Fördermittel für Geburtshilfe in Sachsen-Anhalt werden ausgezahlt
Magdeburg. Die geburtshilfliche Versorgung in den Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt wird 2023 und 2024 mit jeweils rund 3,23 Millionen Euro gefördert.
Diese leistungsunabhängigen, zusätzlichen Mittel sollen die Geburtshilfe unabhängig vom Fallkostenpauschalsystem absichern und die entsprechenden Abteilungen in den Krankenhäusern unterstützen, teilte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne in Magdeburg mit. Die Förderung richtet sich an die Standorte, die eine Fachabteilung für Geburtshilfe oder eine Fachabteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe vorhalten.
In Sachsen-Anhalt können 19 Krankenhausstandorte von der Förderung profitieren. Damit werde auch die flächendeckende Versorgung im Land gestärkt, so die Ministerin. Für die Versorgung der Geburtshilfe werden bundesweit aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für 2023 und 2024 jeweils 120 Millionen Euro bereitgestellt und nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Für Sachsen-Anhalt stehen demnach jeweils rund 3,23 Millionen Euro zur Verfügung. Die standortindividuellen Förderbeträge sind vom Landesgesundheitsministerium nach bestimmten Kriterien wie Vorhaltung einer Fachabteilung für Pädiatrie, einer Fachabteilung für Neonatologie oder der Geburtenzahl festgelegt worden.
Impressum:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Pressestelle
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel: (0391) 567-4608
Fax: (0391) 567-4622
Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de