Sachsen-Anhalt initiiert Modellprojekte zur Ganztagsbildung in Schule und Hort
Magdeburg. Das Ministerium für Bildung und das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt starten eine Qualitätsoffensive in der Ganztagsbildung.
Mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 sollen an 30 Standorten in Sachsen-Anhalt Modelle einer pädagogisch hochwertigen Ganztagsbetreuung erprobt werden. „Ziel ist es, Grundschulen und Horte als eng kooperierende Orte weiterzuentwickeln, an denen Kinder auf der Basis eines gemeinsamen Konzeptes zur Ganztagsbildung betreut und gefördert werden“, sagte Familienministerin Petra Grimm-Benne. „Seit Jahrzehnten setzt Sachsen-Anhalt den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung um – auch für Grundschulkinder. Von dem Modellprojekt versprechen wir uns weitere qualitative Impulse, um den Kindern eine bestmögliche Bildung und Förderung zu ermöglichen und die Qualität in der Kooperation zwischen Grundschule und Kindertagesbetreuung weiter zu verbessern.“
Ab sofort können Schulen und Träger von Kindertageseinrichtungen, die Grundschüler betreuen, gemeinsam ihr Interesse bekunden. Das Verfahren hierfür läuft bis zum 19. Mai 2023. Darüber sind die Einrichtungsträger von beiden Ministerien informiert worden. Bis Ende 2025 sollen die Modellprojekte evaluiert werden, um Rückschlüsse für perspektivische Änderungen in der Bildung, Erziehung und Betreuung von Grundschulkindern zu ziehen.
Bildungsministerin Eva Feußner betonte: „Das Interesse an Ganztagsprojekten im Land ist groß und wächst weiter - daher ist es nur konsequent, Modellprojekte wie diese voranzutreiben. Unsere bisherigen Erfahrungen im Ganztag können nun auf der Zielgeraden bis 2026 noch vertieft werden. Mit der deutlich engeren Verknüpfung von Grundschulen und Horten stärken wir zudem auch Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf und legen Grundsteine für erfolgreiche Schullaufbahnen.“
Bei der Auswahl der Standorte für die Modellprojekte wird darauf geachtet, dass alle Landkreise und kreisfreien Städte vertreten sind. Schulen und Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft sollen ebenfalls berücksichtigt werden.
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