückenlosen Qualitätskontrolle im Interesse eines wirksamen Verbraucherschutzes. Kuppe sagte: ¿Eine lückenlose Qualitätskontrolle ist kein Wirtschaftshemmnis, sondern ein Standortvorteil.¿ Im Folgenden die Rede der Ministerin im Landtag im Rahmen der Aussprache zum Fleischhygienegesetz (TOP 10, LT-Drucksache 5/634) ¿Verbraucherschutz ist zum Nulltarif nicht zu haben. Ich stehe zu einem starken Verbraucherschutz in Sachsen-Anhalt! Dazu gehört eine lückenlose Qualitätskontrolle unserer Nahrungsmittel. Es gilt die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes vor Gesundheitsgefahren zu schützen. Denn eines darf man nicht vergessen, jede Lücke in der Lebensmittelkontrolle kann leider zu einer Einladung zur Unterwanderung, zum Missbrauch werden. Erinnern wir uns nur an die Tonnen von Gammelfleisch, die vor noch nicht allzu langer Zeit das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher stark erschüttert haben. Deshalb ist es richtig, dass wir, im engen Zusammenschluss mit den anderen Bundesländern und den anderen Mitgliedsstaaten der EU, sehr genau hinschauen, unter welchen Bedingungen das Lebensmittel Fleisch verarbeitet wird. Was machen unsere Tierärztinnen und Tierärzte bei der Fleischkontrolle konkret? Sie begutachten die lebenden Tiere, die zur Schlachtung vorgesehen sind. Unter anderem werden die Tiere auf Trichinen, Medikamentenrückstände und Seuchen untersucht. Es gilt zu ergründen, ob das Tier gesund und stressfrei gehalten wurde, um eine optimale Lebensmittelqualität zu erzielen. Eine lückenlose Qualitätskontrolle ist kein Wirtschaftshemmnis, sondern ein Standortvorteil! Deshalb ist es so wichtig, dass europaweit gleiche Standards gelten, die einen fairen Wettbewerb ermöglichen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Ausführung fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlicher Vorschriften im Dezember 2004 hier im Landtag - kurz Ausführungsgesetz genannt - ist das damalige Richtlinienrecht der EU in Sachsen-Anhalt umgesetzt worden. Mittlerweile ist das Richtlinienrecht dem Verordnungsrecht gewichen. Diesem Übergang, also den neuen EU-Vorschriften, werden wir noch in diesem Jahr mit einer Änderung des Ausführungsgesetzes Rechung tragen. Zwei wesentliche Kernpunkte der Gesetzgebung zum Ausführungsgesetz waren 2004 die · Erhebung kostendeckender Gebühren und · das rückwirkende In-Kraft-Treten des Gesetzes über einen Zeitraum von zwölf Jahren. Die Erhebung kostendeckender Gebühren ist als ein Grundsatz des allgemeinen Verwaltungshandelns anzusehen und schafft die notwendige haushalterische Sicherheit für die unteren Verwaltungsbehörden bei der Erfüllung der amtlichen Aufgaben. Bei der Rückwirkungsklausel wurde der gesamte Zeitraum erfasst, für den im EU-Recht eine kostendeckende Gebührenerhebung festgeschrieben ist. Das geschah aus Gründen der Rechtssicherheit. Wenn ein Zeitraum von zwölf Jahren im Bezug auf eine Rückwirkung auch immens erscheinen mag, so ist doch eines zu beachten: Die Unternehmen haben in den angestrengten Widerspruchs- und Klageverfahren nie einen Vertrauensschutz auf einen Gebühreneinbehalt erzielt. Sie waren nicht gehindert, Rücklagen zu bilden, um bei Gebührennachforderungen eventuelle Gefährdungen abzuwenden. Von Seiten der Wirtschaft wird weiterhin auch das Argument angebracht, dass die Gebührenspanne so groß sei bzw. die im EU-Recht vorgesehene Mindestgebühr in Sachsen-Anhalt in Einzelfällen um ein mehrfaches überschritten wird. Den erhobenen Gebühren müssen allerdings nachvollziehbare Kalkulationen zugrunde liegen, die fachaufsichtlich geprüft werden. Die Änderung des Ausführungsgesetzes von 2004 ist ein Erfordernis der neuen Rechtssetzung der EU auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung und der hier notwendigen Gebührenerhebung. In Vorbereitung dieses Gesetzgebungsverfahrens werden wir die derzeitige Gesetzespraxis evaluieren und die Erkenntnisse in die Erarbeitung der Novelle einfließen lassen.¿ Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de
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