Sachsen-Anhalt prüft Einzelfälle auf vorrangige Corona-Schutzimpfung
Magdeburg. In Sachsen-Anhalt können Härtefälle auf eine vorrangige Corona-Schutzimpfung geprüft werden.
Zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalts und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Sachsen-Anhalt (MDK) wurde eine Vereinbarung über die medizinische Beurteilung von Einzelfällen geschlossen, die nicht ausdrücklich in der Bundesimpfverordnung berücksichtigt sind. Der Vertrag wurde heute in Magdeburg von Staatssekretärin Beate Bröcker und MDK-Geschäftsführer Jens Hennicke unterzeichnet.
Beim MDK kann eine individuelle ärztliche Beurteilung von Einzelfällen vorgenommen werden, wenn aufgrund von schwerwiegenden Erkrankungen ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Corona-Infektion besteht. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne begrüßte die Vereinbarung mit dem MDK: „Damit ist ein zuverlässiger Partner gefunden worden, der die Bitten auf eine höhere Impfpriorisierung kompetent beraten wird.“ Sie stellte klar, dass es dabei um seltene Einzelfälle gehe, deren schwere Erkrankungen und Lebensumstände sich nicht in der Liste der priorisierten Personen wiederfinden.
Auf den Internetseiten des Ministeriums und des MDK wird ab Freitag ein Anschreiben mit der Bitte um vorrangige Impfung bereitgestellt, dem neben personenbezogenen Daten auch eine Kurzbeschreibung der besonderen Lebensumstände hinzugefügt werden kann. Zudem muss eine ärztliche Bescheinigung mit den aufgeführten Erkrankungen beigefügt werden, die in der Regel durch den Hausarzt ausgestellt wird.
Anhand der Unterlagen erfolgt eine ärztliche Beurteilung. Wird das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf als sehr hoch oder hoch beziehungsweise erhöht eingeschätzt, wird vom MDK ein ärztliches Zeugnis erstellt. Mit diesem Nachweis kann ein priorisierter Impftermin vereinbart werden.
MDK-Geschäftsführer Jens Hennicke sagte: "Dem gesetzlichen Auftrag des MDK Sachsen-Anhalt in Beratung und Begutachtung entsprechend, unterstützen wir mit unserer fachlichen Kompetenz gerne die notwendigen Entscheidungen zum aktuellen Impfgeschehen. Auch wenn nur Einzelfälle betroffen sind, so sind diese Entscheidungen überaus wichtig, da sie Leben retten können."
Hintergrund: Da noch nicht sofort hinreichend Impfstoff für die Gesamtbevölkerung zur Verfügung steht, musste eine Impfpriorisierung, unter anderem nach Alter, Risikogruppen und dem Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen, vorgenommen werden. Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sind in die bundeseinheitlich geltende Coronavirus-Impfverordnung eingeflossen.
Die Übersicht zeigt, welche Personen bereits für eine Impfpriorisierung mit hoher und erhöhter Priorität berücksichtigt sind.
§ 3 Schutzimpfungen mit hoher Priorität (1) Folgende Personen haben mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
1. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben,
2. folgende Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:
a) Personen mit Trisomie 21,
b) Personen nach Organtransplantation,
c) Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
d) Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt,
e) Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
f) Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%),
g) Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
h) Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
i) Personen mit Adipositas (Personen mit Body- Mass-Index über 40),
|
§ 4 Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität (1) Folgende Personen haben mit erhöhter Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
1. Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben,
2. Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:
a) Personen mit behandlungsfreien in Remission befindlichen Krebserkrankungen, wenn die Remissionsdauer mehr als fünf Jahre beträgt, b) Personen mit Immundefizienz oder HIV- Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen,
c) Personen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertonie,
d) Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen, Apoplex oder einer anderen chronischen neurologischen Erkrankung,
e) Personen mit Asthma bronchiale,
f) Personen mit chronisch entzündlicher Darmerkrankung,
g) Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c < 58 mmol/mol oder < 7,5%),
h) Personen mit Adipositas (Personen mit Body- Mass-Index über 30),
…
|
Impressum:
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration
Pressestelle
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel: (0391) 567-4608
Fax: (0391) 567-4622
Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de