Landeswahlleiter Paul Uwe Söker und Innenminister Klaus Jeziorsky appellieren: Stellen Sie sich als Wahlhelfer für die Europa- und Kommunalwahlen am 13. Juni 2004 zur Verfügung
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 047/04 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 047/04 Magdeburg, den 17. März 2004 Landeswahlleiter Paul Uwe Söker und Innenminister Klaus Jeziorsky appellieren: Stellen Sie sich als Wahlhelfer für die Europa- und Kommunalwahlen am 13. Juni 2004 zur Verfügung "Am 13. Juni 2004 werden die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Zeitgleich finden in Sachsen-Anhalt die Kommunalwahlen statt. Doch ohne die Mitarbeit von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Durchführung dieser Wahlen nicht möglich," so Landeswahlleiter Paul Uwe Söker. Innenminister Klaus Jeziorsky: "Die etwa 2,1 Millionen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts können in mehr als 3.000 Wahllokalen ihre Stimme abgeben. Für jedes Wahllokal muss aus den Wahlberechtigten der Gemeinde ein Wahlvorstand gebildet werden, der aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher, einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter, einer Schriftführerin oder einem Schriftführer sowie zwei bis vier Beisitzerinnen oder Beisitzern besteht. Insgesamt werden damit am Wahltag mehr als 20.000 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt." Die Wahlvorstände seien für den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe verantwortlich. Nach Schließung der Wahllokale haben sie die abgegebenen Stimmen auszuzählen. Die von ihnen ermittelten Zahlen werden noch in der Wahlnacht zum vorläufigen amtlichen Endergebnis zusammengefasst. Wahlhelfer könne jede Wahlberechtigte oder jeder Wahlberechtigte werden, es sei denn, sie oder er kandidiere selbst. Jeziorsky: "Als Wahlhelfer brauchen Sie am Wahltag in Absprache mit den anderen Mitgliedern des Wahlvorstandes nicht ständig im Wahllokal anwesend sein. Lediglich am Morgen des Wahltages und zur Ergebnisermittlung nach Schließung der Wahllokale müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein." Wahlvorstände, Beisitzerinnen und Beisitzer der allgemeinen Wahlvorstände und Briefwahlvorstände erhalten für ihre Tätigkeit bei der Europawahl ein Erfrischungsgeld in Höhe von 16 ¿. Für die Entschädigung für Inhaber von Wahlehrenämtern bei Kommunalwahlen seien 16 ¿ der Mindestsatz. Der zuständige Gemeinderat könne höhere Sätze beschließen. Notwendige Auslagen wie z. B. Fahrkosten außerhalb des Wohnortes oder Fernsprechkosten würden auf Antrag gesondert ersetzt, erläuterte der Landeswahlleiter. Landeswahlleiter Paul Uwe Söker und Innenminister Klaus Jeziorsky appellieren: "Die Mitarbeit in einem Wahlorgan ist Ausdruck demokratischer Grundhaltung und staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins. Wir bitten Sie darum, dass Sie sich am Wahltag als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Mithilfe bereit erklären. Sie können sich dazu beim Wahlamt ihrer Gemeindeverwaltung melden." Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de
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