Corona-Isolationspflicht wird in Sachsen-Anhalt aufgehoben
Magdeburg. Die Corona-Isolationspflicht wird auch in Sachsen-Anhalt zum Monatsende aufgehoben.
Der Erlass des Gesundheitsministeriums zum Vorgehen der unteren Gesundheitsbehörden bei Absonderungsanordnungen von Corona-Infektionen wird nach Ablauf des 31. Januar 2023 nicht erneut verlängert werden. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne erklärte am Donnerstag in Magdeburg: „Wir haben eine gute Impfquote und Grundimmunität in der Bevölkerung. Auch mit Blick auf die aktuelle Infektionslage halte ich das Auslaufen der Isolationspflicht für vertretbar. Zudem bleibt Sachsen-Anhalt damit im Gleichklang mit anderen Bundesländern, die ebenfalls die Isolationspflicht in den kommenden Wochen auslaufen lassen.“
Die Ministerin appelliert dennoch an Corona-Infizierte: „Mit Symptomen sollte man sich testen lassen und im Krankheitsfall zu Hause bleiben, Kontakte reduzieren, so wie dies auch bei anderen Krankheiten selbstverständlich ist.“ Aktuell gelten in Sachsen-Anhalt die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) für Infizierte und Kontaktpersonen. Das bedeutet, im Fall einer Corona-Erkrankung gibt es eine Pflicht zur fünftägigen Isolation. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben die Regelungen für Infizierte und Kontaktpersonen in ihren entsprechenden Allgemeinverfügungen berücksichtigt.
Impressum:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Pressestelle
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel: (0391) 567-4608
Fax: (0391) 567-4622
Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de