Einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht: Land schaltet Meldeportal frei
Magdeburg. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht tritt in Sachsen-Anhalt am morgigen 16. März in Kraft.
Demnach müssen Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Kann mit Ablauf des 15. März 2022 kein entsprechender Nachweis vorgelegt werden, haben Einrichtungen die zuständigen Gesundheitsämter zu informieren.
Unter https://lsaurl.de/impfpflicht stellt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung eine digitale Meldemöglichkeit in Form eines Internetportals zur Verfügung, um personenbezogene Daten zu übermitteln. Mit dem Portal soll im Weiteren den Gesundheitsämtern die Arbeit – auch digital – erleichtert werden. „Wir unterstützen sowohl Einrichtungen und Unternehmen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Meldepflicht als auch die Gesundheitsämter bei der zeitnahen Verarbeitung auf einfache und sichere Weise“, sagt Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne.
Mit Beginn des 16. März wird das Meldeportal freigeschaltet, Meldungen müssen „unverzüglich“ innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Gesundheitsämter fordern gemeldete Personen zunächst auf, einen Impfnachweis bzw. ein Attest vorzulegen.
Ziel der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist es, Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige bestmöglich vor einer Covid-19-Infektion zu schützen. „Wir sehen angesichts der aktuell hohen Inzidenzen, dass uns der herausfordernde Umgang mit dem Coronavirus noch länger intensiv beschäftigen wird“, sagt Grimm-Benne. Sie gehe angesichts hoher Impfquoten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt davon aus, dass nur ein kleiner Personalanteil gemeldet werde.
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