Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD eines Gesetzes zum Schutz vor den von gefährlichen Hunden ausgehenden Gefahren für das Land Sachsen-Anhalt (LT-Drs. 4/1559
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 084/04 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 084/04 Magdeburg, den 6. Mai 2004 Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD eines Gesetzes zum Schutz vor den von gefährlichen Hunden ausgehenden Gefahren für das Land Sachsen-Anhalt (LT-Drs. 4/1559 TOP 6 der Landtagssitzung am 6./7. Mai 2004 Anrede, die Menschen unseres Landes, insbesondere unsere Kinder müssen wirksam vor Angriffen gefährlicher Hunde geschützt werden. Dies wird am besten durch ausreichende Vorsichtsmaßnahmen und verantwortungsbewusstem Verhalten der Hundehalter bewirkt. Wir sind uns sicherlich einig darüber, dass die meisten Hundehalter sich dieser Verantwortung bewusst sind und entsprechend handeln. Gleichwohl haben sich in der Vergangenheit wiederholt dramatische Beißvorfälle ereignet, die ¿ wie wir wissen - zu verschiedenen landes- und bundesrechtlichen Regelungen geführt haben, mit denen der Schutz vor besonders gefährlichen Hunden verbessert werden sollte. Die Rechtmäßigkeit dieser Regelungen war vielfach umstritten, und sehr häufig hatten diese Regelungen vor Gericht keinen Bestand. Dies betraf auch die von meinem Amtsvorgänger erlassene Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden vom 26. März 2002. Mit dieser Verordnung war für die im Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde genannten Hunderassen u.a. ein Zucht- und Handelsverbot geregelt worden. Dies hätte nach Auffassung unseres Oberverwaltungsgerichts jedoch nur gesetzlich geregelt werden dürfen. Anrede, bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März d.J. war insbesondere strittig, ob Verbote oder Schutzmaßnahmen an der Rassezughörigkeit festgemacht werden dürfen. Auf Grund dessen habe ich die zuständigen Gefahrenabwehrbehörden im Dezember letzten Jahres mit einem umfangreichen Erlass und einer Mustergefahrenabwehrverordnung - ohne Rassenbezug - auf die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren hingewiesen und aufgefordert, von diesen Möglichkeiten im Bedarfsfall rechtzeitig und konsequent Gebrauch zu machen. Anrede, vor ca. 8 Wochen hat das Bundesverfassungsgericht das bundesgesetzliche Verbot der Einfuhr und Verbringung von Hunden vier bestimmter Rassen in das Inland bestätigt. Es handelt sich um die Rassen Pit-Bull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie um Kreuzungen von Hunden dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden. Für diese Hunde gäbe es ¿ so das Gericht - genügend Anhaltspunkte dafür, dass sie für Leib und Leben von Menschen so gefährlich sind, dass ihre Einfuhr und ihr Verbringen in die Bundesrepublik unterbunden werden kann. Hinsichtlich der unterschiedlichen Behandlung von Hunderassen ist nach Auffassung des Gerichts jedoch die weitere Beobachtung und überprüfung des Beißverhaltens der Hunderassen erforderlich. Bei Vorliegen verlässlicher Ergebnisse müssten bestehende Regelungen entsprechend angepasst, also bestimmte Rassen wieder herausgenommen oder noch nicht erfasste Rassen neu aufgenommen werden. Ferner hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das im Tierschutzgesetz und in der Tierschutzhundeverordnung geregelte Zuchtverbot für die hier in Rede stehenden Hunde insbesondere dem Schutz des Menschen diene und deshalb ¿ als Maßnahme der Gefahrenabwehr - in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt. Für dieses landesrechtlich zu regelnde Zuchtverbot sieht die Agrarministerkonferenz die Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung in Deutschland. Hierzu soll bis zur Herbst-Agrarministerkonferenz unter Beteiligung der Gremien der Innenministerkonferenz ein Lösungsvorschlag erarbeitet werden. Anrede, vor dem Hintergrund der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und dem Bemühen um eine möglichst bundeseinheitliche Regelung zum Zuchtverbot halte ich es nicht für sachgerecht, dass die SPD-Fraktion mit ihrem Gesetzentwurf erneut eine landesgesetzliche Regelung anstrebt, die in verschiedenen Punkten rechtlich zumindest zweifelhaft ist. So soll zum Beispiel nach § 9 des Gesetzentwurfs Zucht, Kreuzung und Handel mit gefährlichen Hunden im Sinne des § 3 unter Strafandrohung verboten werden. In § 3 werden jedoch von den Hunden, die nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts als besonders gefährlich eingestuft werden können, solche Hunde ausgenommen, bei denen der Phänotyp dieser Rassen nicht deutlich hervortritt. Diese Regelung dürfte kaum dem - insbesondere bei einer Strafnorm zu beachtenden - Bestimmtheitsgebot genügen. Im Gegensatz zu dieser unbestimmten Ausnahmeregelung soll das Verbot jedoch im vollen Umfang solche Hunde treffen, die als Schutzhunde ausgebildet worden sind oder bei denen mit der Ausbildung zum Schutzhund begonnen wurde. Ich nehme an, dass diese Regelungen vor Gericht kaum Bestand haben würden. Des Weiteren soll gemäß § 10 des Gesetzentwurfs der Umgang mit einer Reihe weiterer Hunderassen unter einen Erlaubnisvorbehalt gestellt werden. Der Gesetzentwurf liefert jedoch keinerlei Begründung dafür, warum ausgerechnet die in § 10 genannten Rassen dem Erlaubnisvorbehalt unterworfen werden sollen. Insbesondere müsste man sich hier nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts richten und über diese Rassen zunächst einmal zuverlässige Beißstatistiken erstellen. übereilte Gesetze dürften hier prompt wieder zur Verfassungswidrigkeit führen. Anrede, der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion enthält - neben den Widersprüchen und Unklarheiten - die Forderung nach einem umfangreichen Erlaubnisverfahren, das zu einem zusätzlichen, nicht erforderlichen bürokratischen Aufwand führt. Dies steht im krassen Widerspruch zu allen Bemühungen um eine sachgerechte Entbürokratisierung. Dies gilt auch für die vorgesehene Einführung von Verhaltensprüfungen. Anrede, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und sehe den Erörterungen in den Ausschüssen mit großem Interesse entgegen. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de
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