Corona-Pandemie: Reaktion auf deutlich fallende Inzidenzen
Grimm-Benne und Willingmann verständigen sich über weitere Lockerungsvorschläge
Magdeburg. Angesichts des stark rückläufigen Infektionsgeschehens in vielen Landkreisen und kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts haben sich Sozialministerin Petra Grimm-Benne und Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann am Freitag auf Vorschläge für weitere Lockerungen und Öffnungen verständigt. Bereits am kommenden Dienstag soll nach den Plänen der Minister das Kabinett darüber beraten und eine Änderung der 13. Eindämmungsverordnung beschließen.
Bei einer stabilen Inzidenz von unter 35 je 100.000 Einwohner sollen nach den Plänen von Wirtschafts- und Sozialministerium zukünftig unter anderem folgende zusätzlich gelockerte Regelungen gelten:
- Kontaktbeschränkungen werden gelockert: Treffen einer Person mit zehn weiteren Personen sind erlaubt.
- Reisebusreisen und Stadtrundfahrten dürfen wieder stattfinden. Für die Teilnehmer gilt die Test- und FFP2-Maskenpflicht.
- Freizeit- und Spaßbäder dürfen wieder öffnen, wobei eine Zugangsbeschränkung von einer Person je angefangene 20 Quadratmeter gilt und auf die Einhaltung der Abstandsregeln geachtet werden muss. Die Bereiche, in denen der Abstand nicht garantiert werden kann, sollen geschlossen bleiben. Bei reinen Freibädern entfällt die Testpflicht. Auch Saunen (ohne Aufgüsse) können öffnen.
- Die Testpflicht kann auch in den Gaststätten entfallen, die ausschließlich für die Außengastronomie öffnen (ohne Innengastronomie) – dann ist beispielsweise in reinen Biergärten oder Straßencafés der Besuch künftig auch ohne Test möglich.
- Die Bewirtung der Gäste im Innenbereich der Gaststätten (Innengastronomie) soll zukünftig ohne zeitliche Beschränkung möglich sein.
- Abgeschafft wird die Regel, dass Speisen und Getränke erst in einem Umkreis von mehr als 50 Metern vom Abgabeort verzehrt werden dürfen.
- Im Einzelhandel soll die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung entfallen.
- Ferienlager und Ferienfreizeiten können unter bestimmten Voraussetzungen wieder stattfinden.
- Professionell organisierte Veranstaltungen können wieder mit 100 Personen in geschlossenen Räumen und mit 250 Personen im Freien durchgeführt werden, vorausgesetzt werden Tests und Anwesenheitslisten. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
Grundsätzlich gilt weiter, dass auch Modellprojekte in den Bereichen durchgeführt werden können, die nach der Eindämmungsverordnung noch nicht öffnen dürfen. „Die konstant gesunkenen Inzidenzen und ein zunehmender Impffortschritt ermöglichen uns jetzt schrittweise die Rückkehr zur Normalität“, sagte Grimm-Benne. „Heute liegt die 7-Tage-Inzidenz bereits in zehn von 14 Landkreisen und kreisfreien Städten unter 35. Nach einer langen Zeit mit drastischen Einschränkungen im öffentlichen und persönlichen Leben können wir die nächsten Monate wieder mit mehr Freiheiten gestalten. Mir ist besonders wichtig, dass Kinder, Jugendliche und Familien mit der Lockerung eine Perspektive auf eine unbeschwerte Ferienzeit erhalten. Mit der Regelung sorgen wir dafür, dass sich Familien nach der entbehrungsreichen Zeit erholen und wieder Kraft tanken können.“
Wirtschaftsminister Willingmann erklärte zu den gemeinsamen Lockerungsplänen: „Angesichts rasant sinkender Inzidenzwerte sehen wir uns verpflichtet, für Tourismus, Gastronomie und Handel kurzfristig zusätzliche Erleichterungen auf den Weg zu bringen. Die nächsten Öffnungsschritte werden zu einer Normalisierung des täglichen Lebens beitragen und bedeuten für immer noch eingeschränkten Geschäftsbetrieb weitere Erleichterungen; diese sind im Interesse unserer Wirtschaft notwendig und zudem im zu verantwortenden Rahmen. Angesichts der spürbaren Effekte durch Impfungen und Tests bedarf es dieser kurzfristigen Änderungen unserer erst diese Woche in Kraft getretenen 13. Eindämmungsverordnung, damit unsere Regelungen Schritt halten mit dem Abklingen der Pandemie im Lande. Gesellschaft wie Wirtschaft erwarten hier nach Monaten der Einschränkungen zurecht zeitnahe wie verantwortungsbewusste Lösungen der Politik.“