Pressemitteilung: 091a/2022
Magdeburg, den 25.03.2022

63. Treffen der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern: Magdeburger Erklärung Menschen mit Behinderungen und ihr Recht auf Teilhabe an Sport, Freizeit, Kultur und Tourismus

Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen setzen sich für eine an den Menschenrechten und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichtete Politik in Deutschland ein.

Während ihres 63. Treffens am 24. und 25. März 2022 haben sich die Beauftragten vorrangig mit dem Recht auf Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Sport, Freizeit, Kultur und Tourismus befasst. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet alle Vertragsstaaten Maßnahmen für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am kulturellen Leben, an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten zu ergreifen.

In Sport, Freizeit, Kultur und Tourismus sind Barrierefreiheit und Inklusion für eine uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von zentraler Bedeutung. Barrierefreiheit ist das grundlegende Gestaltungsprinzip zur Gewährleistung der gleichberechtigten und wirksamen Teilhabe Aller. Durch Barrierefreiheit der physischen, bebauten Umwelt, von Gütern und Dienstleistungen, von Informationen und der Kommunikation ist Menschen mit Behinderungen der Zugang in gleicher Weise möglich wie Menschen ohne Behinderungen. Barrierefreiheit ist stets auch eine Frage der Qualität. Dafür müssen sich viele Akteur*innen einsetzen und Entscheidungsträger*innen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft müssen sich dazu klar bekennen.  Inklusiv ausgerichtete, barrierefreie Angebote auf den Gebieten Sport, Freizeit, Kultur und Tourismus erfordern finanzielle Ressourcen für Neu-, Um- und Ausbauten, verstärkte bewusstseinsbildende Öffentlichkeitsarbeit, Personalmittel und gezielte Formate der Partizipation.

 

Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern fordern deshalb:

1.     Menschen mit Behinderungen nehmen gleichberechtigt an Aktivitäten des Sports teil

Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf sportliche Betätigung. Dieses Recht verpflichtet, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Vereinen und weiteren sportlichen Angebotsstrukturen zu fördern. Inklusiver Sport verlangt, dass Sportvereine sich sowohl stärker den Bedarfen von Menschen mit Behinderungen zuwenden, als auch das Interesse am Sport wecken. Strukturen der Unterstützung, Assistenz und Beratung müssen auf- und ausgebaut werden, um die nachhaltige Nutzung sportlicher Angebote zu ermöglichen.

Die UN-BRK zielt auf den barrierefreien Zugang zu Sport- und Spielstätten ab. Kommunen und Träger von Einrichtungen müssen ihre Sportstätten im Bestand sowie bei Neubauten barrierefrei gestalten. Der Ausbau inklusiver Sportangebote und barrierefreier Sportstätten ist kontinuierlich fortzuführen.

Unsere Forderungen sind:

 

 

2.     Menschen mit Behinderungen nehmen gleichberechtigt an Aktivitäten der Freizeit teil

Aktivitäten in der Freizeit können Benachteiligungen und Ausgrenzungen entgegenwirken. Sie liefern einen wichtigen Beitrag für Partizipation und Emanzipation. Die Angebote zur Freizeitgestaltung müssen für alle Menschen barrierefrei auffindbar, zugänglich und nutzbar sein; nicht nur Teilnahme, sondern aktive Teilhabe sind dabei zu gewährleisten.

Unsere Forderungen sind:

 

 

3.     Menschen mit Behinderungen sind Teil des kulturell - künstlerischen Lebens und gestalten es aktiv mit

Alle Menschen haben das Recht am kulturell-künstlerischen Leben teilhaben zu können, unabhängig davon, ob sie selbst Kultur schaffen oder Kulturangebote nutzen. Die Vielfalt in der Gesellschaft ist in der aktiven Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen als Kulturschaffende sicher zu stellen. Zugänglichkeit, Auffindbarkeit und Nutzbarkeit von Orten der Kultur müssen gewährleistet sein. Die kulturellen Darbietungen oder Dienstleistungen müssen zudem ermöglichen, eigenes künstlerisches Potenzial zu entfalten. Für Menschen mit Behinderungen ist die Möglichkeit, kulturell-künstlerische Aktivitäten selbst auszuüben und Kultur in ihrer Vielfalt zu erleben sicherzustellen. In Produktion, Präsentation, Vermittlung und Rezeption von Kunst und Kultur müssen Menschen mit Behinderungen gefördert werden. Kunst und Kultur sind für alle da. Kulturstätten jeglicher Art sind barrierefrei vorzuhalten.

Unsere Forderungen sind:

 

4.     Menschen mit Behinderungen können alle touristischen Angebote uneingeschränkt nutzen

Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf barrierefreies Reisen.  Deshalb ist es wichtig, barrierefreie Tourismusangebote zu schaffen. „Tourismus und das Reisen für Alle“ muss programmatischer Leitgedanke bei der Angebotsentwicklung, dem Marketing und beim kulturellen Erleben sein. Barrierefreiheit ist Qualitätsmerkmal und dient als Markenzeichen des zeitgemäßen Tourismus in Deutschland. Anspruchsgerechte Anbieter*innen sollten sich diesbezüglich und als Anreiz durch ein Gütesiegel auszeichnen.

Unsere Forderungen sind:

Die Magdeburger Erklärung und die in ihr enthaltenen Forderungen wurden am 25. März 2022 durch die Beauftragten einstimmig verabschiedet.

 

 

Magdeburg, 25.03.2022

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