Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zur Einbringung des Gesetzentwurfes zur Neuordnung der Landesverwaltung
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 141/03 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 141/03 Magdeburg, den 18. September 2003 Es gilt das gesprochene Wort! Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zur Einbringung des Gesetzentwurfes zur Neuordnung der Landesverwaltung TOP 6 der Landtagssitzung am 18.09.2003 Anrede, mit dem heute in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf verfolgt die Landesregierung ihren mit dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz begonnenen Kurs des Umbaus der Landesverwaltung in Richtung auf eine effiziente und kostengünstige Dienstleistungsverwaltung für den Bürger konsequent weiter. Der Gesetzentwurf gliedert sich in drei Teile. In Art. 1 werden nähere Regelungen zur inneren Struktur des Landesverwaltungsamts getroffen. Dabei möchte ich die Auflösung von bisher neun Staatlichen Schulämtern, zehn Staatlichen Seminaren für Lehrämter, zwei ämtern für Versorgung und Soziales sowie des Landesamtes für Versorgung und Soziales hervorheben. Deren Aufgaben werden nunmehr unter dem Dach des Landesverwaltungsamtes wahrgenommen. Mit dieser Maßnahme hat die Landesregierung den vom Landtag im Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz erteilten Auftrag, die Sonderbehörden weitgehend abzuschaffen und deren Aufgaben in das Landesverwaltungsamt einzugliedern, in beispielgebender Weise umgesetzt. Selbst da, wo Sonderbehörden noch bestehen bleiben, schöpft die Landesregierung mögliches Rationalisierungspotential aus. Die bisher getrennten Organisationen der Landeszentralkasse im Bereich des Ministeriums des Innern und der Landeshauptkasse im Bereich des Ministeriums der Finanzen werden unter dem Dach der Oberfinanzdirektion Magdeburg am Standort Dessau zu einer Landeshauptkasse zusammengefasst. Im übrigen ist diese Verlagerung der Kasse zur OFD eine konsequente Folge der Verlagerung der Bezügestellen von den Regierungspräsidien an diese Behörde. Anrede, Ich hatte bei der Einbringung des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes von den bei Auflösung von Sonderbehörden zu erwartenden Synergieeffekten gesprochen. Nach ersten Berechnungen meines Hauses können durch die effizientere neue Organisationsform insgesamt 400 Stellen eingespart werden. Sie sehen, meine Damen und Herren Abgeordneten, Politik kann also auch Versprechen einlösen. Ich weise noch einmal darauf hin, dass die Landesregierung diese zur Kosteneinsparung dringend notwendigen Schritte ein Jahr vorgezogen hat. Die schon im Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz enthaltene Vorgabe, die Aufgaben des künftigen Landesverwaltungsamtes jeweils nur an einem Standort wahrnehmen zu lassen, wird dabei trotz des beachtlichen Aufgabenumfangs und des großen Personalkörpers konsequent durchgehalten: Querschnitts- und Leitungsaufgaben sowie vorrangig Koordinierungs- und Bündelungsaufgaben am Hauptsitz in Halle oder die weniger koordinierungs- und bündelungsrelevanten Aufgaben in den Nebenstellen in Magdeburg und Dessau. Einschließlich der Schulaufsicht werden von den Beschäftigten des Landesverwaltungsamtes am Standort Magdeburg etwa 300 Personen arbeiten. Hinzu kommen in Magdeburg die hier verbleibenden Mitarbeiter des bisherigen Amtes für Versorgung und Soziales. In Dessau werden etwa 140 Beschäftigte für das Landesverwaltungsamt tätig bleiben. Hinzu kommen die gut 160 Mitarbeiter der Landeszentralkasse, die unter dem organisatorischen Dach der OFD ihren Dienstort in Dessau beibehalten. Anrede, daneben finden Sie in Art. 1 Regelungen, die für den gesetzlichen Personalübergang von den Regierungspräsidien und aufgelösten Sonderbehörden auf das Landesverwaltungsamt getroffen worden sind. Die daneben vorgesehene generalklauselartige überleitung aller bisher in diesen Verwaltungen und den Regierungspräsidien wahrgenommenen Aufgaben auf das Landesverwaltungsamt entlastet auch den Landtag: Ansonsten wäre ein Artikelgesetz zu beraten, in dem nur der änderungsbefehl "Tausche Regierungspräsidium gegen Landesverwaltungsamt" für mehrere hundert Rechtsnormen stünde. Ich verweise in diesem Zusammenhang nur auf das Euro-Umstellungsverfahren. Auch hier vermeidet die Generalklausel in Art. 1 im übrigen das Risiko, dass am Ende trotz eines solchen umfangreichen änderungsgesetzes eine Regelung unverändert bleibt und Rechtsunsicherheiten über die Zuständigkeiten des Landesverwaltungsamtes entstehen. Anrede, in Art. 2 wird der Bereich der Denkmalbehörden neu geordnet. Es wird aus den zwei bisher bestehenden Denkmalfachämtern ein Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (Landesmuseum für Vorgeschichte) geschaffen. Artikel 3 enthält die für die Errichtung und Arbeitsfähigkeit des Landesverwaltungsamts erforderlichen Folgeänderungen in anderen Gesetzen, insbesondere der einschlägigen dienstrechtlichen Vorschriften. Wesentlich sind hierbei die durch die Auflösung der Schulaufsichtsverwaltung und die Auflösung der drei Regierungspräsidien mögliche Reduzierung der Zahl der Gleichstellungsbeauftragten. Das neue Landesverwaltungsamt verfügt nur noch über eine Gleichstellungsbeauftragte, der jedoch Mitarbeiter entsprechend des zu betreuenden Personals zugeordnet werden. Im Landespersonalvertretungsgesetz ist Versorge für den übergang der Personalräte in das neue Amt bereits bei der Juni in Kraft getretenen Novellierung getroffen worden. Auf dieser Grundlage werden bis zur Neuwahl von Personalräten übergangspersonalräte gebildet werden. Durch den nun feststehenden übergang der Schulaufsicht auf das Landesverwaltungsamt besteht Regelungsbedarf im Personalvertretungsgesetz auch für die Lehrerbezirkspersonalräte. Aufgrund der hohen Fallzahlen sollen hier zwei Bezirkspersonalräte gebildet werden. Aufgrund der hohen Fallzahlen im Bereich der Lehrerpersonalien (insgesamt ca. 29.000 Beschäftigte) werden die dafür notwendigen Freistellungen der Lehrerpersonalräte den neuen Strukturen maßvoll angepasst. über die notwendigen Folgeänderungen zu Artikel 1 des Gesetzes hinaus wird im Beamtengesetz Sachsen-Anhalt die Zulassung weiterer Ausnahmen von der Stellenausschreibungspflicht durch den Landespersonalausschuss mangels praktischer Bedeutung gestrichen. Die änderung dient somit auch dem Ziel der Deregulierung von Vorschriften. Anrede, die durch das Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz vorgesehene Errichtung eines Landesverwaltungsamtes zum 1.1.2004 und die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu diesem Zeitpunkt beabsichtigte übertragung der gesetzlichen Aufgaben der Staatlichen Schulämter sowie des Landesamtes für Versorgung und Soziales auf das Landesverwaltungsamt einerseits, und die Errichtung eines Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie (Landesmuseum für Vorgeschichte), ebenfalls zum 1.1.2004, andererseits, bedingt eine Reihe von änderungen in den Besoldungsordnungen A und B des Landesbesoldungsgesetzes. Die Errichtung des Landesverwaltungsamtes als neue ¿ zentrale ¿ Bündelungs- und Koordinierungsbehörde der Landesverwaltung erfordert die Ausbringung neuer statusrechtlicher ämter für den Leiter dieser Behörde und dessen Stellvertreter. Insoweit ist vorgesehen, die ämter eines Präsidenten bzw. Vizepräsidenten des Landesverwaltungsamtes neu auszubringen. Die beabsichtigte Zuordnung dieser ämter bezüglich des Präsidenten des Landesverwaltungsamtes und bezüglich des Vizepräsidenten des Landesverwaltungsamtes entspricht dabei der bundesbesoldungsrechtlich vorgenommenen Einstufung der ämter eines Regierungspräsidenten bzw. Regierungsvizepräsidenten in einem Regierungsbezirk mit mehr als zwei Mio. Einwohnern. Die Umbenennung von ämtern im Schulaufsichtsbereich und die Streichung des Amtes des Präsidenten des Landesamtes für Versorgung und Soziales sind Folgeänderungen des überganges der den Staatlichen Schulämtern und dem Landesamt für Versorgung und Soziales zugewiesenen Aufgaben auf das Landesverwaltungsamt und der damit verbundenen Auflösung dieser Behörden. Die im Gesetzentwurf im Weiteren beabsichtigte Streichung von ämtern im Bereich der Lehrerausbildung resultiert hingegen aus der Integration der Staatlichen Seminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in die (allgemeinen) Staatlichen Seminare für Lehrämter. Die in Artikel 2 vorgesehene Auflösung des Landesamtes für Denkmalpflege und des Landesamtes für Archäologie und die damit verbundene Errichtung eines Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie (Landesmuseum für Vorgeschichte) bedingt die Ausbringung eines neuen statusrechtlichen Amtes für den Leiter dieser Einrichtung. Die Wahrnehmung der Aufgaben der beiden aufzulösenden Landesämter durch das neu zu errichtende Landesamt bedingt die Zuordnung des Leitungsamtes zur Besoldungsgruppe B 2. Anrede, Die Landesregierung geht bei der Umstrukturierung des Behördenwildwuchses in Sachsen-Anhalt mit Augenmaß vor. Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass manche Beschäftigten dem 1. Januar 2004 mit Bangen entgegensehen, weil neben möglicherweise weiten Wegen zur Arbeitsstelle die neuen Strukturen noch nicht so vertraut sind. Ich bin aber der überzeugung, dass trotz aller ¿ zwangsläufig - zu erwartender Anlaufschwierigkeiten das neue Landesverwaltungsamt seiner Aufgabe, der Dienstleister für die Landesverwaltung zu sein, gerecht werden wird. Mit dieser Behörde wird für die Mittelinstanz eine schlanke und kostengünstige Mittelbehörde geschaffen. Mancher Behördenwildwuchs wird mit der Gründung des Landesverwaltungsamtes der Vergangenheit angehören. Wesentlich für den Erfolg des Landesverwaltungsamtes dürfte neben dem Ihnen zu Beschlussfassung vorliegenden Gesetzentwurf auch der "Geist" des Landesverwaltungsamts sein. Dieser lässt sich aber nicht per Gesetz steuern, sondern hängt von den Mitarbeitern ab, die die gesetzlich vorgegebenen Strukturen durch ihre Arbeit mit Leben erfüllen müssen. Anrede, ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz auch einen rechtssicheren übergang der bisherigen Behörden in das Landesverwaltungsamt gewährleisten soll. Dies gilt insbesondere für die betroffenen Mitarbeiter. Daraus folgt aber auch, dass das Gesetz möglichst umgehend und jedenfalls vor der Gründung des Landesverwaltungsamtes am 1. Januar 2004 in Kraft treten muss. Ich darf Sie gerade im Hinblick auf die Vielzahl von Einzelfragen um eine zügige Beratung dieses Gesetzentwurfes bitten. Die beiden Anträge der PDS-Fraktion zur Schul- und Sozialverwaltung weisen auf den Beratungsbedarf der damit in Zusammenhang stehenden Fragen hin. Ohne den Ausschussberatungen im Einzelnen vorgreifen zu wollen, möchte ich hinsichtlich des Antrags zur Reform der Schulaufsichtsverwaltung doch auf Folgendes hinweisen: Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass sich in bestimmten Bereichen der jetzt existierenden neun Staatlichen Schulämter die derzeitige Organisationsform und die Aufteilung auf neun Standorte nicht bewährt hat. Wir wollen durch Trennung von Aufgaben das Anforderungsniveau in der schulfachlichen Beratung einerseits und der eigentlichen Aufsicht bzw. Evaluierung schulischer Prozesse andererseits erhöhen. Die Qualitätssicherung schulischer Arbeit wird durch Bildung eines Referates gestärkt. Dieses Referat wird die Lehrerfort- und -weiterbildung betreuen und die Beratung im speziellen, im schulpsychologischen Bereich und die Evaluation und Schulinspektion wahrnehmen. Ferner soll nicht erlassgerechten Strukturen und Verhaltensweisen in den Schulen durch den neu einzurichtenden Bereich Schulinspektion entgegengewirkt werden. Durch Abgabe von Vollzugsaufgaben des Kultusministeriums an die unteren Behörden und weitere übertragung von Kompetenzen an die Schulen soll die Eigenverantwortlichkeit der Einzelschule und ihre Selbständigkeit gestärkt werden. Und nicht zuletzt soll durch Konzentration der Seminarausbildung in Sachsen-Anhalt an zwei Standorten erreicht werden, dass die Ausbildung von Lehramtsanwärtern bzw. Studienreferendaren im Vorbereitungsdienst als Hauptaufgabe der Staatlichen Seminare für Lehrämter wieder stärker in den Mittelpunkt der Seminartätigkeit gerückt wird. Ich biete bereits jetzt jede notwendige Unterstützung durch die Landesregierung an, um eine umfassende, aber prägnante Beratung in den Ausschüssen zu erreichen. Anrede Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de
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