Informationen zur aktuellen Entwicklung im Bereich des Landessportbundes und der Sportförderung in Sachsen-Anhalt
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 084/10 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 084/10 Magdeburg, den 29. September 2010 Informationen zur aktuellen Entwicklung im Bereich des Landessportbundes und der Sportförderung in Sachsen-Anhalt Der Landessportbund muss nicht in die Insolvenz geführt werden, bleibt aber weiterhin ein Sanierungsfall. Zu diesem Ergebnis kommt eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Finanzminister Jens Bullerjahn, die am Dienstag ihren Abschlussbericht vorlegte. Finanzminister Bullerjahn, Sozialminister Norbert Bischoff und LSB-Präsident Andreas Silbersack betonten in Magdeburg, der mit Abschluss der Konsolidierungsvereinbarung Mitte 2009 eingeschlagene Weg müsse konsequent fortgesetzt werden. Die Arbeitsgruppe, in der neben Finanz- und Sozialministerium sowie dem LSB auch die Investitionsbank und der Landesrechnungshof vertreten waren, stützte ihre Bewertung vor allem auf Analysen eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Somit wurde eine objektive, unvoreingenommene Beurteilung möglich. Neben der Beurteilung des LSB-Wirtschaftsplanes ging es auch um die Klärung offener steuerrechtlicher Fragen sowie Finanzprobleme bei der Landessportschule in Osterburg. Die Arbeitsgruppe beschreibt in ihrem Abschlussbericht Liquiditätsreserven und Einsparpotentiale sowie Finanzierungslücken und Risiken. Der Bericht der Arbeitsgruppe kommt zu folgendem Fazit: ¿Der Landessportbund bleibt ein Sanierungsfall. Die Insolvenz des LSB kann derzeit abgewendet werden, weil der LSB seinen Eigenbeitrag zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Situation geleistet hat, er seine Bemühungen zur vollständigen Umsetzung der Konsolidierungsvereinbarung fortsetzt und wenn der Budgetgesetzgeber im Rahmen seiner Kompetenzen die vorgeschlagenen Maßnahmen billigt. Obwohl der LSB in seinem bisherigen Konsolidierungsprozess Anstrengungen unternommen hat, vorhandene Defizite auszugleichen, bestehen nicht unerhebliche Risiken fort. Deshalb muss der Konsolidierungsprozess in regelmäßigen Zeitabständen verifiziert und kontrolliert werden. Unter anderem ist es notwendig, dass für die Landessportschule ein Betreiberkonzept mit eingehender Marktanalyse und Businessplan erstellt wird, die Erarbeitung von Wegen und Maßnahmen zur Risikominimierung und ‑früherkennung erfolgt, ein Vertragscontrolling eingeführt und die Reorganisation von Planung und Rechnungswesen gewährleistet wird. In diesem Zusammenhang sind auch die bestehenden Strukturen der derzeitigen Sportförderung auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls neue Modelle zu entwickeln.¿ Die Arbeitsgruppe der Ministerien wird ihre Tätigkeit fortsetzen. Ebenso wurde vereinbart, dass der Wirtschaftsprüfer weiterhin tätig bleibt. Quartalsweise soll der erreichte Umsetzungsstand bewertet und wenn notwendig zielgerichtet nachgesteuert werden. Finanzminister Bullerjahn und Sozialminister Bischoff betonten, dass sie auf Grundlage des Abschlussberichtes dem Landtag empfehlen werden, die im Haushaltsplan bereits in Aussicht gestellten zusätzlichen 150.000 Euro für die institutionelle Förderung der Landessportschule Osterburg nunmehr auch endgültig freizugeben. Zugleich haben Finanz- und Sozialministerium in Aussicht gestellt, Vereinen und Landesfachverbänden bei der Ablösung von alten Darlehensverträgen unter die Arme zu greifen. Der LSB hatte vier Vereinen sowie einem Landesfachverband und einem Kreissportbund Geld geliehen, das er nunmehr entsprechend der Konsolidierungspflichten zurück fordert. Die rechtliche Klärung dazu ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Gegebenenfalls müssten die Gliederungen rund 242.700 Euro an den LSB zurückzahlen. Das Land will diese Summe aus voraussichtlichen Lotto-Toto-Mehreinnahmen bedienen, die ohnehin für den Sport in Sachsen-Anhalt eingesetzt werden würden. LSB-Präsident Silbersack sagte zu, bis spätestens Anfang Juni 2011 einen qualifizierten Businessplan für die Landessportschule vorzulegen. Bei der Erarbeitung will der LSB die vom DOSB angebotene aktive Unterstützung in Anspruch nehmen. Der LSB verpflichtete sich ebenso, den eingeschlagenen Weg beim Personalabbau entsprechend der Konsolidierungsvereinbarung konsequent weiter zu gehen. Ebenso wird die Bezahlung des hauptamtlichen LSB-Personals künftig durchgängig nicht besser ausfallen als im Tarifgeschehen des Landes. Derzeit gibt es noch Ausnahmen, die dafür notwendigen rund 52.800 Euro muss der LSB allerdings aus eigenem Aufkommen finanzieren. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de
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