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Magdeburg, den 13.09.2001

Redebeitrag vom Innenminister Dr. Püchel zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt TOP 8 der Landtagssitzung am 13. September 2001

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 132/01 Magdeburg, den 14. September 2001 Es gilt das gesprochene Wort! Redebeitrag vom Innenminister Dr. Püchel zum Entwurf eines Gesetzes zur änderung des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt TOP 8 der Landtagssitzung am 13. September 2001 Anrede, nach der Novellierung des Brandschutzgesetzes im März lege ich Ihnen heute den Entwurf zur änderung des Katastrophenschutzgesetzes zur Beratung vor. Das Katastrophenschutzgesetz enthält im Wesentlichen die Regelungen für den Katastrophenfall sowie die gesetzliche Grundlage für die erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen. Diese Aufgaben obliegen den Landkreisen und kreisfreien Städten, die sich hierzu im Regelfall der Mitwirkung der bekannten Hilfsorganisationen bedienen. Dies sind im Land der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser-Hilfsdienst. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und diesen Hilfsorganisationen für ihren engagierten Einsatz im Katastrophenschutz danken. Wenn ich das THW in diesem Zusammenhang nicht genannt habe, dann nur deshalb, weil es dem Bund untersteht. Das THW spielt natürlich eine sehr bedeutende Rolle im Katastrophenschutz des Landes. Anrede, es ist schon eine enorme Leistung, was die Hilfsorganisationen in den vergangenen zehn Jahren geleistet haben. Teilweise wurde nach der Wende beim Punkt Null begonnen. Heute sind sie fester Bestandteil unseres Katastrophenschutzsystems. Bei meinen Besuchen von Einrichtungen und übungen konnte ich mir vor Ort ein Bild vom Fortschritt machen. Es besteht jedoch an einigen Stellen immer noch Verbesserungsbedarf vor allem auf der kreislichen Ebene. Notwendig ist, dass wir den Katastrophenschutz so entwickeln, dass wir für jeden möglichen Großschadensfall gewappnet sind. Ohne Panikmache wird sich natürlich die Frage stellen, ob vor dem Hintergrund einer neuen Qualität des internationalen Terrorismus über den Katastrophenschutz neu nachgedacht werden muss. Wie entscheidend ein effektiver Katastrophenschutz ist, haben allerdings bereits Naturkatastrophen und technologische Großschadensereignisse in den vergangenen Jahren nachdrücklich ins Bewusstsein gerufen. Ich erinnere nur an das Frühjahrshochwasser 1994, das Oder-Hochwasser, an die Sturmkatastrophe Lothar, an das Eisenbahnunglück von Schönebeck oder an das ICE-Unglück in Eschede. Anrede, Katastrophenschutz ist Ländersache. Der Bund hat jedoch in der Vergangenheit zur Gewährleistung des Zivilschutzes im Verteidigungsfall den erweiterten Katastrophenschutz getragen und finanziert. Die veränderte Sicherheitslage der Bundesrepublik hat jedoch auch in dieser Hinsicht zu Veränderungen geführt. Mit dem Zivilschutzneuordnungsgesetz von 1997 hat sich der Bund aus dem erweiterten Katastrophenschutz zurückgezogen. Er beschränkt sich seither auf die bloße Ergänzung des Katastrophenschutzes der Länder für seine Zwecke. Hieraus hat sich auf diesem Gebiet eine tiefgreifende Veränderung ergeben, die unter anderem eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen des Landes verlangt. Als Beispiel kann ich die Bestimmung zur Aus- und Fortbildung nennen. Ein Bereich, den der Bund im Unterschied zu früher nun fast vollständig den Ländern überlässt. Anrede, neben diesen durch die bundesgesetzlichen änderungen bedingten Regelungen enthält der Gesetzentwurf im Wesentlichen eine überarbeitung des geltenden Gesetzeswortlautes. An den Stellen, wo in der Gesetzesanwendung Unklarheiten und Auslegungsschwierigkeiten festgestellt worden sind, werden Präzisierungen und begriffliche Neufassungen vorgeschlagen. Die damit beabsichtigte Anwenderfreundlichkeit ist in diesem Bereich deshalb von besonderer Bedeutung, weil Adressaten dieses Gesetzes nicht zuletzt die ehrenamtlichen Kräfte in den Hilfsorganisationen sind. Einen Schwerpunkt der Gesetzesänderung stellt die Regelung zum Rechtsverhältnis der ehrenamtlichen Helfer dar. Entsprechend der bisher bereits geübten Praxis soll im Gesetz ausdrücklich klargestellt werden, dass den Helfern im Katastrophenschutz aus ihrem Dienst kein Nachteil erwachsen darf. Dies schafft Klarheit für die immerhin ca. 2800 Katastrophenschutzhelfer im Land, vor allem auch im Hinblick auf die Weitergewährung des Arbeitsentgeltes und der Versicherungsbeiträge sowie für einen Schadensfall in Einsatz oder Ausbildung. Zur Entlastung der privaten Arbeitgeber sind entsprechende Erstattungsansprüche gegenüber den Katastrophenschutzbehörden in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. Zur Entlastung der Kommunen soll schließlich die Kostenübernahme des Landes im Hinblick auf die Aus- und Fortbildung in der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule des Landes in Heyrothsberge im Gesetz aufgenommen werden. Diese Regelungen wurden aus dem Brandschutzgesetz übernommen, was der Gleichbehandlung der Katastrophenschutzhelferinnen und -helfer mit Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren Rechnung trägt. Ich denke, dass diese Regelungen einen Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes und zur entsprechenden Motivation der Arbeitgeber von Hilfskräften leisten. Anrede, wegen der weiteren änderungspunkte des Gesetzentwurfs darf ich Sie auf die vorliegende Drucksache verweisen. Ich bitte um überweisung des Gesetzentwurfes in den Innenausschuss und möchte die Mitglieder des Innenausschusses um eine zügige und möglichst einvernehmliche Beratung des Entwurfes bitten. Einstimmigkeit bei Gesetzesbeschlüssen ist sicher die Ausnahme. Die änderung des Brandschutzgesetzes war solch ein Fall. Und ich halte wie dort Einigkeit auch bei dem vorliegenden Gesetz, bei dessen Umsetzung es ganz wesentlich auf das Engagement der ehrenamtlichen Helfer ankommt, für wichtig. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

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