Pressemitteilung: 069/2025
Magdeburg, den 18.06.2025

Krankenhausreform: Sachsen-Anhalt startet das digitale Antragsverfahren zur Zuweisung von Leistungsgruppen

Magdeburg. Sachsen-Anhalt setzt einen wichtigen Meilenstein bei der Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform digital um.

Ab heute können alle Krankenhausträger im Land die angestrebten Leistungsgruppen im Bereich der vollstationären, somatischen Versorgung beantragen. Dafür stellt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung stellt die Online-Plattform KLAAS (Krankenhaus-Länder-Antrags-Analyse-System) zur Verfügung. Alle betroffenen Krankenhäuser haben sich bereits registriert. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne betont: „Wir wollen eine moderne, verlässliche Krankenhauslandschaft mit klaren Qualitätsstandards. Mit dem digitalen Planungsverfahren erfolgt der gesamte Schriftverkehr mit den Krankenhäusern und die Kommunikation mit dem Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt papierlos. Damit erleichtern wir nicht nur den gesamten Prozess erheblich, sondern tragen auch zu einem effizienten Gesundheitssystem bei.“ Im Vorfeld erhielten potentielle Antragstellende bei einem Einführungstermin ausführliche Informationen und Erläuterungen zum digitalen Prozess. Damit werde ein weiterer Aspekt des kooperativen Prozesses zur Umsetzung der Krankenhausreform deutlich, so Grimm-Benne. Während des gesamten Antragsverfahrens steht den Krankenhausträgern ein fachlicher sowie technischer Support zur Verfügung.

Im Hinblick auf die neue Bundesregierung, betont die Ministerin, brauche es die endgültigen Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums zu den neuen Leistungsgruppen und hier vor allem die notwendige „Beinfreiheit“ für die Planungsbehörden. Nur so könne die Versorgung auch im ländlichen Raum weiterhin wohnortnah erfolgen

Hintergrund:

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz des Bundes (KHVVG) führt zunächst 65 vorläufige Leistungsgruppen ein. Sie bündeln die verschiedenen Behandlungsfälle in Krankenhäusern. Für jede Leistungsgruppe gelten bundeseinheitliche Qualitätskriterien: Diese definieren die Anforderungen an die Struktur- und Prozessqualität und müssen von den Krankenhäusern erfüllt werden, um eine Leistungsgruppe zugewiesen bekommen zu können. Die Zuweisung einer Leistungsgruppe ist wiederum die Voraussetzung für Abrechnungen der Behandlungsfälle in diesem Leistungsbereich. Nach den Vorgaben des KHVVG hat diese Zuordnung bis zum 31. Oktober 2026 zu erfolgen. Die zugewiesenen Leistungsgruppen gelten dann ab 2027.

Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht eine Überprüfung der Krankenhausreform vor. Sollte es zu den angekündigten Änderungen kommen, wird Sachsen-Anhalt notwendige Anpassungen am Verfahren vornehmen. Ein Abwarten auf die Regelungen des Bundes, die gleichwohl so schnell wie möglich benötigt werden, hätte jedoch die Umsetzung des KHVVG in Sachsen-Anhalt gefährdet.

Derzeit gibt es in Sachsen-Anhalt 44 Krankenhäuser an 53 Standorten, darunter zwei Universitätskliniken und zwei Maximalversorger.

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