Sozialministerium warnt vor gefälschten Gebührenbescheiden an Hinterbliebene
Magdeburg. Das Sozialministerium warnt vor gefälschten Gebührenbescheiden an Hinterbliebene.
Hintergrund ist ein Schreiben mit dem Betreff „Austragung Ihres Angehörigen“, das in Sachsen-Anhalt an einen Angehörigen, der einen Trauerfall in der Familie hatte, versandt wurde. In dem Schreiben wird eine dreistellige Summe als Überweisung gefordert, die durch die Löschung von Daten bei Finanz-, Standes- und Gesundheitsamt entstehen würde. Als Briefkopf wird das Logo des Landes Sachsen-Anhalt und die falsche Ministeriumsbezeichnung „Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration“ verwendet.
Das Sozialministerium stellt klar, dass es sich bei den Briefen um eine Fälschung handelt und weist zugleich darauf hin, dass solche oder ähnliche Bescheide mit Zahlungsaufforderungen nicht durch das Land verschickt werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein solches Schreiben erhalten, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden. Auf keinen Fall sollte Geld überwiesen werden. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat die Strafverfolgungsbehörden informiert.
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